Arbeite in einem kleinen Hotel (chefin, kollegin und ich) und bin jetzt 1 1/2 Woche krankgeschrieben. Werden die 8 h auch für Samstag und Sonntag angerechnet und werden Feiertage doppelt angerechnet?
Der Lohn wird weiter gezahlt. Die Zulagen (Samstag Sonn- und Feiertag) selbstverständlich nur wenn man da auch gearbeitet hat. Das heißt, den Vereinbarten Monatslohn oder Stundenlohn auf die vereinbarten Stunden bekommt man weiter. Diese Zulagen nicht.
Guten Abend,
tut mir leid, kann dir leider keine kompetente Antwort geben.
MfG
Hallo, das ist schon das Problem, krankgeschrieben (ich mache krank) oder arbeitsunfähig, wenn ich arbeitsunfähig bin ist das vom Datum bis Datum und die Stunden sind dabei unwichtig.
Arbeite in einem kleinen Hotel (chefin, kollegin und ich) und
bin jetzt 1 1/2 Woche krankgeschrieben. Werden die 8 h auch
für Samstag und Sonntag angerechnet und werden Feiertage
doppelt angerechnet?
deine Frage ist ein bisschen unverständlich gestellt. Geht es dir um die Lohnfortzahlung? Grundsätzlich bekommst du dein Geld für die reguläre Arbeitszeit auch im Krankheitsfall. Wenn du also üblicher Weise am Wochenende arbeitest, dann zählt das mit. Nach meinem Wissensstand besteht aber immer nur Anspruch auf das Grundgehalt und nicht auf die Zulagen. Ist eigentlich auch logisch, Überstundenzuschlag gibt es, wenn man länger arbeitet als Entschädigung und genauso verhält es sich mit Zuschlägen für Wochenend- und Feiertagsarbeit. Auch hier soll der Zuschlag die Belastung ausgleichen, wenn du krank bist, hast du ja die Belastung gar nicht, kannst also nur dafür entschädigt werden, dass du unverschuldet nicht arbeiten konntest und erhälst die normale Vergütung
Hallo,
wenn man krank geschrieben ist, ist man genau für die Tage krank geschrieben, die auf dem Krankenschein angegeben sind. Jemand, der also auch samstags und sonntags arbeiten muss (siehe Arbeitsvertrag), für den sind diese Tage auch Arbeitstage und demzufolge muss man dann auch einen Krankenschein für diese Samstage und Sonntage haben, sonst müsste man an diesen Tagen arbeiten, wenn es der Dienstplan so vorsieht.
Das hat aber nichts mit der Bezahlung zu tun. Wenn ich sonntags krank bin, bekomme ich mein normales Grundgehalt und keinen Sonntagszuschlag, weil ich sonntags krank bin.
Hoffe, die Frage richtig verstanden zu haben?
Hallo,
sorry beim Hotelfach kenne ich mich leider nicht aus.
Viel Glück und Grüße.
leoder im urlaub
Hallo,
Entgeltfortzahlung wird i.d.R. für Kalendertage gerechnet, also 42 Kalendertage, so dass der Sa/So mit jeweils 1 Tag gerechnet wird.
Wenn du fest angestellt bist, bekommst du deine ganz normale Lohnfortzahlung berechnet auf deine regelmäßige Wochenarbeitszeit. Bei geringfügig Beschäftigten nur die normalen regelmäßigen Stunden und auch nur wenn dein AG mitspielt und dies evtl. über die Knappschaft mit versichert hat. Näheres hierzu findet sich auf der Seite der Bundesknappschaft unter dem Flyer für Minijobs.
Warum sollte der Feiertag doppelt zählen? An deiner AU kannst du dich nicht noch bereichern.
Alles Gute
Milan
Kommt darauf an, ob im Arbeitsvertrag steht, aus wieviel Arbeitstagen die Woche besteht. Es gibt 5Tage, 6Tage oder 7Tage-Arbeitswochen.
Ole
Hallo,
die Antwort auf deine Frage findest du im Tarifvertrag für Hotel - und Gaststättengewerbe. Darüberhinaus würde ich mal in meinen Arbeitsvertrag schauen was dort geregelt ist. Auf einen Streit würde ich es nicht ankommen lassen, da sie jedes Recht haben, das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Ich hoffe ich konnte dir behilflich sein!
Gruß
Jürgen
Hallo,
tja einen Krank-Feiertagszuschlag oder so hätte ich auch mal gerne gehabt
Die Krankmeldung gilt für jeden Tag, auch für das Wochenende, wenn die Krankmeldung übers Wochenende läuft. Kranktage sind immer Kalendertage, aber man darf dann ach während dieser Zeit nicht „feiern“, auch nicht am Wochenende.
Grüße
Zeichevadda
Danke für die Antwort auf meine Frage. Nun mein Anliegen war eigentlich wie folgt gedacht. die Lohnfortzahlung ist klar. Wir führen eine Liste über die Soll- und Ist-Stunden. mein AV ist befristet bis zum 31.10.11. meine chefin ist festangestellt. sie war einmal ca. 14 tage krank (arbeitsunfähig) und schrieb sich für samstag und sonntag jeweils die 8 h an. eine weitere kollegin (AV bis Ende Okt/11) war ca. 1 1/2 wochen krank (auch über Sa. und So.) und bekam die 8 h nicht angeschrieben. Kurz und gut geht es eigentlich um die überstunden die dann evtl. angefallen sind, die ja dann abgebummelt werden können. Und ich finde das nicht ganz korrekt. Ich war jetzt im Krankenhaus wg. Gallen-OP (26.7.-30.7.11) und bin jetzt krankgeschrieben bis 21.08.11. also wirklich krank und nicht zum feiern.
ah, so ist das. Tja, da habt ihr Pech und ne ungerechte Chefin. Denn sie hat sich die Überstunden ganz unberechtigt aufgeschrieben. Die Gesetzeslage ist da ganz eindeutig. Es besteht nur Anspruch auf das Grundgehalt ohne Schichtzulage, Überstundenvergütung usw. weil man ja nicht vorher wissen kann, ob die am Krankheitstag auch angefallen wären und weil sie eben als Ausgleich für die Zusatzbelastung gedacht sind, die bei Krankheit ja gar nicht angefallen ist.
Dass die Chefin sich selbst diese Überstunden ausbezahlt ist ungerecht aber dagegen könnt ihr wahrscheinlich nicht wirklich was tun.
Hallo,
hier kommt es auf Deinen Arbeitsvertrag an. Sicher wirst Du, wie üblich, eine vertragliche Arbeitszeit von 40 Std haben. Sicher wirst Du auch Samstags, Sonntags oder Feiertags arbeiten. Jedoch hast Du dafür in der Woche frei.
Du bekommst im Krankheitsfall Lohnfortzahlung für die im Arbeitsvertrag geregelte Arbeitszeit. Also für 40 Std.
Bekommst Du an den Wochenenden ein höhren Stundensatz, so ist dieser auch im Krankheitsfall zu zahlen.
Gruß,
Kaktus*1
Hallo,
nein, in dem Fall zählen nur die Tage Montag bis Freitag, außer du hast ausdrücklich keine 5-Tage-Woche.
LG
Angelsfear
Entscheidend für deinen beruf sind hier die Arbeitstage und nicht die Werktage. Krank bist du doch auch am Sonntag. Berechnet werden bei krankschreibung gar nichts, sondern wenn du Schicht hättest erfolg ganz normal Lohnfortzahlung. Lg