Frage zum Betreten einer Wohnung

Hallo zusammen.
Es geht um ein Mehrfamilienhaus mit 7 Etagen und je 3 Wohneinheiten (alle mit Balkon). Jetzt hat die Eigentümerversammlung beschlossen, eine zentrale Satelittenanlage auf dem Dach zu errichten.
Es ist geplant die Kabel mittels Kabelkanal und Bohrungen über die Balkone zu verlegen. Eigentümer A hat aber Zimmerantenne und verweigert den Zutritt zu seiner Wohnung. Natürlich könnten die Kabel auch an der Außenwand verlegt werden, um seine heilige Wohnung nicht zu tangieren. Allerdings wäre das mit enormen Mehrkosten (Gerüst) verbunden.
Die beauftragte Firma verwehrt sich. Nun droht die Verwaltung, im Namen der meisten Eigentümer, mit einer Klage.
Nun also die entscheidende Frage: Ist der Eigentümer A verpflichtet seine Wohnung zugänglich zu machen, oder nicht? Wie ist hier die Rechtslage?

Besten Dank für zielführende Antworten.

Hallo,

ginge das nicht auch lose und somit ohne Gerüst? Zumindest, bis mal eine andere Renovierung angesagt ist, die eh ein Gerüst erfordert?
Könnte man das Kabel alternativ im Treppenhaus oder in Versorgunsschächten verlegen?

Gruß, Paran

Kabel frei schwebend verlegen wird keine anständige Firma machen. Und ja, eine Renovierung (Wärmedämmung) ist nächstes Jahr beschlossen. Leider besteht ein Eigentümer auf sofortiger Ausführung.
Treppenhaus und Versorgungsschächte gehen auch nicht, da auch hier der Aufwand viel zu groß wäre.
Mieter A wohnt in der 6. Etage. Das bedeutet, das also mindesten 5 Kabel nach unten zu führen sind. Hatte ich vergessen zu schreiben.
Aber dank dir auf jeden Fall.

Vielleicht solltest du erst einmal in dich gehen und herausfinden ob du Mieter oder Eigentümer bist?

Sorry, Schreibfehler. Er ist Eigentümer und um meine Person geht es nicht.

Unklar.

§ 14 (4) WEG

Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet: (…)

das Betreten und die Benutzung der im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile zu gestatten, soweit dies zur Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlich ist; der hierdurch entstehende Schaden ist zu ersetzen.

und Stichwort „Stand der Technik“

Weiter hierzu https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/antenne-kabel-und-satellitenschuessel-faqs_idesk_PI9865_HI1519481.html

Falls der TV-Empfang bereits zuvor über eine gemeinschaftliche Anlage lief, könnte die Umstellung auf ein anderes gemeinschaftliches Empfangssystem die modernisierende Instandhaltung sein.

Gruß
vdmaster