Hallo,
nun wollte ich wissen, wie es aussieht wenn ich schon einen Ausbildungsvertrag unterschrieben habe aber mir ein anderes Unternehmen auch zu sagt bei ich lieber eine Ausbildung machen möchte. Und sich die Berufe auch unterscheiden ?
Hallo,
wenn das Berufsausbildungsverhältnis noch nicht begonnen hat, kann man noch absagen.
Viele Grüße
In deinem ausbildungsvertrag steht sicher etwas von Probezeit und Kündigungsfrist. Im Regelfall eine Woche ohne Angabe von gründen.
… einfach mal die erste Firma kontaktieren und nicht das sagen was in Deiner Mail steht und für die Zukunft
einfach mal … überlegen.
Viel Erfolg !
wenn du unterschrieben hast, musst du die kündigungsfrist beachten, meist 2 oder 4 wochen…
gruß…
Hallo,
rechtlich kann man den Vertrag nur während der Probezeit kündigen. Die Frist ergibt sich aus dem Ausbildungsvertrag (in der Probezeit in der Regel ohne Frist).
Wenn man die zugesagte Ausbildungsstelle nicht antritt, kann der abgesagte Arbeitgeber die Bewerbungskosten (Test, Arbeitszeit für Testaufsuicht, Assessment Center, Bewerbungsgespräche etc.) als Schadensersatz in Rechnung stellen.
Gruß
RHW
Hallo, scheinst wenig verlässlich zu sein und zu deinen Entscheidungen nicht zu stehen.
Frag nach, ob du aus dem Vertrag rauskommst. Einfach einen zweiten unterschreiben würd eich nicht, siehe Vertragsrecht.
Nur meine Meinung.
Du kannst deinen Ausbildungsvertrag bis zum Ende der Probezeit jederzeit kündigen. Denke nur daran, wenn du unter 18 bist dass deine Eltern mit unterschreiben müssen. Den alten Vertrag aber erst kündigen wenn der neue unter Dach und Fach ist.
Solange Du die Ausbildung bei dem ersten Betrieb noch nicht angefangen hast, ist das alles kein Problem. Unterschreibe bei Betrieb 2, und sage dann Betrieb 1 ab.
Hast Du bei Betrieb 1 schon angefangen, dann musst Du ordnetlich kündigen.
Viele Grüße,
Heike
Dann hast du es dir halt anders überlegt. Dafür ist auch eine Probezeit da in der du oder der Betrieb dich ohne Grund kündigen kann. Sag dem Betrieb nur rechtzeitig Bescheid und kläre das.
Dazu gabs mal ein Urteil des BAG => Kündigung vor Ausbildungsbeginn
„Ein Berufsausbildungsvertrag kann entsprechend § 15 Abs. 1 BBiG bereits vor Beginn der Berufsausbildung von beiden Vertragsparteien ordentlich entfristet gekündigt werden, wenn die Parteien keine abweichende Regelung vereinbart haben und sich der Ausschluß der Kündigung vor Beginn der Ausbildung für den Ausbilder auch nicht aus den konkreten Umständen (z. B. der Abrede oder dem ersichtlichen gemeinsamen Interesse, die Ausbildung jedenfalls für einen bestimmten Teil der Probezeit tatsächlich durchzuführen) ergibt.“
Urteil des BAG vom 17. September 1987 – 2 AZR 654/86
Im Normalfall kannst du einen Ausbildungsvertrag VOR BEGINN kündigen. Lies den Vertrag, da steht es drin. Es kann auch stehen, dass eine Kündigung vor Arbeitsbeginn NICHT möglich ist. Das heißt du musst dann deinen Ausbildungsvertrag kündigen und den anderen unterschreiben. Rein rechtlich bist du an den unterschriebenen Vertrag gebunden. Du kannst das Unternehmen, in dem du unterschrieben hast, rechtzeitig anrufen und sagen, dass du eine andere Stelle gefunden hast. So hat vielleicht jemand anders noch eine Chance, diese Stelle zu bekommen. Das wäre fair.
Alles Gute
Hallo,
dann kündige den Ausbildungsvertrag. Schnell und vor allem schriftlich.
Du solltest auch mit dem Ausbilder reden. Soviel fairness hat er wohl verdient.
Schöne Grüße
Sprenzpeffer
Hallo Leute
Ich wird gerne wissen, muss ich Samstag sarbeiten sofern es nicht im Ausbildungsvertrag steht und es nur mündlich zu mir gesagt wurde? Also beim vorstellungsgespräch hieß es ab und zu. daraus schließe ich vllt mal 1 mal im monat oder so. Ich muss aber seit beginn der ausbildung jeden 2ten samstag also immer im wehcseln mit meinem kollegen
Mein Betrieb hat Samstag geöffnet
Mfg Maik