Hallo,
was ist, wenn man befristet für 1 Monat (auf Probe) bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt ist, aber nach 3 Wochen die Arbeit schon endet. Man erkundigt sich bei der Arbeitsagentur und die raten einem, sich sofort wieder arbeitslos zu melden, obwohl man kein Arbeitslosengeld o.ä. bekommt… Was ist nun aber, wenn man krank ist und zum Arzt gehen muß : - welche der beiden Versichertenkarten gelten nun ??? (Status 1 für Arbeitnehmer oder Status 3 für familienversichert). Ist man nun bis Ende des Vertrages bei der Zeitarbeitsfirma unter Vertrag und müßte die Firma, sollte man krank geschrieben werden, die Krankheitszeit vergüten???
Eine weitere Frage ist, ob Einem eigentlich auch für den 1 Monat Urlaub zusteht ?
Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe.
Gruß. Ina
Hallo
Wenn keine Kündigung des AV erfolgt, endet das AV mit Ablauf der Befristung. Solange ist auch Gehalt zu zahlen. Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle setzt allerding gesetzlich erst nach 4wöchigem Bestehen des AV ein, vorher gibt es Krankengeld. Das kann zwar auch anders geregelt sein, aber mir wäre keine ZAF und kein ZA-TV bekannt, die da zugunsten des AN abweicht…
Beim Arbeitsamt müsste man aufgrund der Befristung längst gemeldet sein. Sollte das nicht der Fall sein, umgehend nachholen.
Urlaubsanspruch besteht für 1/12 des Gesamtanspruchs für jeden vollen Beschäftigungsmonat. Kann tarifvertraglich auch anders geregelt sein, aber auch das wäre mir bei den ZA-TV nicht bekannt. Kann der Urlaub nicht genommen werden, ist er abzugelten.
Gruß,
LeoLo