Hintergrund, morgen steht ein Termin beim Arbeitsgericht an. Es geht um eine fristlose Kuendigung und offene Zahlungen. Es ist der erste Termin zum Thema. Deshalb auch erst mal der Versuch einer guetlichen Einigung.
Bei meiner Suche nach dieser Firma bin ich auf die o.g. Seite gekommen. Dort steht auf der linken Seite der Name der Firma, mit der der Arbeitsvertrag bestand oder eventuell noch besteht.
Auf der rechten Seite steht
Amtsgericht Chemnitz
Aktenzeichen 419 IN ****/25
Status Sicherungsmassnahme
Bundesland Sachsen
veroeffentlicht **.12.2025
ID IN-****
Frage 1 Ist mit dieser Anzeige die Firma nur insolvent oder bereits zur Versteigerung freigegeben?
Frage 2 Wie verbindlich sind unter diesen Umstaenden eventuelle Einigungen am morgigen Tag fuer die Firma?
Hier ist die stets aktuelle Seite von Vater Staat für Insolvenzen:
Und hier findest du alle Zwangsversteigerungen, ebenfalls die originale Seite vom Staat (und keine private Seite, die am Ende Gebühren für etwas haben will, was es offiziell umsonst gibt)
Andere offizielle Seiten zum Status von Firmen:
Wenn du Firmennetzwerke recherchieren willst, geht das im kleinen Rahmen umsonst bei
Danke für die Antwort, aber das war leider ein kleines Missverständnis.
Morgen findet ein Termin beim Arbeitsamt statt. Auf der einen Seite ein Arbeitnehmer, dem fristlos gekündigt wurde und der noch Zahlungen vom Arbeitgeber erwartet. Und auf der anderen Seite der Arbeitgeber oder ein Vertreter mit dem eine gütige Einigung erfolgen soll.
Jetzt ist die Frage, wenn genau dieser Arbeitgeber auf www.versteigerungskalender steht, ist er jetzt nur insolvent oder steht er sogar zum Verkauf. Welchen Einfluss hat diese Tatsache auf die morgige Verhandlung. Der Arbeitnehmer hat bis heute nichts von der Insolvenz gewußt. es besteht immerhin auch die Möglichkeit, dass das Arbeitsamt auch nichts davon weiss.
Also @X_Strom hat die maßgeblichen Seiten zu Insolvenzen ja schon angegeben. Das sind die über die ich mich über Firmen informiere.
Zu Deinen Fragen:
Insolvenz und Zwangsversteigerung haben erstmal nichts miteinander zu tun. Ziel einer Fimeninsolvenz ist es entweder das Unternehmen zu sanieren und es weiter bestehen zu lassen oder das Firmenvermögen zu verwerten um so die berechtigten Forderungen der Gläubiger zumindest teilweise zu decken.
Der Beschluss von „Sicherungsmaßnahmen“ durch das zuständige Insolvenzgericht ist dabei Teil des „Insolvenzeröffnungsverfahren“. D.H. die Geschäftsführung oder ein Gläubiger hat einen Antrag nach §§ 13 ff InsO gestellt. Jetzt wird geprüft ob tatsächlich Gründe vorliegen die die Eröffnung eines Insolvenzverfahren nötig machen. Um zu verhindern das vor der Eröffnung Gegenstände aus dem Firmenvermögen verschwinden, wird die Sicherung verfügt.
Das kann ich nicht abschätzen, insbesondere da ich nicht weiß worum es in dem Insolvenzverfahren geht.
Klagst Du auf Wiedereinstellung und würdest Du die Klage gewinnen, müsste das Unternehmen Dich wieder einstellen. Sollte aber das Insolvenzverfahren eröffnet werden und im Rahmen des Verfahrens Personal abgebaut werden oder sogar das ganze Unternehmen abgewickelt werden, teilst Du das Schicksal Deiner Kollegen.
Sollte es um die Zahlung einer Abfindung gehen, ist es natürlich fraglich ob die Firma noch die Mittel hat um diese zu bedienen. Weiterhin kann es sein das Du Deine Forderung zum Insolvenzverfahren anmelden musst, wenn das Verfahren tatsächlich eröffnet wird. In diesem Fall kannst Du nur noch mit einer Teilzahlung rechnen. Allerdings sind die Fakten hier zu gering um das hier wirklich bewerten zu können.
Ich rate Dir das mit Deinem Rechtsanwalt (den Du hoffentlich hast) zu besprechen.
Kleine Korrektur zu oben. Der Termin findet nicht beim Arbeitsamt statt, sondern beim Arbeitsgericht.
Ein Rechtsanwalt ist noch nicht im Spiel. Der Arbeitnehmer ist mit seiner fristlosen Küdigung ordnungsgemäß zum Arbeitsamt gegangen. Da der aufgeführte Kündigungsgrund aus Sicht des Arbeitnehmers falsch ist, hat man ihm dort geraten gegen diese Küdigung zu klagen. Vor dem Arbeitsgericht soll nun morgen versucht werden, eine gütliche Einigung zu erzielen.
Der Arbeitnehmer wusste bis heute nichts von einer möglichen Insolvenz oder gar Verkauf der Firma, möglicherweise auch das Arbeitsgericht. Wenn jetzt auf der o.g. Seite ein Aktenzeichen vom Amtsgericht Chemnitz genannt wird, ist es aber offensichtlich so. Ich kenne diese Seite und deren Bedeutung nicht. Solche Themen sind für mich völlig neu und erst recht für den betroffenen Arbeitnehmer.
Ein Rechtsanwalt ist noch nicht im Spiel. Der Arbeitnehmer ist mit seiner fristlosen Küdigung ordnungsgemäß zum Arbeitsamt gegangen. Da der aufgeführte Kündigungsgrund aus Sicht des Arbeitnehmers falsch ist, hat man ihm dort geraten gegen diese Küdigung zu klagen. Vor dem Arbeitsgericht soll nun morgen versucht werden, eine gütliche Einigung zu erzielen.
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Ich kenne diese Seite und deren Bedeutung nicht. Solche Themen sind für mich völlig neu und erst recht für den betroffenen Arbeitnehmer.
Umso wichtiger wäre jetzt eine anwaltliche Beratung. Das ist ja kein einfacher Standardfall mehr.
Aber da es für den morgigen Termin bereits zu spät ist, gilt hier jetzt die alte Juristenweisheit:
„Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand!“