Hallo,
WA = Allgemeines Wohngebiet. Da dürfen im Grunde nur Wohngebäude gebaut werden.
II = Anzahl der Vollgeschosse, wie Du schon geschrieben hast 2 Stück. Was ein Vollgeschoss ist, steht in der Landesbauordnung des entsprechenden Bundeslands. Um ein Vollgeschoss zu sein, muss das Geschoss eine Mindesthöhe haben und i.d.R. zum größten Teil aus dem Erdboden rausschauen (ein Keller ist i.d.R. also kein Vollgeschoss).
o = Bauweise, hier offene Bauweise, d.h. keine Reihenhausbebauung sondern Einzelgebäude, ggf. in Ausnahmen auch Doppelhaushälften erlaubt (das sollte im schriftlichen Teil des BPlans stehen)
0,8 = Geschossflächenzahl bzw. die 0,4 = Grundflächenzahl: diese Zahlen geben an, wie groß die Gebäude werden dürfen. Als Beispiel: Wenn Du ein Flurstück mit 500 m² hast, dann darfst Du max. ein 200 m² großes Haus in das Flurstück bauen (500 m² * 0,4 = 200 m²) auch wenn die Baulinien/Baugrenzen mehr zulassen würden. Die geben ja nur den Bereich an in dem das Haus stehen soll. dito gilt für die Geschossflächenzahl, bei 0,8 darf das Haus dann max. 400 m² Fläche haben.
So weit klar?