Frage zum Autokauf

Ich habe vor ca. 4 Wochen einen Neuwagen (Audi) bei einem Autohaus
was nun insolvent ist bestellt (Lieferung Juni). Mein aktuelles
Fahrzeug wird für gut 20.000 EUR in Zahlung genommen. Kann sich an
diesem Vertrag durch die Pleite etwas ändern? Kann ich ggf. vom zurücktreten?

Kann
sich an
diesem Vertrag durch die Pleite etwas ändern?

Nein. Einziges Problem: etwaige Gewährlistungsansprüche laufen ggfs. ins Leere.

Kann ich ggf.
vom zurücktreten?

Kreativ gedacht, aber nein.

Im übrigen ist das eine Frage fürs Rechtsbrett.

Hallo,

ob sich durch die Insolvenz etwas ändert ist u.U. in den AGB´s des Autohauses geregelt. Im Zuge des Kaufes sind Dir diese ausgehändigt worden. Sieh dort nach unter „Lieferung und Lieferverzug“.
Auf die Gewährleistung hat die Insolvenz hingegen null Auswirkung, da bei einem Neufahrzeug die Garantie des Herstellers greift und Du in jeder Vertragswerkstatt von Audi Garantiearbeiten machen lassen kannst.
Auf die Inzahlungnahme Deines Gebrauchten hingegen kann es sich schon Auswirken, da hier der Händler Vertragspartner ist und nicht Audi.
Rat: Nimm Kontakt mit Audi selbst auf und frage dort an wie es weitergeht.
Als Kunde wird Dir dort sicher weitergeholfen werden.

Gruß

Gruß

Glashäuser und Steine und so

ob sich durch die Insolvenz etwas ändert ist u.U. in den AGB´s
des Autohauses geregelt. Im Zuge des Kaufes sind Dir diese
ausgehändigt worden. Sieh dort nach unter „Lieferung und
Lieferverzug“.

Erstens: in den AGB steht ganz sicherlich nichts über die Folgen der Insolvenz des Unternehmens. Zweitens: wer genau sollte denn hier in Verzug geraten?

Auf die Gewährleistung hat die Insolvenz hingegen null
Auswirkung, da bei einem Neufahrzeug die Garantie des
Herstellers greift

Für diejenigen, die den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie nicht kennen (und sich zu dem Thema eigentlich gar nicht erst zu Wort melden sollten), habe ich vor Jahren mal FAQ:1152 geschrieben.

Auf die Inzahlungnahme Deines Gebrauchten hingegen kann es
sich schon Auswirken,

Davon war nicht die Rede.

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Huch?
Moin,

ob sich durch die Insolvenz etwas ändert ist u.U. in den AGB´s
des Autohauses geregelt. Im Zuge des Kaufes sind Dir diese
ausgehändigt worden. Sieh dort nach unter „Lieferung und
Lieferverzug“.

Mumpitz. Ausserdem wird das Auto dann eben über einen anderen Händler geliefert. Das Auto kommt schon, es sei denn ich hätte noch nicht mitbekommen das Audi auch insolvent ist.

Auf die Gewährleistung hat die Insolvenz hingegen null
Auswirkung, da bei einem Neufahrzeug die Garantie des
Herstellers greift und Du in jeder Vertragswerkstatt von Audi
Garantiearbeiten machen lassen kannst.

Du schreibst ja selbst schon von Garantie und Gewährleistung. Aber den Unterschied kennst Du offensichtlich nicht.

Gruss Jakob

Liebe Glashaeuser und Furchtsame
Hallo,

  1. Garantie, Gewaehrleistung und ggfs. Kulanz kommen vom Hersteller und nicht vom Haendler. Uebrigens, vielleicht ist der Fragesteller ja Gewerbetreibender…
    Gewaehrleistung oder Kulanz oder Garantie spielen bei dieser Fragestellung keinerlei Rolle.
    Aber es freut mich zu lesen, dass Ihr auch ein bisschen etwas wisst, auch wenns nicht zur Frage passt.

  2. Vertragspartner ist bei dem Vertriebssystem von Audi der Haendler und nicht die Audi AG, ausser man kauft bei einer Werksniederlassung.
    (Bei Mercedes waere der Vertragspartner immer der Hersteller, da hier ein sog. Agentensystem vorliegt.)

Gruss

Mit diesem Beitrag hast Du Dir ja noch mehr ins Knie geschossen als mit dem vorherigen Beitrag.
Lies doch einfach mal nach was es mit Garantie und Gewährleistung auf sich hat. Manchmal hilft lesen (und das Gelesene auch verstehen).

Bullshitbingo

  1. Garantie, Gewaehrleistung und ggfs. Kulanz kommen vom
    Hersteller und nicht vom Haendler.

Ich hatte aus gutem Grunde auf FAQ:1152 verwiesen. Einfach mal lesen.

Uebrigens, vielleicht ist
der Fragesteller ja Gewerbetreibender…
Gewaehrleistung oder Kulanz oder Garantie spielen bei dieser
Fragestellung keinerlei Rolle.

Sicher, sicher.

  1. Vertragspartner ist bei dem Vertriebssystem von Audi der
    Haendler und nicht die Audi AG, ausser man kauft bei einer
    Werksniederlassung.

Hast Du in letzter Zeit mal einen Neuwagen bestellt? Ich tippe auf „nein“. Anders lassen sich Deine „Anmerkungen“ nicht erlären.

Ich habe vor ca. 4 Wochen einen Neuwagen (Audi) bei einem
Autohaus
was nun insolvent ist bestellt (Lieferung Juni).

Insolvenz ist nicht Pleite.
Vermutlich ist nun erstmal das Insolvenzverfahren eröffnet worde, der Geschäftsbetrieb geht weiter.

Sinnentleertes Geseier
Hallo,

um Deinem Verstaendnisvermoegen Rechnung zu tragen hier noch mal etwas einfacher :

Diskussion = Haendler insolvent, was ist mit Gewaehrlaistung?

Korrekte Antwort : egal, weil Gewaehrleistung kommt vom Hersteller.
Sachmaengelhaftung kommt vom Hersteller.
Garantie kommt vom Hersteller
Kulanzleistungen kommen vom Hersteller.

Was du verlinkt hast sind Basics die nichts zur Fragebeantwortung beitraegt.

Um so mehr bitte ich hingegen um Aufklaerung darueber, wie das Haendlersystem von Audi Deiner Ansicht nach funktioniert. Hat sicher wieder hohen Unterhaltungswert.

Hochachtungsvoll ( ueber soviel Selbstbewusstsein bei 0 Wissen)
browntrout

Genauso sinnentleert
Hallo

siehe oben

Gruss

Hallo,

Bravo. Das erste Sinnvolle das ich zu diesem Thema gelesen habe.

Gruss

Diskussion = Haendler insolvent, was ist mit Gewaehrlaistung?

Korrekte Antwort : egal, weil Gewaehrleistung kommt vom
Hersteller.

Nein, kommt sie nicht.

Sachmaengelhaftung kommt vom Hersteller.

Ist das gleiche wie die Gewährleistung.

Ich will Dir mal ein bißchen helfen, derartige Peinlichkeiten für die Zukunft zu vermeiden:

§ 433 BGB:
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(b)…

Garantie kommt vom Hersteller
Kulanzleistungen kommen vom Hersteller.

Unbestritten, aber deswegen sprach ich ja auch nicht von Garantie, sondern von der Sachmangelhaftung.

Bravo. Das erste Sinnvolle das ich zu diesem Thema gelesen
habe.

Tja, hättest Du mal nicht nur Deine eigenen Beiträge gelesen.

2 Like

Hallo,

also ich beende das jetzt hier.
Wenn Du der Meinung bist Du bekommst ein Neufahrzeug nicht mehr in der Gewaehrleistungszeit repariert wenn der Haendler weg ist, dann glaubst Du das eben.
Auch der von Dir jetzt gebrachte Hinweis auf Gewaehrleistung durch den Haendler ist voellig irrelevant weil im Neuwagenbereich hier immer der Hersteller eintritt. (Fuer den Fall dass Audi selbst Pleite geht kann das natuerlich von Belang sein…).
Wenn Du also von der Branche keine Ahnung hast, lass es einfach bleiben.
Im uebrigen wuerde ich immer noch gerne von Dir das Audi Haendlersystem erklaert bekommen…

Gruss

Hallo,

mein tiefer Respekt.
Diesem Brillanten Kommentar habe ich nichts entgegenzusetzen.
Du scheinst nicht nur ein ausgesprochener Branchenkenner zu sein, sondern auch noch witzig und schlagfertig.

Mit vorzueglicher Hochachtung

Wenn Du der Meinung bist Du bekommst ein Neufahrzeug nicht
mehr in der Gewaehrleistungszeit repariert wenn der Haendler
weg ist, dann glaubst Du das eben.

Ich habe nicht behauptet, daß das Fahrzeug niemand mehr repariert, wenn der Händler weg ist (wenn das der Fachausdruck ist, den Du bevorzugst). Gegen wen der Käufer die Gewährleistungsansprüche hat, steht im übrigen im Gesetz (worauf ich bereits hinwies) und das ist nun einmal der Verkäufer.

Auch der von Dir jetzt gebrachte Hinweis auf Gewaehrleistung
durch den Haendler ist voellig irrelevant weil im
Neuwagenbereich hier immer der Hersteller eintritt.

Was er aus Kulanz macht, ist ganz unabhängig von dem, was der Gesetzgeber vorsieht. Ansprüche hat man nun einmal nur gegenüber dem Verkäufer und das ist der, den Du als Händler bezeichnest.

Wenn Du also von der Branche keine Ahnung hast, lass es
einfach bleiben.

Gegen ein so fundiertes Argument helfen natürlich weder Jurakenntnisse noch mittlerweile gut zehn Jahre Erfahrung im Bereich der Finanzierung von Automobilherstellern und -händlern, bei deren Risikoanalyse man es genau mit diesen Fragestellungen zu tun hat.

Aber ich zolle Dir trotzdem Respekt: mit einer derartigen Eloquenz habe ich hier schon lange niemanden mehr seine völlige Unkenntnis der Sachlage vertreten sehen.

Tach!

Da sch die Experten hier ja mit gegenseitigen Beleidigungen überschlagen, antatt Deine Fragen zu beantworten, versuche ich mich einmal an einem praktischen Lösungsvorschlag:

Ich habe vor ca. 4 Wochen einen Neuwagen (Audi) bei einem
Autohaus
was nun insolvent ist bestellt (Lieferung Juni). Mein
aktuelles
Fahrzeug wird für gut 20.000 EUR in Zahlung genommen. Kann
sich an
diesem Vertrag durch die Pleite etwas ändern?

Du hast das Auto beim Autohaus bestellt. Dieses ist mit größter Wahrscheinlichkeit Dein Vertragspartner, denn m.W. arbeitet Audi mit selbständigen Händlern, nicht mit Werksvertretungen, wie z.B. Mercedes und BMW dies (natürlich nicht ausschließlich) tun.

Die Firma Audi AG liefert das Auto an den Händler, welcher das Auto auch an Audi bezahlt. Der Händler verkauft dann den Wagen an Dich.
Ebenso ist der Händler Dein Ansprechpartner für die Inzahlungnahme Deines Altfahrzeuges.

Die Insolvenz des Händlers kann daher durchaus ein Problem werden, denn die Inzahlungnahme könnte platzen.

Ich würde Dir nun folgendes empfehlen:
kontaktiere den Insolvenzverwalter und frage ihn, wie er mit der Sache umgehen möchte.
Kontaktiere Audi Ingolstadt und frage nach, wie die Audi AG mit solchen Fällen umgeht.

Gebe Dein altes Auto und die Papiere nicht aus der Hand, bevor Du den neuen Wagen mit Papieren in Besitz genommen hast.

Was die Gewährleistung betrifft, so bestehen hier Ansprüche lediglich gegen den Verkäufer, also das Autohaus. Stellt dieses am Ende des Insolvenzverfahrens den Geschäftsbetrieb ein, war´s das auch mit Deinen Gewährleistungsansprüchen.

Die Audi AG gewährt zudem m.W. eine einjährige Gaanztie auf neue Autos. Dies ist eine freiwillige Leistung der Audi AG, welche von der Insolvenz des Verkäufers unberührt bleibt.
Die Garantie deckt meist auch Probleme ab, welche über den Gewährleistungsanspruch „abgedeckt“ wären. Allerdings gelten die Bedingungen der Audi AG und ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung entfällt.
In der Praxis ist eine solche Garantie, die auch über mehrere Jahre entgeltlich verlängert werden kann, meiner Erfahrung nach ein ausreichender Schutz gegen den finanziellen Gau durch teure Defekte.

Kann ich ggf.
vom zurücktreten?

Solange der Geschäftsbetrieb des Autohauses weitergeführt wird, sehe ich dafür keine Grundlage.
Sollte sich allerdings ein Lieferverzug ergeben, kann es Möglichkeiten zum Rücktritt geben. Der Kaufvertrag i.V.m. den AGB helfen hier weiter.

Die Ansprüche aus Sachmängelhaftung können natürlich auch während eines Insolvenzverfahrens noch geltend gemacht werden. Die Erfolgsaussuchten sind jedoch pauschal nicht einzuschätzen.

Viel Erfolg!

Gruß,
M.

Hallöchen,

Da sch die Experten hier ja mit gegenseitigen Beleidigungen
überschlagen, antatt Deine Fragen zu beantworten,

die Fragen waren mit dem ersten Artikel bereits erschöpfend beantwortet. Eine ausführlichere Antwort muß nicht schaden, nur zweifle ich bis heute daran, daß wir vom Fragesteller jemals wieder etwas hören werden. Demensprechend hielt ich es für angemessen, den Aufwand auf das Minimum zu beschränken.

Du hast das Auto beim Autohaus bestellt. Dieses ist mit
größter Wahrscheinlichkeit Dein Vertragspartner, denn m.W.
arbeitet Audi mit selbständigen Händlern, nicht mit
Werksvertretungen, wie z.B. Mercedes und BMW dies (natürlich
nicht ausschließlich) tun.

Das wird in der Öffentlichkeit gerne so verkauft. Tatsächlich war Audi bis 2012 an etlichen (vermeintlich unabhängigen) Händlern über die Audi Retail GmbH beteiligt und unterhielt über diese Gesellschaft auch eigene Handelsbetriebe. Die Retail GmbH wurde 2012 allerdings innerhalb des VW-Konzerns umgehängt, so daß Audi formal an seinen Händlern nicht mehr beteiligt ist. Die Einflußnahme insbesondere auf die Audi Zentren ist aber nachwievor erheblich.

Die Insolvenz des Händlers kann daher durchaus ein Problem
werden, denn die Inzahlungnahme könnte platzen.

Das ist äußerst unwahrscheinlich. Wenn nämlich die Inzahlungnahme Bestandteil des Kaufvertrages ist, wird der Insolvenzverwalter auf Erfüllung des Vertrages drängen, um Geld in die Kasse zu bekommen.

Gruß
C.

Tach!

Da sch die Experten hier ja mit gegenseitigen Beleidigungen
überschlagen, antatt Deine Fragen zu beantworten,

die Fragen waren mit dem ersten Artikel bereits erschöpfend
beantwortet. Eine ausführlichere Antwort muß nicht schaden,
nur zweifle ich bis heute daran, daß wir vom Fragesteller
jemals wieder etwas hören werden. Demensprechend hielt ich es
für angemessen, den Aufwand auf das Minimum zu beschränken.

Na dann…

Du hast das Auto beim Autohaus bestellt. Dieses ist mit
größter Wahrscheinlichkeit Dein Vertragspartner, denn m.W.
arbeitet Audi mit selbständigen Händlern, nicht mit
Werksvertretungen, wie z.B. Mercedes und BMW dies (natürlich
nicht ausschließlich) tun.

Das wird in der Öffentlichkeit gerne so verkauft. Tatsächlich
war Audi bis 2012 an etlichen (vermeintlich unabhängigen)
Händlern über die Audi Retail GmbH beteiligt und unterhielt
über diese Gesellschaft auch eigene Handelsbetriebe. Die
Retail GmbH wurde 2012 allerdings innerhalb des VW-Konzerns
umgehängt, so daß Audi formal an seinen Händlern nicht mehr
beteiligt ist. Die Einflußnahme insbesondere auf die Audi
Zentren ist aber nachwievor erheblich.

Ob Audi nun darauf hinwirkt, dass ein Audizentrum ausschließlich Fliesen des Typs lilablassblau 123 0/815 verlegt, ist für die Frage hier irrelevant.
Wichtig ist, wer der Vertragspartner des TE ist. Audi ist dies mit größter Wahrscheinlichkeit nicht.

Deine übrigen Ausführungen sind interessant, aber für den TE an dieser Stelle nicht hilfreich.

Die Insolvenz des Händlers kann daher durchaus ein Problem
werden, denn die Inzahlungnahme könnte platzen.

Das ist äußerst unwahrscheinlich. Wenn nämlich die
Inzahlungnahme Bestandteil des Kaufvertrages ist, wird der
Insolvenzverwalter auf Erfüllung des Vertrages drängen, um
Geld in die Kasse zu bekommen.

Das vermag ich im vorliegenden Fall nicht zu beurteilen, weshalb ich „kann“ schrieb.
Wenn die IZN unattraktiv und die wirtschaftliche Situation des Autohauses mies sind, KANN das ein Problem werden.
Deshalb empfehl ich dem TE, sich an den Insolvenzverwalter zu wenden und das alte Fahrzeug erst aus der Hand zu geben, wenn der neue Wagen mit Papieren und Schlüsseln ausgeliefert ist.

Mehr gibt es dau nicht zu sagen, ich bin mit dieser Vorgehensweise vor 3 Jahren ganz gut gefahren. Es bestand durchaus die Gefahr, ohne ein Auto dazustehen. Etwas Vorsicht ist hier in der Praxis geboten.

M.