Frage zu Zeichen im Bebauungsplan

Hallo,
habe lange überlegt, welches Brett ich wählen sollte, versuchs mal hier…

In einem Bebauungsplan steht für ein Grundstück folgendes:
„WA II o“ 0,8 - diese 0,8 steht in einem kleinen Kreis.
In diesem Bereich des Bebauungsplan steht eine kleine 0,4 NICHT in einem Kreis und irgendwie exakt auf einem Grundstück geschrieben.

WAS bedeuten diese Zeichen für dieses Grundstück, alle umliegenden Häuser sind zwei Vollgeschosse plus einem ausgebauten Dachgeschoß (teilweise mit sehr großen Dachgauben).

Danke für jede Erklärung.

Grüße
Marie

hi,

da ist alles gut Erklärt.

grüße
lipi

Hallo,
danke für den Link.
So ganz verstehe ich dieses "Fach-technisch) nicht :wink:)

Ich suche eine GENAUE -für (nicht versierte und mit sowas noch nie in Berührung gekommene Laien) leichter verständliche Beschreibung…

Danke
Grüße
Marie

hi,

aber ist das nicht leicht verständlich und genau erklärt?
hast du unten die Erklärungen gelesen?

WA steht für Allgemeines Wohngebiet

welche Begriffe sind denn unbekannt?
Google hilft ja auch mal weiter, wenn man mit Vollgeschoss nicht gleich was anfangen kann.

ich wüsste auf die schnell nicht, wie man es besser Erklären soll bzw wo man anfangen soll die Begriffe zu erläutern.

wünsche einen schönen Abend
lipi

Hallo,

WA = Allgemeines Wohngebiet. Da dürfen im Grunde nur Wohngebäude gebaut werden.

II = Anzahl der Vollgeschosse, wie Du schon geschrieben hast 2 Stück. Was ein Vollgeschoss ist, steht in der Landesbauordnung des entsprechenden Bundeslands. Um ein Vollgeschoss zu sein, muss das Geschoss eine Mindesthöhe haben und i.d.R. zum größten Teil aus dem Erdboden rausschauen (ein Keller ist i.d.R. also kein Vollgeschoss).

o = Bauweise, hier offene Bauweise, d.h. keine Reihenhausbebauung sondern Einzelgebäude, ggf. in Ausnahmen auch Doppelhaushälften erlaubt (das sollte im schriftlichen Teil des BPlans stehen)

0,8 = Geschossflächenzahl bzw. die 0,4 = Grundflächenzahl: diese Zahlen geben an, wie groß die Gebäude werden dürfen. Als Beispiel: Wenn Du ein Flurstück mit 500 m² hast, dann darfst Du max. ein 200 m² großes Haus in das Flurstück bauen (500 m² * 0,4 = 200 m²) auch wenn die Baulinien/Baugrenzen mehr zulassen würden. Die geben ja nur den Bereich an in dem das Haus stehen soll. dito gilt für die Geschossflächenzahl, bei 0,8 darf das Haus dann max. 400 m² Fläche haben.

So weit klar?

Hallo Marie.
Die Erklärung von Wolfgang ist einfach und verständlich. Besser geht nicht.
In einer amtlichen Verordnung wirst Du mit Fachausdrücken überhäuft, die für Laien meist unverständlich sind.
Gruss Peter

Hallo,
danke für die Info - DAS nenne ich mal eine Erklärung für Bau-Laien - dafür ein Sternchen.

DANKE ich habe alles bestens verstanden Dank Deiner Erklärung.

Grüße
Marie

Hallo,
danke für Deine Antwort.

Grüße
Marie

Hallo,
lieben Dank für Deine Antwort und die Erklärungen.

Grüße
Marie