Frage zum Arzneimittelrecht

Hallo liebe Community,

stimmt es eigentlich, dass Ärzte sich selbst Rezepte ausstellen dürfen?
Wenn ja, wie läuft das ab? Sind davon die Klinikärzte ausgeschlossen? Muss man sich in der Apotheke irgendwie ausweisen?

Vielen Dank für Eure Antworten und mit freundlichen Grüßen,
jaZoo

hi,

ja das kann man! du gehst mit deinem ärzteausweiß in die apotheke und holst dir was du brauchst, alternativ reicht auch nur die approbation als ligitimation. ein rezept braucht man dabei nicht auszufüllen, naja höchstens wenn es um betäubungsmittel geht, dann muss man schon etwas aussfüllen!

zumindest ist es bei uns tierärzten so!

gruß

mtb

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hi,

ja das kann man! du gehst mit deinem ärzteausweiß in die
apotheke und holst dir was du brauchst, alternativ reicht auch
nur die approbation als ligitimation. ein rezept braucht man
dabei nicht auszufüllen, naja höchstens wenn es um
betäubungsmittel geht, dann muss man schon etwas aussfüllen!

zumindest ist es bei uns tierärzten so!

Hallo, wobei Tierärzte auch selbst Arzneimittel abgeben/verkaufen dürfen, und das auch noch in Teilmengen (Dispensierrecht), ähnlich einem Apotheker, was ein Humanmediziner oder Zahnarzt nicht darf.

Beim Humanmediziner ist es schon so, dass er etwas ausfüllen muss, und zwar unterschiedlich, ob er jetzt Praxisbedarf kauft (das dürfen nur bestimmte Dinge sein) oder ob er sich für die eigene Infektion ein Antibiotikum besorgt. Und wenn ein Zahnarzt am Sonntag für seine Frau ein Grippemittel haben will dann wirds schon schwierig, Antibiotikum geht dann grad eben noch, da mans auch bei Zahnops brauchen könnte.

Arzneimittel zum abgeben darf er nicht kaufen, denn er darf nur Musterpackungen abgeben/verschenken, die er vorher vom Pharmavertreter bekommen hat. Und die sind dann auch limiliert (also nur eine Packung pro Patient und nur eine Handvoll pro Arzt).
LEdiglich Arzneimittel die er bei einem bestimmten Patienten direkt anwenden will, also zB. das Botox kann er kaufen, da er das in der Praxis einsetzt, was die eigentliche Behandlung ausmacht. Aspirinpack kaufen und davon eine einzelne Tablette Aspirin mitgeben (um zB. irgendwelche NAchwirkungen einer Behandlung abzufedern) darf er eigentlich nicht.

Gruß Susanne
Gruß Susanne

Hey,

danke für Eure Antworten!
Ich studiere gerade Medizin und konnte in den Pharmakologie-Büchern bzw. deren Kapitel zum Arzneirecht keine Angaben dazu finden.
Und da ich ein schnell kränkelnder Mensch bin, ist das schon eine feine Sache, wenn ich mir dann später selbst die Medikamente besorgen kann… :wink:

Wie erfolgt das dann eigentlich mit der Abrechnung? Wenn ich das richtig verstanden habe, dürfen auch Klinikärzte sich selbst Medikamente verschreiben, aber wenn man sich selbst ein Rezept ausstellt, müsste man die Chipkarte ja auch selbst ablesen und das Gerät dazu hat man ja nicht auf Station.
Also wie läuft das dann mit der Abrechnung? Kann der Apotheker das auch abwickeln?

Andererseits bin ich da skeptisch, wie die Krankenkassen bei dem Spiel mitmachen, denn so könnte man ja auch durchaus mehr Medikamente als für den Eigenbedarf beschaffen und die Familie mit eindecken…

Vielen Dank für jede Antwort und mit freundlichen Grüßen,
jaZoo

Hi!

Beim Humanmediziner ist es schon so, dass er etwas ausfüllen
muss, und zwar unterschiedlich, ob er jetzt Praxisbedarf kauft
(das dürfen nur bestimmte Dinge sein) oder ob er sich für die
eigene Infektion ein Antibiotikum besorgt.

Das stimmt so nicht. Auch ein Humanmediziner kann ohne irgendwas auszufüllen nach Vorlage seines Arztausweises in der Apotheke rezeptpflichtige Medikamente kaufen.

Gruß,
Sharon

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Hi!

Wie erfolgt das dann eigentlich mit der Abrechnung?

In der Regel reicht es, den Kassenbon aus der Apotheke bei der Krankenkasse einzureichen. Allerdings sollte man dies vorher mit der Krankenkasse klären - meine (gesetzliche) macht das anstandslos mit, ich weiß aber nicht, ob dies bei allen so ist.
Ich mußte halt vorher bei der Krankenkasse belegen, daß ich Ärztin bin :wink:

Gruß,
Sharon

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