Frage zu Zeitgemäßen Merkmalen

Hallo,

darf ein Vermieter bei einer anstehenden Mieterhöhung zeitgemäße Merkmale geltend machen, obwohl er das die Jahre zuvor nicht getan hat, und sich an der Ausstattung nichts geändert hat? Im konkreten Fall wurde eine zeitgmäße Küche und wertige Zusatzausstattung (in diesem Fall ein kostenloser PKW Stellplatz) angerechnet, bei vorherigen Erhöhungen aber nicht. Gibt es sowas wie ein „Gewohnheitsrecht“, das man hier geltend machen könnte?

Danke

Servus,

für die Zuordnung zu den Werten, die ein Mietspiegel ausweist, gibt es kein Gewohnheitsrecht. Dort ist nur entscheidend, ob die Zuordnung sachgerecht ist.

Wenn ein Vermieter in früheren Jahren weniger erhöht hat, als formal möglich gewesen wäre, ist das schön für den Mieter.

Schöne Grüße

MM