Frage zum Arbeitsvertrag

Hallo Experten

Als ich zu arbeiten anfing, bekam ich einen befristeten Vertrag von 3 Jahren (Mutterschutz). Als die Dame, die im Mutterschutz war, bekannt gab, dass sie kündigt nach dem Mutterschutz, bekam eine andere Kollegin (die schon länger als ich dort arbeitete und auch einen befristeten Vertrag hatte) den Festvertrag. Ich bekam dann den unbefristeten Vertrag von ihr.

Nun ist meine Frage, wie oft kann ich denn unbefristete Verträge bekomme? Weil, wahrscheinlich bekommt bald eine andere Kollegin von mir im Sommer auch ein Kind. Mein Chef möchte dafür jemandern einstellen, weil er weiß, dass die Kollegin nicht wieder kommt. Muß das nicht so sein, dass ich jetzt den Festvertrag bekomme und die neue Kollegin den unbefristeten?

Danke

Esmi

was ist der Unterschied zwischen unbefristet und Festvertrag ?

Hallo!

Als ich zu arbeiten anfing, bekam ich einen befristeten
Vertrag von 3 Jahren (Mutterschutz). Als die Dame, die im
Mutterschutz war, bekannt gab, dass sie kündigt nach dem
Mutterschutz, bekam eine andere Kollegin (die schon länger als
ich dort arbeitete und auch einen befristeten Vertrag hatte)
den Festvertrag. Ich bekam dann den unbefristeten Vertrag von
ihr.

Irgendwie verstehe ich deine Frage nicht so recht. Hat deine Kollegin nun einen befristeten oder einen unbefisteten Arbeitsvertrag?

Nun ist meine Frage, wie oft kann ich denn unbefristete
Verträge bekomme?

Man kann nur einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben.

Muß das nicht so sein, dass ich
jetzt den Festvertrag bekomme und die neue Kollegin den
unbefristeten?

Was bitte ist ein ‚Festvertrag‘?

Gruß

Dirk

Hallo Esmi,
Du hast Dich wohl unglücklich ausgedrückt.
Die Zahl der befristeten Verträge ist nicht mehr begrenzt. Früher waren das mal drei Verlängerungen, das gilt aber nicht mehr.
Beschränkt ist nur die Gesamtdauer aller befristeten Verträge und zwar auf zwei Jahre.
Wenn Du nach über zwei Jahren noch in der Firma arbeitest, hast Du automatisch einen festen Vertrag. Auch wenn das nicht extra gesagt wird, oder Du es schriftlich bekommst.
Auch ein Arbeitsvertrag ist ein vertrag und entsteht allein schon durch schlüssiges handeln. Wenn Du also nach über zwei Jahren zur Arbeit kommst und der Chef schickt Dich nicht sofort nach Hause, hast Du einen festen Arbeitsvertrag! Mit allen Rechten und Pflichten.

cu Rainer

was ist der Unterschied zwischen unbefristet und Festvertrag ?

Ich bin zwar fest eingestellt, aber mein Vertrag ist auf drei Jahre befristet. Wenn die Frau aus dem Mutterschutz zurück kommt, dann muss ich gehen. Das meine ich mit befristeten Vertrag.

Hallo Rainer

Wenn Du nach über zwei Jahren noch in der Firma arbeitest,
hast Du automatisch einen festen Vertrag. Auch wenn das nicht
extra gesagt wird, oder Du es schriftlich bekommst.
Auch ein Arbeitsvertrag ist ein vertrag und entsteht allein
schon durch schlüssiges handeln. Wenn Du also nach über zwei
Jahren zur Arbeit kommst und der Chef schickt Dich nicht
sofort nach Hause, hast Du einen festen Arbeitsvertrag! Mit
allen Rechten und Pflichten.

Eine Bitte. Kannst Du mir sagen wo dieses Regelung verbindlich und in schriftlicher Form festgehalten ist. Wo kann man das nachlesen und dieser Anspruch evtl. einklagbar?

Erbitte Rückantwort.

Gruß Peter

Du hast geschrieben, daß du jetzt einen unbefristeten Vertrag hast. Dann kannst du dich eigentlich nicht mehr verbessern. Gegen eine Änderungskündigung zu einem schlechteren, befristeten Vertrag solltest du klagen und hast gute Aussichten.

Gruß Frank

falls Du Geld für den Prozeß sparen willst, spare es doch bei ARAL ! :wink:

Hallo Peter,

Eine Bitte. Kannst Du mir sagen wo dieses Regelung verbindlich
und in schriftlicher Form festgehalten ist. Wo kann man das
nachlesen und dieser Anspruch evtl. einklagbar?

leider nein.
Erstens ist das ‚Richterrecht‘ und zweitens trifft es in Deinem Fall offensichtlich nicht zu.
Die Beschränkung auf zwei Jahre würde ich schon finden, wenn ich suche, aber ‚Schwangerschaftsvertretung‘ hebelt diese Vorschrift aus. Ich weiß nicht, ob das im Ursprungsposting so stand, falls ja, bitte ich um Entschuldigung.
Durch die Verfolgung des Threads habe ich die Tragweite erst begriffen.
Bevor ich mich weiter äußere, möchte ich betonen, daß ich kein Jurist bin! Ich kann und darf keine Rechtsberatung leisten!
… OK, weiter. Nach meinem personlichen rechtsempfinden ist die Grundlage für die Befristung entfallen. Nach dem bekannt werden der tatsache, das die Kollegin aus dem Schwangerschaftsurlsub nicht zurückkehren wird, war Dein Arbeitsvertrag erloschen. Daß dich dein Chef danach weiter beschäftigt hat, begründet nach meiner Meinung Das ist aber nur meine Meinung! An Deiner Stelle würde ich den Arbeitsrichter fragen! Der weiß, wie er das sieht! Mein Dozenz für den Bereich war Arbeitsrichter, wüßte ich, daß Du da wohnst, würde ich Dir raten, laß es auf den Streit ankommen. Mit Sicherheit wohnst Du da nicht und ich kenne den Richter nicht. Wenn der das anders sieht, verlierst Du. Bist Du in keiner Gewerkschaft, die die Kosten trägt? … Vermutlich nicht, sonst würde der Chef sich das nicht trauen.

… ne, in dem Fall schwer zu raten und ich kann auch nicht mit eindeutigen, einklagbaren Vorschriften dienen. Da habe ich nur eine Interpretation, die Deinen Standpunkt stärkt, mehr nicht.
Du brauchst eine einsichtigen Chef oder einen guten Anwalt.

Warum will Dein Chef Dich durch einen ‚Neuen‘ ersetzen? Das kostet Einarbeitung, also Geld. … Habt ihr keinen Betreibsrat? Arbeitsverhältnisse, die auf Grung von Gesetzen erzwungen werden, haben ohnehin keinen Bestand. Kompromisse sind da besser, daran fühlen sich alle gebunden.

Versuche es ohne die Brechstange, das bringt nichts. Ich war acht Jahre Betreibsrat, davon vier Jahre stellvertretender Vorsitzender, ich kenne das Spiel.

cu Rainer

Hallo Esmi,
Du hast Dich wohl unglücklich ausgedrückt.
Die Zahl der befristeten Verträge ist nicht mehr begrenzt.
Früher waren das mal drei Verlängerungen, das gilt aber nicht
mehr.
Beschränkt ist nur die Gesamtdauer aller befristeten Verträge
und zwar auf zwei Jahre.
Wenn Du nach über zwei Jahren noch in der Firma arbeitest,
hast Du automatisch einen festen Vertrag. Auch wenn das nicht
extra gesagt wird, oder Du es schriftlich bekommst.
Auch ein Arbeitsvertrag ist ein vertrag und entsteht allein
schon durch schlüssiges handeln. Wenn Du also nach über zwei
Jahren zur Arbeit kommst und der Chef schickt Dich nicht
sofort nach Hause, hast Du einen festen Arbeitsvertrag! Mit
allen Rechten und Pflichten.

Rainer

Wunderschön geschrieben, ist aber kompletter Unsinn!

Vielleicht liest Du dir das TzBfG einmal durch und beachtest dabei insbesondere den Gesichtspunkt „Befristung mit sachlichem Grund“.

Gruß,
LeoLo

Hallo Experten

Als ich zu arbeiten anfing, bekam ich einen befristeten
Vertrag von 3 Jahren (Mutterschutz). Als die Dame, die im
Mutterschutz war, bekannt gab, dass sie kündigt nach dem
Mutterschutz, bekam eine andere Kollegin (die schon länger als
ich dort arbeitete und auch einen befristeten Vertrag hatte)
den Festvertrag. Ich bekam dann den unbefristeten Vertrag von
ihr.

Nun ist meine Frage, wie oft kann ich denn unbefristete
Verträge bekomme? Weil, wahrscheinlich bekommt bald eine
andere Kollegin von mir im Sommer auch ein Kind. Mein Chef
möchte dafür jemandern einstellen, weil er weiß, dass die
Kollegin nicht wieder kommt. Muß das nicht so sein, dass ich
jetzt den Festvertrag bekomme und die neue Kollegin den
unbefristeten?

Danke

Esmi

Das klingt alles ein wenig verworren. Ich versuche das mal zu ordnen:
Du hast einen befristeten AV, welcher drei Jahre läuft und zunächst einmal durchaus zulässig ist, da er sachlich begründet ist. Dies könnte lediglich tarifvertraglich unzulässig sein (wenn ein TV auf dein Arbeitsverhältnis Anwendung findet, schau einmal dort hinein). Nachdem die Person, für die Du befristet eingestellt wurdest, bekannt gibt, daß sie kündigt, übernimmt eine Kollegin Ihre Position und Du wiederum übernimmst eine neue Position innerhalb des Betriebes (nämlich die der Kollegin).

Interessanter ist also die Frage, ob der sachliche Grund schon entfallen sein könnte (hat die AN z.B schon gekündigt? Haben sich die Arbeitsinhalte so verändert, daß sie nicht mehr durch den befristeten AV gedeckt sind?) oder entfallen wird (wird sie also noch kündigen?).

Vielleicht bringst Du zunächst einmal ein wenig Licht ins Dunkle, wenn Du einmal den genauen Wortlaut, der sich mit Beginn und Ende der Befristung beschäftigt, aus Deinem AV hier einmal reinschreibst. Dann sehen wir weiter.

Letztendlich wird es auf folgendes hinauslaufen:
Nach Ablauf der Befristung kannst Du binnen drei Wochen ab vereinbartem Befristungsende eine Feststellungsklage beim ARbG einreichen und die Wirksamkeit der Befristung gerichtlich prüfen lassen. Dann entscheidet der Richter, ob die Maßgaben des TzBfG eingehalten wurden.

Gruß,
LeoLo

Hör BITTE mit diesem MÜLL auf!!!
Hi Rainer!

Hör bitte auf damit, solch komplett wahnsinnigen Unsinn hier zu posten!

leider nein.
Erstens ist das ‚Richterrecht‘

Dann erwarte ich als Beleg ein Urteil!

Die Beschränkung auf zwei Jahre würde ich schon finden, wenn
ich suche, aber ‚Schwangerschaftsvertretung‘ hebelt diese
Vorschrift aus.

Woher hast Du diesen Schwachsinn?

Bevor ich mich weiter äußere, möchte ich betonen, daß ich kein
Jurist bin! Ich kann und darf keine Rechtsberatung leisten!

Dass Du es definitiv nich KANNST, merkt man!

… OK, weiter. Nach meinem personlichen rechtsempfinden ist
die Grundlage für die Befristung entfallen. Nach dem bekannt
werden der tatsache, das die Kollegin aus dem
Schwangerschaftsurlsub nicht zurückkehren wird, war Dein
Arbeitsvertrag erloschen.

Das ist kompletter Unfug! Der Vertrag war zeitlich mit sachlichem Grund befristet! Er läuft nach drei jahren aus!
Wenn nun ein neuer befristeter Vertrag geschlossen wird und dieser sich sachlich begründen lässt (und davon kann man unter Umständen ausgehen, da sie einen anderen befristeten Vertrag übernimmt - es KANN, MUSS aber nicht!), ist nichts dagegen einzuwenden.

An Deiner Stelle würde ich den
Arbeitsrichter fragen!

Aber nur, wenn man einen persönlich kennt! Ich würde eher den Weg zum Anwalt empfehlen!

Mein Dozenz
für den Bereich war Arbeitsrichter

Dann hättest Du mal etwas besser aufpassen sollen!

Wenn der das anders sieht, verlierst Du.

Schöne klare Aussage - und vor allem mit dem mystischen Hauch des Wahrsagens geschwängert…

Bist Du in
keiner Gewerkschaft, die die Kosten trägt?
… Vermutlich
nicht, sonst würde der Chef sich das nicht trauen.

Die erste Instanz ist sooo teuer nicht!

… ne, in dem Fall schwer zu raten und ich kann auch nicht
mit eindeutigen, einklagbaren Vorschriften dienen.

Dann ein kleiner Tipp: Lass es einfach, bevor Du solch einen Müll hier reinstellst, der eigentlich nur eins ist: FALSCH!

Da habe ich
nur eine Interpretation, die Deinen Standpunkt stärkt, mehr
nicht.

Schnapp Dir mal das TzBfG und lies es! Es ist nicht sooo lang und auch relativ gut zu verstehen!

Arbeitsverhältnisse, die auf Grung von Gesetzen
erzwungen werden, haben ohnehin keinen Bestand.

Du wirst im negativen Sinn echt immer besser!

Versuche es ohne die Brechstange, das bringt nichts. Ich war
acht Jahre Betreibsrat, davon vier Jahre stellvertretender
Vorsitzender, ich kenne das Spiel.

Als BR hättest Du vielleicht mal den ein oder anderen Lehrgang erfolgreich absolvieren sollen!

Entsetzte Grüße
Guido

Erst mal ordnen!
Hi!

Ich nehme an, Du wurdest befristet für drei Jahre als Erzieherin eingestellt. Der Grund war die Elternzeitvertretung für eine „frische“ Mutter.

Dann hat diese Mutter während Deiner Befristung gesagt, dass sie nicht wieder kommt und eine andere Kollegin, die ihrerseits einen befristeten Vertrag hatte, bekam einen unbefristeten Festvertrag.

Daraufhin hast Du den befristeten Vertrag dieser Kollegin übernommen?

Läuft der genau so lange, wie Deiner?

Ist er schlechter bezahlt?

Hat er sonst irgendwelche Dinge, die schlechter sind, als die Deinen?

Warum ist er befristet?

Wenn Du in beiderseitigem Einvernehmen einen bestehenden (auch befristeten) Vertrag mit Deinem Arbeitgeber auflöst und einen neuen unterschreibst, ist da erstmal nichts Verwerfliches dran zu finden!
Das ist aber nur eine pauschale Antwort und muss so nicht richtig sein - ist halt nur mit den wenigen klaren Fakten das, was ich sehe!

Allerdings bräuchte man zu einer besseren Antwort ein paar Fakten mehr!

Liebe Grüße
Guido

HILFE!
Hallo Peter!

Der gute Rainer ist da wohl etwas übers Ziel hinaus geschossen…

Eine Bitte. Kannst Du mir sagen wo dieses Regelung verbindlich
und in schriftlicher Form festgehalten ist. Wo kann man das
nachlesen und dieser Anspruch evtl. einklagbar?

Wenn Du einen befristeten Vertrag hast, allerdings mit Wissen des Arbeitgebers länger dort arbeitest, als eigentlich vereinbart, dann gilt ein unbefristeter Vertrag als geschlossen! §15 Abs.5 TzBfG

Das bezieht sich ausdrücklich nicht auf die zwei Jahre! Eine Befristung ist theoretisch noch viel länger als zwei oder hier drei Jahre denkbar, wenn denn ein sachlicher Grund vorliegt!

Ohne sachlichen Grund ist eine Befristung nur für die Dauer von 2 Jahren mit maximaler 3-maliger Verlängerung möglich. Auch ist es nicht möglich, jemandem einen befristeten Vertrag (ohne sachlichen Grund) zu geben, der vorher bereits schon mal beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt war!

Und jetzt der Clou: Im Tarifvertrag kann etwas ganz anderes geregelt sein!!!
(steht aber alles im §14, Abs. 2 TzBfG)!

Da ein Arbeitsvertrag aber nun mal nicht erst nach zwei Jahren ein unbefristeter ist, wenn er nicht von vorn herein SCHRIFTLICH BEFRISTET geschlossen war, vergiss bitte Rainers Statement! §14 Abs. 4 TzBfG

Naja - und die Tatsache, dass ein (nicht befristeter) Arbeitsvertrag nun mal auch durch konkludentes Handeln zu Stande kommt, ist zwar erst mal richtig, allerdings schreibt seit 1995 (?) das Nachweisgesetz vor, dass nach einer Beschäftigung von mindestens einem Monat der Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich und unterschrieben dem Arbeitnehmer auszuhändigen hat (§2 NachwG). Da kann er doch eigentlich gleich einen vernünftigen schriftlichen Arbeitsvertrag aufsetzen…

Ich hoffe, geholfen zu haben!

Liebe Grüße
Guido

Uiuiui …
Ahoi.

Bin ich froh, dass ich bei dem Thread nicht mitgemacht habe …

Als BR hättest Du vielleicht mal den ein oder anderen Lehrgang
erfolgreich absolvieren sollen!

Um Himmels Wilhelm, dann wäre er ja vielleicht wiedergewählt worden *schudder*.

Aber trotzdem hätte ich noch eine kleine Frage : Wenn der sachliche Grund für die Befristung entfällt und trotzdem weiterbeschäftigt wird, ist es m.E. so, dass tatsächlich ein unbefristeter Arbeitsvertrag „generiert“ wird. Ich meine, nach Entfall des Befristungsgrundes hätte gekündigt werden müssen. Bin ich da komplett im falschen Zuge?

Gruß kw

Hallo

Es kommt auf den Einzelfall an. Zunächst einmal wird der AN auf jeden Fall weiterbeschäftigt werden müssen, denn es muß eine Unterrichtung über den Wegfall des BEfristungsgrundes stattfinden und die Befristung endet erst 14 Tage später.

Einschlägig (nebst anderslautender TV Vereinbarungen) wären hier die Absätze

(2) Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung.

(5) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.

des § 15.

Wie gesagt, es kommt drauf an. Bei zum Beispiel einer Kombination aus Zweck- und Zeitbefristung ("… wird befristet als Krankheitsvertretung von Frau Müller, längstens aber bis zum xx.xx.xxxx" eingestellt.) könnte es im Einzelfalle aber auch trotz Wegfall des Befristungsgrundes anders aussehen.

Gruß,
LeoLo

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