Frage zu Zwischengewinne/Verlustverrechnungstopf

Hallo,

ich habe im Mai 2009 Anteile eines Fonds kurz vor seiner Ausschüttung gekauft. Dementsprechend hoch viel der Betrag des Verlustverrechnungstopfes aus (aufgelaufene Zwischengewinne bis zu diesem Datum). Nach der Ausschüttung drei Tage später war ersichtlich, dass der ausgeschüttete Betrag komplett vom Verlustverrechnungstopf ausgeglichen wurde, somit waren keine Steuern fällig. Soweit so gut.

Der Fonds thesaurierte aber einen Teil seiner Erträge. Diese waren voll steuerpflichtig, da der Verlustverrechungstopf erschöpft war. Es wurden ca. 5,60 Euro Steuern berechnet. Der thesaurierte Teil der Zwischengewinne wurde also bei Kauf der Anteile nicht im Verlustverrechnungstopf berücksichtigt. Warum ist das so? Meiner Meinung nach müssten thesaurierter und ausgeschütteter Anteil steuerlich gleichgestellt sein.

Nach einigen Wochen stand der erste Verkauf von Fondsanteilen zu Buche. Der Verkaufsgewinn betrug ca. 11 Euro vor Steuern. Nun wurden von der Depotbank in der Steuerinformation zum Verkauf aber nur 5,40 Euro Verkaufsgewinn ausgewiesen. Also genau die Differenz des „realen“ Gewinns und der einbehaltenen Steuer. Auf die verbliebenen 5,40 Euro wurde dann die Abgeltungssteuer angewandt.

Ist ein solches Vorgehen die Regel? Warum wird ein an die Steuer abgeführter Betrag verwendet, um den Verkaufsgewinn zu verringern, und dann auf diesen verringerten Betrag wieder die Steuer anzuwenden?

Danke schonmal.

Hallo,

ich glaube, da werden zwei unterschiedliche Töpfer zusammengeworfen.

Der Verlustverrechnungstopf soll Kursverluste und -gewinne (die beim Verkauf von Anteilen entstehen) ausgleichen, um nicht unnötig „Vergeltunggssteuer“ erst zahlen und sich dann zurückholen zu müssen.

Der Topf mit den Zwischengewinnen soll verhindern, dass man bei Ausschüttung / Thesaurierung Erträge aus Zeiten versteuern muss, in welchen man den Fondsanteil nicht im Depot hatte.

Aus meiner Sicht muss man die Vörgänge getrennt betrachten.

Gruß com Money-Schorsch