Frage zum ALG I

Hallo Ihr,

mal angenommen, ein Arbeitnehmer hat ein Gehalt von 6.000 € bezogen.
Er wird arbeitslos und bekommt den ALG-Höchstsatz.
3 Monate später nimmt einen neuen Job an und verdient 2.000 €.
Nach der Probezeit von 6 Monaten wird er entlassen.

Wie wird das ALG berechnet?
Nach den 2.000 € oder wird das vorherige Gehalt auch noch beachtet?

Danke und Gruß
b.

Hallo

3 Monate später nimmt einen neuen Job an und verdient 2.000 €.
Nach der Probezeit von 6 Monaten wird er entlassen.

Der Anspruch aus den 6000 Euro kann innerhalb von bis zu vier Jahren abgerufen werden, wenn nicht ein neuer erworben wurde. Da der Mann im neuen Job nur ein halbes Jahr gearbeitet hat, reicht das nicht für einen neuen Anspruch, somit bekommt er wieder sein „altes“ ALG.

So hab ich das zumindest noch in Erinnerung aus meiner Zeit der Arbeitslosigkeit, bin aber kein Fachmann.

Grüße TG

Der alte Restanspruch lebt wieder auf, einen neuen hat man nach 6 Monaten in der Regel noch nicht erworben.

Danke
nichts drin

Vielen Dank
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