Frage zum Ausbildungsvertrag

Hallo!

Meine Freundin beendet demnächst ihre Berufsausbildung bei der dt. Post. Sie ist dann Fachkraft für Brief und Frachtverkehr, also sozusagen Briefträger.
Sie wird natürlich von der dt. POST AG nicht übernommen.
Nahe liegend ist natürlich, bei einem der vielen alternativen Postdienste eine Arbeitsstelle zu suchen, was ich selbst auch für recht aussichtsreich halte.
Allerdings gibt es da ein Problem:
In Ihrem Ausbildungsvertrag steht, dass sie 1 Jahr lang ab Ende der Lehrzeit eine solche Tätigkeit bei anderen Firmen nicht ausüben darf.

Was ist davon zu halten?
Einfach ignorieren?

Danke schon mal für Eure Hilfe,
Grüße, Steffen!

Hallo

Einfach ignorieren?

JA!

BBiG § 5 Nichtige Vereinbarungen

(1) Eine Vereinbarung, die den Auszubildenden für die Zeit nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses in der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit beschränkt, ist nichtig. Dies gilt nicht, wenn sich der Auszubildende innerhalb der letzten sechs Monate des Berufsausbildungsverhältnisses dazu verpflichtet, nach dessen Beendigung mit dem Ausbildenden ein Arbeitsverhältnis einzugehen.
(…)

Gruß,
LeoLo