Hallo,
darf ein Vermieter bei einer anstehenden Mieterhöhung zeitgemäße Merkmale geltend machen, obwohl er das die Jahre zuvor nicht getan hat, und sich an der Ausstattung nichts geändert hat? Im konkreten Fall wurde eine zeitgmäße Küche und wertige Zusatzausstattung (in diesem Fall ein kostenloser PKW Stellplatz) angerechnet, bei vorherigen Erhöhungen aber nicht. Gibt es sowas wie ein „Gewohnheitsrecht“, das man hier geltend machen könnte?
Danke