Guten Tag,
würde mich über das Beantworten folgender Fragen freuen. Vielen Dank…!
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Ein Arbeitszeugnis wurde erst ca. 2 Jahre später ausgestellt (nach „Abgang“) und ist mit Rechtschreibfehlern (und inhaltlichen Fehlern, sicherlich) versehen.
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Ein weiteres Arbeitszeugnis ist nur, evtl., mit inhaltlichen Schwachstellen, versehen. Das wird zumindest vermutet (nicht nur, dass der Arbeitnehmer in den Augen des Arbeitgebers Schwachstellen besaß, sondern auch dass der Arbeitgeber das Zeugnis nicht sorgfältig, unvorteilhaft für den Arbeitnehmer (ohne konkret zu werden) und nicht korrekt ausstellte.
Nach wie langer Zeit kann der Arbeitnehmer noch um Änderung bitten oder diese einfordern? Und- nun doch inhaltlich, sh. Titel- in welchem Ausmaß muss der Arbeitgeber das Zeugnis ggf. ändern?
Schönen vereisten Wintertag wünscht
Igeline