Hallo zusammen.
Es geht um ein Mehrfamilienhaus mit 7 Etagen und je 3 Wohneinheiten (alle mit Balkon). Jetzt hat die Eigentümerversammlung beschlossen, eine zentrale Satelittenanlage auf dem Dach zu errichten.
Es ist geplant die Kabel mittels Kabelkanal und Bohrungen über die Balkone zu verlegen. Eigentümer A hat aber Zimmerantenne und verweigert den Zutritt zu seiner Wohnung. Natürlich könnten die Kabel auch an der Außenwand verlegt werden, um seine heilige Wohnung nicht zu tangieren. Allerdings wäre das mit enormen Mehrkosten (Gerüst) verbunden.
Die beauftragte Firma verwehrt sich. Nun droht die Verwaltung, im Namen der meisten Eigentümer, mit einer Klage.
Nun also die entscheidende Frage: Ist der Eigentümer A verpflichtet seine Wohnung zugänglich zu machen, oder nicht? Wie ist hier die Rechtslage?
Besten Dank für zielführende Antworten.