Frage zum Bafög-Anspruch ?

Einen schönen guten Tag

Herr B hat das 1.Probehalbjahr einer Schule(Bafög-gefordert) nicht bestanden und bekommt am 2.Feb.sein Abgangszeugniss.

Wie verhält es sich nun mit dem Bafög,bekommt er nur den 1.und 2.Feb.noch Bafög oder komplett für den Februar?
Oder muss er das restliche schon Überwiesene Bafög für diesen Monat zurückzahlen?(es wurde schon komplett überwiesen für diesen Monat)

Da Herr B es heute erst erfahren hat das er die Probezeit nicht besteht hat er somit leider erst morgen die Möglichkeit es dem Bafög-Amt mitzuteilen,sich Arbeitslos zu melden etc.

Müsste er das BAfög für Feb.komplett zurückzahlen stünde er für den februar komplett ohne finanzielle Mittel da,da das Arbeitsamt ja 3 wochen oder länger braucht um seine ALG1 zu berechnen-gibt es irgendwelche Überbrückungsmöglichkeiten?
Oder die Möglichkeit mit dem Bafög-Amt zu vereinbaren das man das Geld für Feb.noch bekommt und es in Raten etc. zurückzahlt sobald das ALG eingetroffen ist?

Da er keine Rücklagen hat auf die er zurückgreifen kann ist er auf irgendeine finanzielle Überbrückung oder schnelle Lösung angewiesen!

LG Anna

Hallo anna,
wenn ein AlgI Anspruch ersichtlich ist, besteht die Möglichkeit einen Vorschuss zu bekommen.
Grüße
Almut