Frage zu Zwangsversteigerung

Hallo, ich habe ein paar allgemeine Fragen zu Immobilien in der
Zwangsversteigerung:

  1. Wird der ehemalige Eigentümer an dem Tag der erfolgreichen
    Versteigerung automatisch zum Mieter? Bzgl. der Kündigungsfrist. Oder
    zählt die Gesamtwohndauer in dem Objekt, mögl. Weise von Geburt an?
    Könnten theoretisch Mietforderungen gestellt werden?

  2. Wie bekommt man Zugang zum Objekt, davon ausgehend, dass das
    Gericht einem ja nicht die Schlüssel in die Hand drückt?

daraus folgt auch 3. Woher weiß man evtl. ob der ehem. Eigentümer/
Mieter nicht mehr im Objekt ist. Ggf. müßte man sich auch Grund
fehlender Schlüssel gewaltsam Zugang verschaffen. Ab wann ist das
Einbruch?

  1. Was geschieht mit zurück gelassenen Gegenständen, Eigentumsfrage?

Danke und Grüße Seb

Hallo, ich habe ein paar allgemeine Fragen zu Immobilien in
der Zwangsversteigerung:

  1. Wird der ehemalige Eigentümer an dem Tag der erfolgreichen
    Versteigerung automatisch zum Mieter? Bzgl. der Kündigungsfrist.

NEIN

Oder zählt die Gesamtwohndauer in dem Objekt, mögl. Weise von
Geburt an?
Könnten theoretisch Mietforderungen gestellt werden?

M.E. wohl eher Schadensersatzforderungen => Nutzungsentschädigung

  1. Wie bekommt man Zugang zum Objekt, davon ausgehend, dass
    das Gericht einem ja nicht die Schlüssel in die Hand drückt?

Die Übergabe des Objekts samt Schlüsseln müsste man m.E. über den Rechtsweg einfordern

daraus folgt auch 3. Woher weiß man evtl. ob der ehem.
Eigentümer/ Mieter nicht mehr im Objekt ist.
Ggf. müßte man sich auch Grund fehlender Schlüssel gewaltsam
Zugang verschaffen. Ab wann ist das Einbruch?

Gewaltsam Zugang verschaffen dürfte ohne jegliche „ab wann“ Grenzen unter > Hausfriedensbruch fallen.

  1. Was geschieht mit zurück gelassenen Gegenständen,
    Eigentumsfrage?

Danke und Grüße Seb

Lies mal hier:
http://www.breiholdt.de/expertenecke_doc2.pdf
Seite 31

In so einem Fall sollte der Erwerber schnellstens Kontakt mit dem Gericht > Rechtspfleger aufnehmen!!

Hallo, ich habe ein paar allgemeine Fragen zu Immobilien in
der
Zwangsversteigerung:

  1. Wird der ehemalige Eigentümer an dem Tag der erfolgreichen
    Versteigerung automatisch zum Mieter?

Nein, aber…
es kann ein Mieter mit Mietvertrag auftauchen, von dem man nichts ahnte. z.B. Tante B. hat nen 5 Jahre alten Mietvertrag, der eine minimale Miete vorsieht.
Bzgl. der

Kündigungsfrist.

Falls ein Mietvertrag existiert, gibts nen Sonderkündigungsrecht durch den neuen Vermieter…(Kündigungsfrist 3 Monate unabh. Dauer od. Regelungen im. Vertrag)
Aber ganz wichtig…dieses Recht muss zum ersten denkbaren Termin wahrgenommen werden.

  1. Wie bekommt man Zugang zum Objekt, davon ausgehend, dass
    das
    Gericht einem ja nicht die Schlüssel in die Hand drückt?

Wenn das Haus nicht leer ist, beantragt man im Versteigerungstermin (nach dem Zuschlag) einen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner, nimmt sich einen Gerichtsvollzieher und verschafft sich so unmittelbar Besitz am Eigentum. (Kostet, aber wirkt)
oder…
Wenn das Objekt vermietet ist, wozu brauchst du dann Schlüssel :wink:
Dann mußt du erst einmal kündigen.

daraus folgt auch 3. Woher weiß man evtl. ob der ehem.
Eigentümer/
Mieter nicht mehr im Objekt ist.

Hier mußt du scharf unterscheiden: ehemaliger Eigentümer und Mieter!!

Ggf. müßte man sich auch
Grund
fehlender Schlüssel gewaltsam Zugang verschaffen. Ab wann ist
das
Einbruch?

  1. Was geschieht mit zurück gelassenen Gegenständen,
    Eigentumsfrage?

Bei einer Räumung
Läßt Gerichtsvollzieher auf deine Kosten:

  • sicherstellen und pfändet und verwertet es,
  • wird entsorgt.
    gruß n.

Vielen Dank für die Antworten!

Angenommen es gibt keinen weiteren Mietvertrag und der Eigentümer wohnt noch im Objekt.
In diesem Fall würde man einen Titel zur Vollstreckung beantragen.
Wann bekommt man diesen Titel und wie lange dauert ungefähr die Vollstreckung und mit welchen Kosten ist zu rechnen?

  1. Annahme: es ist vom Grundstücksrand nicht erkennbar (Klingel und Briefkasten nicht beschriftet), ob der ehem. Eigentümer noch im Objekt wohnt (er kann ja verreist sein oder einen Nebenwohnsitz haben), jedoch ist die Zugangstür verschlossen. Kann man die Türen öffnen und gegen eigene Schlösser tauschen? Oder geht das bei Verdacht auch nur mit Gerichtsvollzieher?

Danke und Grüße Sebastian