Frage zu Zeitarbeit

In einer sogenannten „Vereinbarung“ zwischen einem Zeitarbeitnehmer und der Zeitarbeitsfirma steht folgender Wortlaut: „Sollte die Probearbeit zur unseren - und der des Kunden - Zufriedenheit ausfallen, werden wir Ihnen einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag anbieten. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass wir Ihre Probearbeit beim hiesigen Arbeitsamt oder Ihrer zuständigen PSA anmelden. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch auf ein ordentliches Arbeitsverhältnis. Die Probearbeit wird Ihnen nicht vergütet, wenn es zu keinem Arbeitsvertrag kommt, da Ihr Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe weiter an Sie gezahlt wird.“

Was ist nun, wenn es zu keinem Arbeitsvertrag kam, weil die Arbeit z.B. nur zwei Tage lang dauerte, und die Zeitarbeitsfirma sich weigert zu zahlen, weil Sie es für Probearbeit hält, der Zeitarbeitnehmer aber keine Leistungen vom Arbeitsamt erhält? Hat er dann umsonst gearbeitet? Und was ist mit der Krankenversicherung? Muß er die selbt zahlen, obwohl er gearbeitet hat?

Hallo Hagrit,

Was ist nun, wenn es zu keinem Arbeitsvertrag kam, weil die
Arbeit z.B. nur zwei Tage lang dauerte, und die
Zeitarbeitsfirma sich weigert zu zahlen, weil Sie es für
Probearbeit hält, der Zeitarbeitnehmer aber keine Leistungen
vom Arbeitsamt erhält?

Ja wurde denn dieses „Probearbeiten“ so von der ZA* bei der Arbeitsagentur gemeldet? Was sagt denn die Arbeitsagentur zu dem „Probearbeits"schriebs“?

Hat er dann umsonst gearbeitet?

Nö, entweder bekäme er Leistung von der Arbeitsagentur oder der ZA*

Und was
ist mit der Krankenversicherung? Muß er die selbt zahlen,
obwohl er gearbeitet hat?

Die wirkt noch 4 Wochen nach, aber derjenige hängt ja nicht im „luftleeren Raum“. Irgendein Verhältnis (entweder zur AA* oder ZA*) hat schon bestanden. Nur welches?

AA = Arbeitsagentur
ZA = Zeitarbeitsfirma

MfG

PSA-Personalserviceargentur Re:Frage zu Zeitarbeit
Hallo,

Arbeitsverhältnis. Die Probearbeit wird Ihnen nicht vergütet,
wenn es zu keinem Arbeitsvertrag kommt, da Ihr
Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe weiter an
Sie gezahlt wird."

Ist dann zwischen oben und unten nicht ein Widerspruch???
Entweder bekommt er Leistungen vom Arbeitsamt und ist darüber noch versichert oder nicht!
Eine von den Aussagen ist falsch und man sollte das Zeitarbeitsunternehmen ODER das Arbeitsamt über diese Vergütungs- oder gar Versicherungslücke dringend aufmerksam machen; ggf. vorher auch die Arbeit nicht aufnehmen, bis das geregelt ist.

Was ist nun, wenn es zu keinem Arbeitsvertrag kam, weil die
Arbeit z.B. nur zwei Tage lang dauerte, und die
Zeitarbeitsfirma sich weigert zu zahlen, weil Sie es für
Probearbeit hält, der Zeitarbeitnehmer aber keine Leistungen
vom Arbeitsamt erhält?

Eine PSA (PersonalServiceArgentur) ist gerne immer bereit für 9 Monate Arbeitskräfte vom Arbeitsamt zu nehmen, denn sie bekommt dafür eine „Vergütung“. Was dann nach den 9 Monaten ist, das ist dann fraglich.
Man hat schon öfter davon gehört, das regelmässig Ping Ping mit den diesen MA gespielt wird. PSA-Arbeitsamt-PSA…

Vielen Dank für die Antworten!
Nein, die Vorausstetzung dieses Falles lautete: Ein Versicherungsverhältnis zum Arbeitsamt hat zu dem Zeitpunkt nicht bestanden. D. h. es wurde kein Arbeitslosengeld gezahlt.

Da sich die ZA-Firma stur stellt, wohin sollte der nächste Gang gehen? Zum Arbeitsamt, zur Krankenkasse, damit die Druck macht oder besser gleich zum Anwalt?

MfG

Hagrit

Nein, die Vorausstetzung dieses Falles lautete: Ein
Versicherungsverhältnis zum Arbeitsamt hat zu dem Zeitpunkt
nicht bestanden. D. h. es wurde kein Arbeitslosengeld gezahlt.

Dann hat der AN und die ZA wohl ein Arbeitsverhältnis gehabt. Wann war das ganze denn eigentlich?

Da sich die ZA-Firma stur stellt, wohin sollte der nächste
Gang gehen? Zum Arbeitsamt,

Man sollte diesen „Schrieb“ zumindest mal der Arbeitsagentur vorlegen, denn die wissen ja scheinbar davon nichts. Ansonsten ist für Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis das Arbeitsgericht „zuständig“, d.h. man kann seine Forderung dort einklagen.

zur Krankenkasse, damit die Druck
macht

Welchen Druck sollte denn die Kasse auf die ZA machen? Die können den AG nicht zwingen, das Arbeitsentgelt für die 2 Tage zu zahlen.

oder besser gleich zum Anwalt?

Wenn man sichs leisten kann … Klage beim Arbeitsgericht kann man erst mal auch ohne Anwalt einreichen.

MfG

Gesetzlich ist es leider so, dass der AG bis zu 6 Wochen nur das zu zahlen hätte, was der AN vom Arbeitsamt bekommen hätte.

Ob der AG den Lohn vom Arbeitsamt dazu finanziert bekommt, oder ob er es selber bezahlen muß, weiß ich nicht.

Es soll wohl ein Anreiz sein, besonders finanziel schwache Personen einzustellen - leider wird sowas auch nur ausgenutzt - wie man in diesem Fall hier wohl urteilen kann.