Hallo,
welche Auskünfte bei Behörden, Banken, Dienststellen oder ähnlichen kann ein Arbeitgeber, ohne Zustimmung des Arbeinehmers, über diesen einholen ?
Bitte um konkrete Antwort.
Danke
Hallo Nauke
Bitte um konkrete Antwort.
Na, das ist aber nett.
Meinst Du nicht, daß Du dafür auch eine konkrete Frage stellen solltest? Oder schreibst Du deine Diplomarbeit darüber?
Es beginnt alles schon mit der Definition des Wortes „Zustimmung“ und endet dann in einem konkreten Fiasko mit „Behörden, Banken, Dienststellen oder ähnlichen“. Da könnte man ein ganzes Buch drüber schreiben.
Gruß,
LeoLo