Wie weit muss ein Zaun von einer Straße entfernt stehen um den
laufenden Verkehr nicht zu beeinträchtigen?
Kann man gleich hinter dem Bordstein die Zaunssäulen setzen
oder muss man da noch einen Mindestabstand einhalten?
Hallo René,
die so genannte Freihaltezone beträgt 0,5 m, an Wendeanlagen 1,0 m. Dies ist aber eine Regel und kein Gesetz. In Bebauungsplänen oder Baugenehmigungen wird diese Regel dann aber oft verbindlich.
Dann gibt es noch die Straßengesetze der Länder. Ich zitiere mal § 27 (2) Satz 1 des SächsStrG: Anpflanzungen und Zäune sowie Stapel, Haufen oder andere mit dem Grundstück nicht fest verbundene Einrichtungen dürfen nicht angelegt oder unterhalten werden, wenn sie die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf