Frage zum Bausparvertrag

Die prämienbegünstigten Höchstbeiträge sind für Alleinstehende 512 Euro / pro Jahr, für zusammenveranlagte Ehepaare 1024 Euro /pro Jahr.

Was genau bedeutet dieser satz?

LG und eine Dankeschön

Für diese Beträge wird maximal die Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8 % bezahlt. Du kannst mehr einzahlen, aber der Staat bezuschußt nur bis zu diesen Beträgen.

Viele Grüße

Rolf

Danke Dir Rolf,
mein vater bezahlt monatlich 40,- schöpft er die 8,8% mit den Betrag aus oder nicht?
Arbeitgeber bezahlt auch 40,-.

MFG

Hab noch was vergessen. Das zu versteuernde Einkommen meines vaters liegt bei 29000

WEnn Dein Vater verheiratet ist, bekommt er die Wohnungsbauprämie für 480 € Eigeneinzahlung zusätzlich für die 480 € die vom AG überwiesen werden, allerdings muss er das im Wohnungsbauprämienantrag extra ankreuzen.
Wenn Dein Vater nicht verheiratet ist, bekommt er leider keine Prämie, da die Einkommensgrenzen pro Person bei 25.600 € liegt.

Viele Grüße

Rolf

Dies hat etwas mit vermögenswirksamen Leistungen bzw. mit der Beantragung der Wohnungsbauprämie zutun!

"…Bausparbeiträge, die vermögenswirksame Leistungen sind, werden vorrangig durch Gewährung einer Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert.

Eine Einbeziehung vermögenswirksamer Leistungen in die prämienbegünstigten Aufwendungen kommt deshalb nur in Betracht, wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage haben.

Ein Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht, wenn das maßgebende zu versteuernde Einkommen unter Berücksichtigung von Freibeträgen für Kinder nicht mehr als 17 900 Euro bei Alleinstehenden bzw. 35 800 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten beträgt.

Sind diese Einkommensgrenzen überschritten, können Sie im Rahmen der prämienbegünstigten Höchstbeträge (512/1024 Euro) für diese vermögenswirksamen Leistungen Wohnungsbauprämie beanspruchen.

Auch für den Erhalt der Wohnungsbauprämie gelten Einkommensgrenzen: 25 600 Euro bei Alleinstehenden bzw. 51 200 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten. …"