Frage zum Benachrichtigungsentgeld

Guten Tag,

folgende Frage:
Darf eine Bank nun ein Benachrichtigungsentgeld verlangen, oder nicht?
In meinem Fall ist es so; das die Volksbank plötzlich eine 10 Euro Gebühr verlangt, wenn sie mir eine Benachrichtigung schickt, wenn eine Abbuchung mangels Deckung nicht möglich war.
Ich habe mich darüber sehr geärgert und nach einigen Nachforschungen herausgefunden das sie dies nach einem BGH Urteil eigentlich nicht dürfen.
Selbiges teilte ich dann auch meiner Bank mit, von der ich über Wochen erstmal garnichts mehr hörte. Zu meiner Freude wurden auch keine neuen Gebühren erhoben. Doch jetzt plötzlich erscheint ein Brief in dem sie behaupten das man durchaus Gebühren verlangen dürfe.
Tja, was denn nun?