Frage zum automat. datenabgleich bei alg II/alg I

hallo,

ich habe ein frage zum automatischen datenabgleich bei alg I + II.

folgendes: ich habe einen brief erhalten, in dem mir gesagt wurde, dass ich kapitalerträge für 2008 erwirtschaftet habe.
ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um zinserträge handelt, die durch einen bausparvertrag zustandegekommen sind.

  1. kann es sein, dass diese kapitalerträge nur durch freistellungsanträge beim finanzamt herausgekommen sind?
  2. kann es evtl. sein, dass ein normales sparbuch auch durch einen automatischen datenabgleich gesichtet werden kann?

hatte beides damals als kopie meinem antrag hinzugefügt, doch nun wird mir unterstellt, ich hätte nichts abgegeben.

würde mich über antworten freuen

Hallo,

ich habe ein frage zum automatischen datenabgleich bei alg I +
II.

So etwas wie Datenschutz gibt es bei AlGII Empfängern nicht. Habe meinem Bruder (AlGII) mal 20 EUR überwiesen, damit er unserer Mutter (leben beide am selben Ort aber 600 km von hier weg) einen Blumenstrauss zum Muttertag kauft. Das wollte das Amt glatt als Einnahme verbuchen, trotz eindeutigem Text in der Überweisung. Die kannten also seine Kontobewegungen. Geh mal davon aus, dass die Ämter wirklich Alles wissen.

Gruß, Heiko

Aber mit Sicherheit nicht nicht aus dem Kontenabrufverfahren… das beinhaltet weder Kontostände noch Umsätze.

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hallo,

hatte beides damals als kopie meinem antrag hinzugefügt, doch
nun wird mir unterstellt, ich hätte nichts abgegeben.

grundsätzlich gilt:
Alles was beim Amt abgegeben wird bestätigen lassen (eingangsstempel) und Kopie aufbewahren. Am besten vom gesamten Antrag. Einige Ämter kopieren den Antrag sogar.

Bei Weigerung der eingangsbestätigung von Boten in den Breifkasten werfen lassen und vom Boten bestätigen lassen, was genau er wann eingeworfen hat.
(Auf Kopien Dokumentation des Boten und Unterschrift)

TM

Hallo,

mir fällt noch ein, dass im Antrag dann ja auch die konkreten Beträge und nicht nur die Kopien angegeben worden sein müssten.

Daher eventuell Akteneinsicht beantragen?
http://de.wikipedia.org/wiki/Akteneinsicht#Sozialver…

Bringt aber nur etwas, wenn Sozialbetrug/Leistungsmissbrauch vorgeworfen wird, und man den dadurch abwenden kann. Denn abgezogen werden die Kapitaleinkünfte - sofern sie mehr als 50 €/J. betragen - sowieso.

Und der Datenaustausch ist auch zulässig und üblich.
Laut § 69 Abs. 1 ist grundsätzlich die Übermittlung von Sozialdaten für die Erfüllung sozialer Aufgaben zulässig, vor allem wenn dies für die Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe der übermittelnden Stelle erforderlich ist, und es sich bei diesen Stellen um Leistungsträger im Sozialleistungsbereich gemäß § 35 SGB I handelt.

TM