Frage zu zulässigen Abständen von Zäunen zu Straße

Hallo,

ich habe mal eine allgemeine Frage.
Wie weit muss ein Zaun von einer Straße entfernt stehen um den laufenden Verkehr nicht zu beeinträchtigen?
Kann man gleich hinter dem Bordstein die Zaunssäulen setzen oder muss man da noch einen Mindestabstand einhalten?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Viele Grüße

René

Hallo !

Das kommt doch auf die Besitzverhältnisse an!
Gehört mir das Grundstück parallel zur Strasse, kann ich dort einen Zaun ziehen. Es ist mein Grundstück!

mfgConrad

Hallo ihr beiden,

Das kommt doch auf die Besitzverhältnisse an!
Gehört mir das Grundstück parallel zur Strasse, kann ich dort
einen Zaun ziehen. Es ist mein Grundstück!

Es sei denn es gibt noch eine Grundlast, wie z.B. ein Wegrecht, welches durch den Zaun beeinträchtigt würde.
Hinzu kommen natürlich noch die örtlichen Bauvorschriften.

MfG Peter(TOO)

Wie weit muss ein Zaun von einer Straße entfernt stehen um den
laufenden Verkehr nicht zu beeinträchtigen?
Kann man gleich hinter dem Bordstein die Zaunssäulen setzen
oder muss man da noch einen Mindestabstand einhalten?

Hallo René,
die so genannte Freihaltezone beträgt 0,5 m, an Wendeanlagen 1,0 m. Dies ist aber eine Regel und kein Gesetz. In Bebauungsplänen oder Baugenehmigungen wird diese Regel dann aber oft verbindlich.
Dann gibt es noch die Straßengesetze der Länder. Ich zitiere mal § 27 (2) Satz 1 des SächsStrG: Anpflanzungen und Zäune sowie Stapel, Haufen oder andere mit dem Grundstück nicht fest verbundene Einrichtungen dürfen nicht angelegt oder unterhalten werden, wenn sie die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf

Das kommt doch auf die Besitzverhältnisse an!
Gehört mir das Grundstück parallel zur Strasse, kann ich dort
einen Zaun ziehen. Es ist mein Grundstück!

Hallo Conrad,
wenn Du wüsstest, was Du auf Deinem Grundstück alles nicht darfst …
Mit freundlichen Grüßen
Ulf

wenn Du wüsstest, was Du auf Deinem Grundstück alles nicht
darfst …
Mit freundlichen Grüßen
Ulf

Das wirst Du mir jetzt sicher alles erzählen.
Wir haben 4500 Quadratmeter mit ca 200 m an einer Strasse.

Ich warte!

mfgConrad

Hallo René,

da solltest du mal bei deiner zuständigen Gemeinde vorbeischauen und dir die Ortssatzung zeigen lassen oder noch besser einen schriftlichen Antrag stellen,dann erhälst du es schwarz auf weiss,was du darfst…

mfg

Frank

Dein Grundstück…:smile:
Hallo Conrad,

du darfst wohl Abgaben zahlen…aber dein Grundstück ist noch lange nicht privat…*grinz*…
nach dem Bundes-Immisionsschutzgesetz kann z.B. die Polizei jederzeit auf dein Grundstück,wenn davon lauter Lärm ausgeht (z.B. durch einen Rasenmäher).
Und wenn dieser Rasenmäher nicht schön fett einen Herstelleraufkleber drauf hat,das er soundsoviel Dba Lärm „nur“ macht…können die den sogar mitnehmen…:smile:

mfg

Frank