Frage zum Arbeitszeugnis (nicht inhaltlich)

Guten Tag,
würde mich über das Beantworten folgender Fragen freuen. Vielen Dank…!

  1. Ein Arbeitszeugnis wurde erst ca. 2 Jahre später ausgestellt (nach „Abgang“) und ist mit Rechtschreibfehlern (und inhaltlichen Fehlern, sicherlich) versehen.

  2. Ein weiteres Arbeitszeugnis ist nur, evtl., mit inhaltlichen Schwachstellen, versehen. Das wird zumindest vermutet (nicht nur, dass der Arbeitnehmer in den Augen des Arbeitgebers Schwachstellen besaß, sondern auch dass der Arbeitgeber das Zeugnis nicht sorgfältig, unvorteilhaft für den Arbeitnehmer (ohne konkret zu werden) und nicht korrekt ausstellte.

Nach wie langer Zeit kann der Arbeitnehmer noch um Änderung bitten oder diese einfordern? Und- nun doch inhaltlich, sh. Titel- in welchem Ausmaß muss der Arbeitgeber das Zeugnis ggf. ändern?

Schönen vereisten Wintertag wünscht
Igeline

Guten Tag,

  1. Ein Arbeitszeugnis wurde erst ca. 2 Jahre später
    ausgestellt (nach „Abgang“)

Warum?

  1. Ein weiteres Arbeitszeugnis …

Und von wann ist dieses Arbeitszeugnis?

Nach wie langer Zeit kann der Arbeitnehmer noch um Änderung
bitten

BITTEN kann er darum jederzeit.

oder diese einfordern?

Das würde ich mal analog zum Ausstellen eines fehlenden Zeugnisses sehen und vermuten, dass er das zeitnah zum Erhalt des Zeugnisses tun sollte (damit also nicht länger als 3 - 6 Monate warten sollte … eher weniger), wenn es keine nachvollziehbaren Hinderungsgründe dafür gibt.

Und- nun doch inhaltlich, sh.
Titel- in welchem Ausmaß muss der Arbeitgeber das Zeugnis ggf.
ändern?

Das kommt u.a. auch drauf an, was bemängelt wird. Die Frage kann man nicht pauschal beantworten.

MfG

Hallo Xolophos,

Warum?

Arbeitgeber hat sich trotz Nachfragens nicht darum gekümmert.

Und von wann ist dieses Arbeitszeugnis?

Als Datum steht das Ende des Arbeitsverhältnisses drauf (Ende März 2011), geschrieben wurde es Anfang / Mitte 2012.

vermuten, dass er das zeitnah zum Erhalt
des Zeugnisses tun sollte (damit also nicht länger als 3 - 6
Monate warten sollte … eher weniger), wenn es keine
nachvollziehbaren Hinderungsgründe dafür gibt.

Vermutung?

Danke, I.
(es lohne sich also, es zu versuchen…)

Hallo

nach so langer Zeit wird es zumindest schwierig, inhaltliche Änderungen durchzubekommen. Xolophos vermutet zurecht, dass hier das Moment der Verwirkung zum Zuge kommen könnte. Und mehr als eine Vermutung ist auch nicht drin, da es letztendlich von einem Richter zu einer Gewissheit gemacht werden müsste. Ebenfalls könnten vertragliche Ausschleussfristen noch dem Ansinnen des Ex-AN entgegenstehen. Die Korrektur von Rechtschreibfehlern müsste imho aber noch durch die nachvertragliche Fürsorgepflicht des AG umzusetzen sein. Ist natürlich schlau, wenn man nach knapp 9 Monaten auf die Idee kommt, so etwas zu monieren…

Gruß,
LeoLo