Frage zum ALG II

Hallo zusammen,
Ich komme mal gleich zur sache, Ich bin schon Längere zeit Arbeitssuchend. Ich befand mich seit November 2012 bis mitte März 2013 im Krankenhaus. Meine Großeltern haben für mich im März 2013 Diverse rechnungen über mein privates Konto bezahlt. Nun habe ich den Antrag ausgefüllt und die leistungen wurden berechnet. Heute habe ich dann die Bewilligung bekommen. Aber regulär würde ja noch der März mit in die bewilligung rein fallen. Unter dem Absatz „Bitte beachten Sie“ steht folgendes: Für März 2013 besteht kein Anspruch, da die Zuwenfung Igrer Großeltern auf Ihre Leistungen anzurechnen ist.

Nun zu .einer Frage :
Ist das wirklich rechtens? Da ich in dem Zeitraum keinerlei Leistungen bezogen habe und meine Großeltern mir nur den gefallen getan haben, damit ich halt durch die eingegangen rechnungen keine Probleme bekomme.

Lege innerhalb der 4 wöchigen Frist Widerspruch ein und begründe ihn damit, daß es sich bei den Zahlungen um keine Zuwendungen, sondern um ein rückzahlbares Darlehen handelte.

Lege den Darlehensvertrag dazu.

Hallo KevinTobias, mich wundert es hier schon, dass Deine Großeltern Deine Rechnungen bezahlt hatten, dass ist zwar lieb gemeint, aber steht Dir ja für die Zeit im Krankenhaus auch AGL II zu und die Kosten für die Miete. Bitte mach eine Beschwerde an das Jobcenter mit der Mitteilung, dass Du seit ……bis … kein ALG II erhalten hast, dies Dir aber zusteht. Frage an, nach welchem SGB sie Dir die Zahlung des ALG II eingestellt haben. Also kurz zur Frage. Dir steht das volle ALG II zu auch wenn Du im Krankenhaus warst. Es dürfen auch keine Kosten abgezogen werden für den Aufenthalt im Krankenhaus.

Gruß Stephanie

Hallo, also das problem war halt dass ich die leistungen im Letzten jahr bis zum 31.12.12 bekommen habe. Da ich aber keinen weiter bewilligungsantrag stellen konnte, wurde halt ab dem 01.01.13 nicht mehr bezahlt. Mir selber ist ja klar, dass ich nicht rückwirkend (also ab dem 01.01.13) das geld bekommen würde. Es geht lediglich um diesen einen monat, da sie es erst ab dem 01.04.13 gewähren und der antrag aber am 11.03.13 gestellt wurde.

Hallo,

die Leistungsbewilligung nach dem ALG II ist nicht mein Spezialgebiet. Aber nach meiner Meinung solltest du Widerspruch gegen den Bescheid einlegen mit der Begründung, dass es sich um ein zinsloses Darlehen von Verwandten handelte, wovon fällige Rechnungen bezahlt wurden.

lies auch dies:

http://www.sozialleistungen.info/news/10.02.2009-von…

Liebe Grüße

Hallo,

das ist sicherlich eine Frage für den Anwalt/SoVDK/www.frag den Anwalt oder die ÖRA, insbesondere auch wg. ggf. Krankengeldbezug in den letzten Monaten. Vielleicht wurde ja auch mit den Großeltern ein Darlehensvertrag oder Ähnliches abgeschlossen. Daher kann fristwahrender Widerspruch als erster Schritt sinnvoll sein.

Da ich kein Anwalt bin, kann ich hier leider nichts anderes sagen.

Gruß

Matrix_

Hallo zusammen,
… Ich befand mich seit November 2012 bis mitte
März 2013 im Krankenhaus. Meine Großeltern haben für mich im März 2013 Diverse rechnungen über mein privates Konto bezahlt. … Unter dem Absatz „Bitte beachten Sie“ steht folgendes: für März 2013 besteht kein Anspruch, da die Zuwenfung Igrer
Großeltern auf Ihre Leistungen anzurechnen ist.

Nun zu .einer Frage :
Ist das wirklich rechtens? Da ich in dem Zeitraum keinerlei :Leistungen bezogen habe und meine Großeltern mir nur den gefallen getan haben, damit ich halt durch die eingegangen rechnungen keine Probleme bekomme.

Na dann reiche bitte Deine Krankmeldung bei der Krankenkasse ein, denn die muss Dir ja für die Zeit Krankengeld bezahlen. Also Du kannst und darfst nicht ohne einen Lebensunterhalt dastehen. Wenn Du den Antrag am 11.03.13 gestellt hast dann musst Du auch ab diesem Tag die Leistungen erhalten. Gegen bitte gegen den Bescheid in Widerspruch so schnell wie möglich und begründe es damit, dass Du den Antrag ab 11.03. gestellt hast und laut SGB II Dir diese Leistungen zustehen und natürlich auch die Kosten für die Unterkunft.

Gruß Steffi

Hallo, lass dir von deinen Großeltern bestätigen das du die Zuwendungen von ihnen an sie zurückzahlen musst, dann sollte das funktionieren. Bei meiner Tochter war das genauso, habe ihre Miete gezahlt, das wurde dann als Einkommen angerechnet. Habe ihr dann formlos ein Schreiben gemacht das ich das Geld von ihr zurück bekommen möchte. Hat funtioniert. Viel Glück !

Das ist wiedermal schwer zu beantworten, denn es fällt leider in den Ermessensbereich deines Jobcenters. Im Gesetz heisst es da nur:
(§ 11 Abs. 5, SGB II).
Kleine Geldgeschenke gehören (seit 1. April 2011) nicht zum anrechenbaren Einkommen. Die finanzielle Zuwendung darf aber den „üblichen Rahmen“ nicht überschreiten.
Wie hoch die Zuwendung sein darf, ist im Einzelfall zu klären. Das Gesetz sagt hierzu nur lapidar: Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit 1.) ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten grob unbillig wäre oder 2.) sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben ALG II-Leistungen nicht gerechtfertigt wären.

Vermutlich hat die Zuwendungen deiner Großeltern (aus Sicht deines Jobcenters) deine „Lage so günstig beeinflusst, dass Leistungen im März nicht mehr gerechtfertigt“ waren.
Wenn du den Antrag schon Anfang März gestellt hast, kannst du noch einen Widerspruch schreiben und argumentieren, dass deine Großeltern nur leihweise das Geld vorgestreckt haben, da du ja eine Bearbeitungszeit des Jobcenters berücksichtigen musstest und du es ihnen nun dringend zurückzahlen musst. Lasse dir bestätigen, dass du es nur leihweise erhalten hast. Wird der Widerspruch abgelehnt, kannst du ja damit zu einen Rechtsanwalt gehen und die Sache nochmal prüfen lassen. Du bekommst ja durch ALG II die anwaltliche Rechtsberatung kostenfrei!

Gruß Gwen

Hallo

Aber regulär würde ja noch der März mit in die bewilligung rein fallen.

Wenn du den Antrag noch im Monat März gestellt hast, wirkt er auf den Monatsersten zurück…richtig.

Da ich in dem Zeitraum keinerlei Leistungen bezogen habe

Beim ALG2 gilt das Zuflussprinzip. Einkommen, die dir im Monat März zugeflossen sind, verringern deine Hilfebedürftigkeit im März (und damit auch deinen ALG2-Leistungsanspruch für den Bedarfsmonat März).

und meine Großeltern mir nur den gefallen getan haben, damit ich halt durch die eingegangen rechnungen keine Probleme bekomme

Grundsätzlich kann man einen Darlehnsvertrag miteinander abschließen http://hartz.info/index.php?topic=1790.0
Die Frage wäre nur, welchem genauen Zweck der Behelfs-Kredit deiner Großeltern gedient hat. Rückzuzahlende Darlehn , die einem anderen Zweck als die Leistungen des SGB II dienen (z.B. Darlehn für die fällige Rate für den gekauften PC, für eine neue Brille usw.) , dürfen nicht als Einkommen angerechnet werden.

Falls deine Großeltern dir notbehelfsweise und nur für März ein Darlehn gewährt haben, das demselben Zweck wie die Leistungen des SGB II diente (= der Sicherung deines Lebensunterhalts, für Essen, Miete, Strom usw.) , damit du bis zur Antragsbescheidung nicht in Schwierigkeiten kommst… dann müsste aus dem Darlehnsvertrag klar hervorgehen, dass deine Großeltern dir dieses Geld nicht geschenkt haben, sondern dass sie den hilfsweise „vorgeschossenen“ Betrag zurückhaben wollen, sobald der ALG2-Antrag bewilligt ist. Kann aber gut sein, dass das Jobcenter da trotzdem auf „Einkommen“ pocht. Ggf. mit Beratungshilfeschein vom Amtsgericht zum Fachanwalt Sozialrecht.

LG

Ja, leider. Etwas anderes wäre es gewesen, wenn die Großeltern es von IHREM eigenen Konto bezahlt hätten.

Leider ja.

Es gilt das Zuflussprinzip im jeweiligen Monat.

Anders sähe es aus, wenn Deine Grosseltern Dir nur ein Darlehen gegeben hätten was Du zurück zahlen mußt.

Hallo,

ja, dies ist rechtens, da es sich bei den Zuwendungen der Großeltern um Einkommen handelt.

Gruß

Es sollte mit dein Großeltern mal vorgesprochen werden evtl. schon mit Stellungnahme, dass diese Rechnungen Darlehensweise um Verzugszinsen oder Dispokosten zu vermeiden übernommen wurden und nach Entscheidung über den Antrag und nach eingang des Leistungsanspruches auf Ihrem Konto die Zahlung zurückgezahlt werden sollte! In dieser Stellungnahme sollte darauf hingewiesen werden, dass das eingezahlte Geld keine Schenkung sondern eine übergangslösung war bis das ALG II da war, da durch Krankenhaus etc. die Antragstellung nicht rechtzeitig erfolgen konnt!

Liebe Grüße und alles Gute

Wuja