Frage zum Bafög

Hallo ihr,

bin seit April 2007 Student und bekomme nur 38€ Bafög im Monat.
Nun habe ich gehört, dass es da eine Ausnahmeregelung gibt, die besagt, dass das Elterneinkommen nicht angerechent wird, wenn einem die Eltern bereits eine Ausbildung ermöglicht haben.
Da dies bei mir der Fall ist, habe das Abitur auf dem 2. Bildungsweg nach erfolgreicher Beendigung einer Ausbildung nachgeholt, hätte ich demnach Anspruch auf den Höchsatz an Bafög?
Oder ist dies ein Märchen, was mit jemand aufschatzen wollte?

Sollte es nicht eine solche Regelung geben, sieht es mit meiner weiteren „Karriere“ als Student leider sehr sehr schelcht aus…:frowning:

Vielen vielen Dank schonmal für eure Mühen.

Liebe Grüße
Mario

es gibt eine regelung X , aber nicht die regelung, die du meinst. ich glaube, du musst 2 jahre gearbeitet haben, damit du anspruch auf volles bafög hast.

die regelung X lautet: du hast anspruch auf volles bafög, wenn deine eltern den restanteil 550-38 nicht ausgleichen. das ist eine notregelung. dazu werden deine eltern schriftlich zur stellungnahme gebeten, warum sie dich nicht unterstützen. unter allerungünstigsten umständen und weniger wahrscheinlich kann dann vom bafögamt gerichtlich gegen sie vorgegangen werden.

mfg:smile:
rené

Hallo Mario,

das Bafög ist elternunabhängig, wenn Du eine der unter §11 Abs.3 Satz 1 bis 4 geforderten Bedingungen erfüllst.

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/paragraph/11.php

D.h. es kommt auf den 2. Bildungsweg oder die Dauer etwaiger Berufstätigkeit nach der AUsbildung an.

In der Regel geben die Mitarbeiter des Bafög Amtes aber zuverlässig Auskunft über die Anforderungen und Aussichten. Und helfen beim Antrag.

Lieben Gruß
Patrick