Frage zum Arbeitszeitgesetzt und deren Auslegung

Ich arbeite hauptberuflich, vollzeit im öffentlichen Dienst und nebenbei, auf 400-Euro-Basis in einem Kino.

Der Betriebsrat des Nebenjobs (!) hat derzeit ein erhebliches Interesse an der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes.

Ich würde gerne dem Kino im Rahmen meiner Möglichkeiten, also bis zum Erreichen der 400-Euro-Grenze meine Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Da kann es schon einmal vorkommen, dass ich mal mehr als 48 Stunden die Woche arbeite. Da die Arbeit im Kino aber in keinster Weise belastend ist, bekam ich das bisher auch immer wunderbar in Einklang mit meinem Hauptjob im öffentlichen Dienst.

Meine Fragen nun:
Kann der Betriebsrat des Kinos mir einfach „untersagen“ diese 48-Stunden-Grenze zu überschreiten?
Faktisch wissen die ja nur dass ich Vollzeit arbeite, aber durch die flexible Arbeitszeitgestaltung (GLeitzeit) kann ich mir das doch eigentlich selbst einteilen, oder?

Bietet das Arbeitszeitgesetzt eine „Lücke“ oder so, die es unter gewissen Voraussetzungen zulässt, dass ich mehr als 48 Stunden die WOche arbeite?

Ich weiß wirklich nicht, was ich tun soll. Ich bin gewillt zu arbeiten, auch nebenbei! Und dann legt der Betriebsrat meines Nebenjobs mir Steine in den Weg.

Über Eure Antworten freue ich mich jetzt schon und bin sehr gespannt auf diese.

Vielen Dank schon einmal

Antwort HalloNate:
Da solltest du doch Verständnis für diesen Betriebsrat aufbringen, denn wenn Deine Arbeitszeit über die erlaubten Stunden hinausgeht, hast Du keinerlei Versicherungsschutz mehr und der AG ist im Worstcase eines Unfalls sogar persönlich haftbar. Dieser Ausnahme-AG, der seiner gesetzlich vorgeschriebenen Fürsorgepflicht nachkommt, würde vermutlich gerne aus der möglichen Haftung kommen und läßt das möglicherweise sogar über den BR sicherstellen…