Frage zum Ausbildungsvertrag!

Hallo Leute

Ich wird gerne wissen, muss ich Samstags arbeiten? Auch wenn es nicht im Ausbildungsvertrag steht und es nur mündlich zu mir gesagt wurde? Also beim Vorstellungsgespräch hieß es ab und zu. daraus schließe ich vllt mal 1 mal im monat oder so. Ich muss aber seit beginn der Ausbildung jeden 2ten samstag also immer im wechseln mit meinem kollegen

Mein Betrieb hat Samstag geöffnet

Mfg Maik

Ugh.

Auch wenn es nicht im Ausbildungsvertrag steht und es nur mündlich zu
mir gesagt wurde?

Da steht auch nicht expressis verbis drin, dass du bei Regenwetter arbeiten musst, oder?

daraus schließe ich vllt mal 1 mal im monat oder so.

Falschen Schlüssel zum Schließen genommen, oder so.

Mein Betrieb hat Samstag geöffnet

Na, wenn es dein Betrieb ist, kannst du Samstags auch zu Hause bleiben. Meist läuft es eh viel besser, wenn der Chef nicht da ist. Wenn Samstag betriebsüblicher Regelarbeitstag ist, dann ist Samstag Arbeitstag, wie für deine Kollegen auch.

Aga,
CBB

klares nein hätte auch gereicht…

und das wort mein so speziell zu nehmen ist auch übertrieben

mein ausbildungsbetrieb so :stuck_out_tongue:

Wie alt bist du den, das ist auch wichtig und ansonsten zählt Samstag als normaler Arbeitstag…musst nur schauen wie du mit deinen Stunden hinkommst…hast du für den Samstag dann einen Ausgleichtag oder machst du ständig Überstunden durch den Samstag?
Ansonsten siehst positiv, dass du auch ma in der Woche frei hast, da kann man eh viel mehr machen :wink:

bin 21jahre

Habe keinen Ausgleichstag
ich mach Überstunden jeden Samstag wo ich dran bin ( 4 ) Stunden.

Tach,

ich mach Überstunden jeden Samstag wo ich dran bin ( 4 )
Stunden.

als Azubi?
Seltsam.
Aber sei es drum, Du wirst sie doch sicher irgendwie abfeiern können.

Gandalf

ich kann sie sammeln

tag frei nehmen oder ausgezahlen lassen was aber sehr selten passiert…
ich wird mich eher über ein langes we freuen als überstunden

Gut is natürlich Branchenabhängig und da du 21 J. bist auch völlig legetim, das du Samstags eingeteilt wirst…da es „nur“ 4 Stunden sind is es ja nichmal nen ganzer Arbeitstag, sodass man sagen kann, du bekommst zb den Montag komplett frei…aber du kannst ja ma Fragen, wenn du siehst es sind genügend Kollegen da, ob du ma einen Freitag (wo du Sa nich arbeiten musst) oder Montag frei bekommst…

Ich muss Samstags auch ca. alle 2 Wochen, aber bei mir gleicht das die Stunden die mit nach der Berufsschule fehlen aus…

Es kommt darauf an…
Hallo,

Wenn Samstag betriebsüblicher Regelarbeitstag ist, dann
ist Samstag Arbeitstag, wie für deine Kollegen auch.

wenn der Auszubildende Jugendlicher ist, dann gilt § 16 JArbSchG - Samstagsruhe - mit den Ausnahmen des § 16 (2) Nr. 1 bis 11.

Gruß, Bernd

Ugh.

wenn der Auszubildende Jugendlicher ist

Da hatte ich mich auf die Angabe in der Vika verlassen. Aber abgesehen davon

dann gilt § 16 JArbSchG - Samstagsruhe …

§ 16 Samstagsruhe
(1) An Samstagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden.
(2) Zulässig ist die Beschäftigung Jugendlicher an Samstagen nur bruhaha!
1.in Krankenanstalten sowie in Alten-, Pflege- und Kinderheimen,
2.in offenen Verkaufsstellen, in Betrieben mit offenen Verkaufsstellen, in Bäckereien und Konditoreien, im Friseurhandwerk und im Marktverkehr,
3.im Verkehrswesen,
4.in der Landwirtschaft und Tierhaltung,
5.im Familienhaushalt,
6.im Gaststätten- und Schaustellergewerbe,
7.bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen, bei Aufnahmen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), auf Ton- und Bildträger sowie bei Film- und Fotoaufnahmen,
8.bei außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen,
9.beim Sport,
10.im ärztlichen Notdienst,
11.in Reparaturwerkstätten für Kraftfahrzeuge.
Mindestens zwei Samstage im Monat sollen beschäftigungsfrei bleiben.
(3) Werden Jugendliche am Samstag beschäftigt, ist ihnen die Fünf-Tage-Woche (§ 15) durch Freistellung an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben Woche sicherzustellen. In Betrieben mit einem Betriebsruhetag in der Woche kann die Freistellung auch an diesem Tag erfolgen, wenn die Jugendlichen an diesem Tag keinen Berufsschulunterricht haben.
(4) Können Jugendliche in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2 am Samstag nicht acht Stunden beschäftigt werden, kann der Unterschied zwischen der tatsächlichen und der nach § 8 Abs. 1 höchstzulässigen Arbeitszeit an dem Tag bis 13 Uhr ausgeglichen werden, an dem die Jugendlichen nach Absatz 3 Satz 1 freizustellen sind.

laufen die „Ausnahmen“ *lol* darauf hinaus, dass in Betrieben, in denen der Samstag üblicherweise - hier in D - Regelarbeitstag ist, auch die arbeitende Jugend anzutreten hat; und so schrob ich das auch. Die Soll-Bestimmung in Ziffer (2) am Schulz ist halt auch genau das: eine Soll-Bestimmung.

Wirklich tragend ist Ziffer (3), weil für am Samstag regelmäßig beschäftigte Jugendliche tatsächlich die Fünf-Tage-Woche einzuhalten ist …

Und für den vorliegenden Fall ist es, weil UP 21 ist, völlig uninteressant.

Aga,
CBB