Frage zum Begriff 'Besitz'

Hallo zusammen,

ich stehe gerade auf dem Schlauch bezüglich des (rechtlichen) Besitzbegriffs und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.

In einer eher ironisch gemeinten Diskussion ging es (sinngemäß) darum, ob Person A, die einer anderen Person B die Hand schüttelt, zum Mitbesitzer der Hand Bs werde, denn immerhin habe A eine tatsächliche Gewalt über die Hand. Etwa so, wie wenn A ein Buch aus dem Regal Bs nehmen würde.

Mir scheint das Ganze wenig sinnvoll, auch wenn ich (als Nichtjurist) keine Ahnung habe, wie ich das widerlegen solle.

PS: Auch wenn das Beispiel eher ausgefallen ist, würde ich mich über hilfreiche Antworten freuen.

Viele Grüsse
d.

Hallo,

Mir scheint das Ganze wenig sinnvoll, auch wenn ich (als
Nichtjurist) keine Ahnung habe, wie ich das widerlegen solle.

Besitz an der Hand scheitert wohl daran, dass § 854 BGB Besitz nur an Sachen vorsieht. Die geschüttelte Hand ist aber keine Sache i.S.d. § 90 BGB (streitig dagegen bei der abgehackten Hand…)

Viele Grüße,

Trobi.

Hallo
und danke erstmal für die schnelle Antwort.
Als was werden Körper bzw. Körperteile dann im rechtlichen Sinne bezeichnet? Bzw. wo ist die Grenze zwischen „Sache“ und eben nichtmehr „Sache“?

Viele Grüsse
d.

Sache ist grundsätzlich jeder körperliche Gegenstand, § 90 BGB, also alles, was man anfassen kann. Der menschliche Körper wird davon (ohne dass dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt wird) ausgenommen, weil er offensichtlich nicht den sachenrechtlichen Regeln unterliegen soll. Einen Körper, insbesondere eine Körperteil, kann man nicht besitzen. Es gibt keine einzige Besitzregelung im Gesetz, die sich unter einer solchen Anname sinnvoll anwenden ließe.

In Ausnahmefällen können menschliche Körper einen Sachstatus erreichen, und dann kann man auch Besitz an ihnen haben. Gemeint sind z.B. Mumien.

Hallo und Danke für die Antwort.

Ich hatte auch schon vermutet, dass zwischen lebenden und toten Körpern bzw. Körperteilen unterschieden werden kann, je nach Situation. Jedenfalls bin steh ich jetzt schon nichtmehr auf dem Schlauch.

Vielen Dank an euch beide
d.

Hallo Mevius

Einen Körper,insbesondere ein Körperteil, kann man nicht besitzen. Es gibt keine einzige Besitzregelung im Gesetz, die sich unter einer solchen Annahme sinnvoll anwenden ließe.

interessantes Thema… bei mir tut sich nun die Frage auf, wie es sich denn dann mit menschlichen Organen -Spenderorgangen- verhält. Dieses sind doch (noch) lebende Organe, die von einem Toten zu einer lebenden Person transportiert werden. Oder auch durch einen Unfall angetrennte und zum Annähen ins Krankenhaus gebrachte Körperteile. Sind sie nun (unter das Sachenrecht fallende) Sachen oder ein (nicht darunter fallender)menschlicher Körper oder zumindest Teile davon? Eigentlich müsste doch der Transporteur, der Krankenwagenfahrer rein rechtlich der Besitzer dieses Körperteils sein. Oder wie siehst du das? Faktisch ist er das auf jeden Fall.

Gruss

Iru