Frage zum Arbeitsvertrag

Zwischen einem Arbeitnehmer (ArbN) und einem Arbeitgeber (ArbG) besteht seit einem Jahr lediglich ein in einzelnen Paragraphen vom ArbN nicht akzeptierter Arbeitsvertrag. Diese ist mit Vorbehalt auf die fraglichen Paragraphen vom ArbN unterschieben worden. Wirkt sich das irgendwie auf die Kündigungsfrist aus - ist der überhaupt in allen Punkten schon wirksam?

Hi!

hallo

wenn´s ne salvatorische klausel gibt (und das ist in der regel so), ist der rest des vertrages gültig.

gruß bianca