Hallo !
Kann ich für ein Zivilverfahren als Kläger in der schriftlichen Verhandlung beantragen, festzustellen, ob ein bestimmter Paragraph Angewendung findet ?
Wenn diser Paragraph nicht angewendet werden kann, so macht eine mündliche Verhandlung keinen Sinn.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Sparmeier
Servus!
Ich bin ja sonst nicht so fürs Konkretisieren in diesem Brett, aber hier wär’s schon angebracht. Grundsätzlich gilt: Nein. Der Richter wird in der Begründung schon schreiben, welche §§ er angewandt hat.
Wenn diser Paragraph nicht angewendet werden kann, so macht
eine mündliche Verhandlung keinen Sinn.
Aber damit würde doch das Ergebnis vorweggenommen!? Die Anwendung einer Norm oder deren Nichtanwendung ist doch im Großen und Ganzen das, was das Gericht in seinem Urteil dann feststellen soll…!?
Levay
Wenn diser Paragraph nicht angewendet werden kann, so macht
eine mündliche Verhandlung keinen Sinn.
Aber damit würde doch das Ergebnis vorweggenommen!? Die
Anwendung einer Norm oder deren Nichtanwendung ist doch im
Großen und Ganzen das, was das Gericht in seinem Urteil dann
feststellen soll…!?
Levay
Es muß erst festgestellt werden, ob dieser Paragraph angewendet werden kann, dann muß ich einen Umstand erst beweisen. Sind also insgesamt 2 Schritte.
MFG
Sparmeier
Es muß erst festgestellt werden, ob dieser Paragraph
angewendet werden kann, dann muß ich einen Umstand erst
beweisen. Sind also insgesamt 2 Schritte.
Stelle doch einfach mal die allgemeine Rechtsfrage, ob § ___ anwendbar ist, wenn ___. Mal sehen, was passiert. Festsellungsurteile drehen sich immer um konkrete Rechtsverhältnisse (§ 256 ZPO). Für abstrakte Rechtsfragen gibt es Diskussionsforen, wie www.wer-weiss-was.de zum Beispiel. Für die abstrakte Normenkontrolle sind die Zivilrichter jedenfalls nicht zuständig.
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