ich habe neulich einen Bausparvertrag abgeschlossen (Schwäbisch Hall Fuchs-Standard)! Was wäre, wenn ich nach Ablauf der Einzahlungen garnicht die gesamte Summe benötige? Könnte ich dann auch einfach den von mir eingezahlten Betrag+Zinsen auszahlen lassen?
Ja,
denke schon. Es muss aber die Einzahlungssumme erreicht weerden, sonst kommt die Zuteilung nicht / sehr spaet, und danach kann man u.a. die Auszahlungs-Summe waehlen. Auch die sieben Jahre muessen ueberschritten sein, damit die Foerderungen nicht zurueckgezahlt werden muessen.
Gruss Helmut
ein bsv kann jederzeit wieder „ausbezahlt“ werden. dazu muß dieser einfach nur gekündigt und die auszahlung des betrages verlangt werden.
Es muss aber die Einzahlungssumme erreicht
weerden,
nein
sonst kommt die Zuteilung nicht / sehr spaet,
hat mit einer verfügung mal nix zu tun
und danach kann man u.a. die Auszahlungs-Summe waehlen.
nur dann der fall, wenn ein teil der bauspar-summe ausbezahlt und ein teil als darlehn genommen werden soll
Auch die sieben Jahre muessen ueberschritten sein, damit die
Foerderungen nicht zurueckgezahlt werden muessen.
Guten Tag sawjer,
sie können Ihren BSV auch beenden, wenn Sie die Bausparsumme oder die
Mindestsparsumme für die Zuteilung nicht erreicht haben. Nehmen Sie sich einmal die Bedingungen für Ihren Vertrag vor. So schwer ist das gar nicht, die zu verstehen. Lesen Sie sie zwei, drei Mal entspannt aber ohne Ablenkung durch. Dann wird Ihnen schon klarer, wie so ein Ding funktioniert. Außerdem haben Sie als Kunde der Fuchskasse das Recht, Ihren Vertreter in allen Fragen zu dem Ding anzurufen. Der kann Ihnen die Prütteln ebenso erklären.
Gruß
Günther
Auch die sieben Jahre muessen ueberschritten sein, damit die
Foerderungen nicht zurueckgezahlt werden muessen.
das ist korrekt
hier liegt ihr beide leider falsch. es gibt die sieben jahresfrist nicht mehr (aussder borito ist unter 25 und hat zum ersten mal einen bausparer abgeschlossen).
die wohnungsbauprämie und die vwl wird erst bei zuteilung und bei wohnwirtschaftlicher verwendung ausgezahlt! die laufzeit ist somit egal.
du hast während der laufzeit verschiedene möglichkeiten.
nehmen wir mal an du hast eine summe von TEUR 50 abeschlossen. eingezahlt hast du TEUR 25. nun brauchst du aber nur TEUR 35. dann kannst du den ursprünglichen vertrag einfach in einen bausparvertrag über a) TEUR 35 und einen andern mit b) TEUR 15 teilen. in dem vertrag b) hast du kein guthaben mehr drin, lässt ihn einfach liegen, kannst ihn weiterbesparen. die bausparkasse garantiert auf immer und ewig die darlehnszinsen von 1,95%.
du kannst aber auch nur den eingezahlten betrag auszahlen lassen, aber wähle hier auch die teilung, weil dann dir die andere hälfte des bausparers immer noch zur verfügung steht. schliesslich hast du ja hierüber auch die abschlussgebühr bezahlt!
trulli
du hast Hallo liebe Experten,
ich habe neulich einen Bausparvertrag abgeschlossen
(Schwäbisch Hall Fuchs-Standard)! Was wäre, wenn ich nach
Ablauf der Einzahlungen garnicht die gesamte Summe benötige?
Könnte ich dann auch einfach den von mir eingezahlten
Betrag+Zinsen auszahlen lassen?