Hallo, ich habe eine Frage zum Annahmeverzug. Ich hoffe, dass mir jmd. helfen kann.
Ist es im Falle eines Annahmeverzugs möglich, als Verkäufer vom Vertrag zurückzutreten und gleichzeitig den Käufer zu verklagen?
Danke.
Hallo, ich habe eine Frage zum Annahmeverzug. Ich hoffe, dass mir jmd. helfen kann.
Ist es im Falle eines Annahmeverzugs möglich, als Verkäufer vom Vertrag zurückzutreten und gleichzeitig den Käufer zu verklagen?
Danke.
Ist es im Falle eines Annahmeverzugs möglich, als Verkäufer
vom Vertrag zurückzutreten und gleichzeitig den Käufer zu
verklagen?
ich glaube, du meinst begrifflich die nichtabnahme durch den käufer und nicht den annahmeverzug iSd § 293ff. bgb:
nimmt der käufer die ware nicht ab, wozu er nach § 433 II bgb verpflichtet ist, begeht er eine pflichtverletzung (leistungspflicht), die anknüpfungspunkt für den rücktritt nach §§ 323, 349 bgb ist.
für den rücktirtt bedarf es also weiterhin des verstreichens einer angemessenen frist, § 323 I bgb. ob die frist nach § 323 II bgb (insbes. Nr.1) entbehrlich ist, kann man nicht sagen.
bzgl. des „verklagens“ weiß ich nicht, was der verkäufer denn begehrt (schadensersatz ?). sollten kosten für die erklärung des angebots der abnahme gemeint sein, ist zu bedenken, dass diese auch bei ordnungsgemäßem verhalten des käufers entstanden wären (kausalität).