Ausschlaggebend ist für den Branchentarifzuschlag ist der Betrieb in welchem Sie im Einsatz sind. Welcher Branche ist dieser zuzuordnen? Wenn es die IG Metall ist, dann greift der Branchentarifzuschlag für diese. Es gibt ja mittlerweile mehrere.
Ausschlaggebend ist der Stundenlohn eines vergleichbaren festangestellten Mitarbeiters, der die gleiche Tätigkeit verrichtet.
Das heißt, dass Sie nach 9 Monaten ununterbrochener Einsatzdauer max. 90 % Stundenlohn des vergleichbaren Mitarbeiters bekommen müssen.
Wenn der Mitarbeiter z.B. 15 EUR in der Stunde bekommen sollte, dann können Sie max. 13,50 EUR bekommen (lt. Tarif).
Diese Angaben beziehen sich aber immer auf den Grundstundenlohn ohne Zulagen (sowohl beim Mitarbeiter als auch bei Ihnen).
Bei der Vergütung von 5,52 EUR gehe ich aber davon aus, dass Sie bereits gleich bezahlt werden.
Das ist in vielen Betrieben z.B. der Automobilindustrie von Kundenbetriebsseite her so gewünscht und geregelt.
Die Tarifverträge dienen dazu, vergleichbares Entgelt für Zeitarbeiter zu erreichen und nicht Zeitarbeiter besser zu bezahlen als Festangestellte Mitarbeiter im Kundenbetrieb.