Frage zum befristeten Arbeitsvertrag

Hallo liebe Wissenden

Auch ich habe da mal eine Frage zum Arbeitsrecht, vielleicht wisst ihr ja weiter.

Folgende Ausgangslage: Arbeite seit 2001 in einen Unternehmen. Die haben mich nun Anfang des Jahres „Outgesourct“ und ich wurde von einen Dienstleister in diesem Bereich übernommen. Ich habe bei der neuen Firma einen befristeten Arbeitsvertrag unterschrieben Schlimm genug, dass die mir da eine halbes Jahr Probezeit reingedrückt haben, aber was macht man nicht alles um seinen Job zu halten.
Nun ist es so, dass ich einen neuen Job angeboten bekommen habe und damit die Möglichkeit komplett zu wechseln.
Meine Frage ist nun: Wenn (und das ist noch gar nicht mal so sicher) mein jetziger Arbeitgeber demnächst mit einen neuen Arbeitsvertrag ankommen sollte und möchte, dass ich diesen unterschreibe und ich diesen nicht unterschreibe, kann ich dann einfach am 31.12.2005 den Schlüssel auf den Tisch legen und sagen: Danke Jungs, war schön hier ?
Was ist wenn die gar nichts machen, also weder ein Vertrag schicken noch mit mir reden sollten?

Ich habe hier einmal die entsprechende Passagen aus dem B-Vertrag aufgeführt:

  1. Vorbezeichnete Vertragspartner schließen für die Dauer vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2005 einen befristeten Arbeitsvertrag. Das Arbeitsverhältnis wird gemäß TzBfG § 14 Abs. 2 befristet und endet ohne dass es einer Kündigung bedarf mit Ablauf des 31. Dezember 2005.

Dann kommt ein Absatz mit der Probezeit.

Weiter heißt es jedoch dann:
2. Die Vertragspartner behalten sich jedoch beiderseits das Recht zur ordentlichen Kündi-gung des Arbeitsverhältnisses während dieser Zeit vor mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende des folgenden Monats vor. Mit Ablauf des 31. Dezember 2005 endet das Arbeitsverhältnis jedoch ohne Kündigung.

Zusatzfrage: Sehe ich es richtig, dass wenn die jetzt noch Weihnachtsgeld zahlen würden, die Firma Pech haben würde, was ein eventuellen Rückzahlungsanspruch des W-Geldes angeht ? Immerhin wissen die ja das es ein befristeter Vertrag ist und haben trotzdem gezahlt.

Oh man das wird ja immer länger hier…

Was geschieht mit meinen Resturlaubanspruch (noch 8 Tage)? Muss ich den noch nehmen oder soll ich bis 31.12. täglich erscheinen und dann bereits erwähnten Satz sagen ?

Vielen Dank für Eure Hilfsbereitschaft !

Gruß Alf

Hallo Alfred,

so wird dir keiner Antworten.

  1. Du bist im falschen Brett
  2. Rechtsberatung ist verboten

Schau dir das Brett Arbeitsrecht an (lese Beschreibung und FAQ)
und dann allgemeiner auf ein Neues.

Gruß
Stefan

Hallo

kann AN XY
dann einfach am 31.12.2005 den Schlüssel auf den Tisch legen
und sagen: Danke Jungs, war schön hier ?

Ja

Was ist wenn die gar nichts machen, also weder ein Vertrag
schicken noch mit AN XY reden sollten?

Wie oben

Zusatzfrage: Sehe ich es richtig, dass wenn die jetzt noch
Weihnachtsgeld zahlen würden, die Firma Pech haben würde, was
ein eventuellen Rückzahlungsanspruch des W-Geldes angeht ?

Ja

Was geschieht mit frm Resturlaubanspruch (noch 8 Tage)?
Muss AN XY den noch nehmen

Zumindest sollte der AN den Urlaub nehmen wollen, wenn er nicht verfallen soll. Wird der Urlaub nicht gewährt, ist er (soweit nicht anders wirksam vereinbart) bis 31.03. des Folgejahres zu übertragen und wird im Falle der Beendigung des AV zum 31.12. abgegolten.

oder soll AN XY bis 31.12. täglich
erscheinen und dann bereits erwähnten Satz sagen ?

Kann der fiktive AN auch machen.

Gruß,
LeoLo

Sorry, ich dachte ich wäre hier richtig. Aber wer lesen und schreiben kann…
Gruß Alf

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