Frage zum Branchenzuschlag für Zeitarbeit

Im Mai 2012 hat die IG-Metall in Ihrer Tarifrunde den Branchenuschlag für Leiharbeiter durchgesetzt, wonach die Tarifstundensätze der Leiharbeiter ab 6 Wochen ununterbrochenem Einsatz im Kundenbetrieb um 15% erhöht werden sollen.
Meine Frage:
Gilt das auch für Leiharbeiter, die mit dem Zeitarbeitsunternehmen einen höheren Stundensatz ausgehandelt haben, als tarifl. vorgesehen?
In diesem Fall + 5,52€ über Tarif.

Würde mich freuen, wenn mir jemand da weiterhelfen könnte.
Danke im Voraus & Gruß

Ausschlaggebend ist für den Branchentarifzuschlag ist der Betrieb in welchem Sie im Einsatz sind. Welcher Branche ist dieser zuzuordnen? Wenn es die IG Metall ist, dann greift der Branchentarifzuschlag für diese. Es gibt ja mittlerweile mehrere.

Ausschlaggebend ist der Stundenlohn eines vergleichbaren festangestellten Mitarbeiters, der die gleiche Tätigkeit verrichtet.

Das heißt, dass Sie nach 9 Monaten ununterbrochener Einsatzdauer max. 90 % Stundenlohn des vergleichbaren Mitarbeiters bekommen müssen.

Wenn der Mitarbeiter z.B. 15 EUR in der Stunde bekommen sollte, dann können Sie max. 13,50 EUR bekommen (lt. Tarif).
Diese Angaben beziehen sich aber immer auf den Grundstundenlohn ohne Zulagen (sowohl beim Mitarbeiter als auch bei Ihnen).

Bei der Vergütung von 5,52 EUR gehe ich aber davon aus, dass Sie bereits gleich bezahlt werden.
Das ist in vielen Betrieben z.B. der Automobilindustrie von Kundenbetriebsseite her so gewünscht und geregelt.

Die Tarifverträge dienen dazu, vergleichbares Entgelt für Zeitarbeiter zu erreichen und nicht Zeitarbeiter besser zu bezahlen als Festangestellte Mitarbeiter im Kundenbetrieb.

Nein, wenn der bereits übertariflicher Lohn den Tariflohn + Branchenzuschlag überschreitet, darf verrechnet werden, d.h. aber auf jeden Fall, dass ihr Lohn nicht auf das dann niedrigere Niveau abgesenkt werden darf.

Mit freundlichen Grüßen

dieri

Hallo, meiner meinung nach hast du keinen anspruch da du ja schon über dem tarif liegst, ich kenne die stunden löhne nicht, aber gehen wir mal von 10 euro aus sind das gerade mal 1,5 euro und du hast ja schon 5,25 euro mehr. Gruss Mäggi

Ich bin kein ausgewiesener Tarifexperte.

Aber eine doppelte Erhöhung kann es nicht geben. Solche Zulagen werden, wenn sie korrekt verienbart sind, immer angerechnet.

Meist gibt es im Arbeitsvertrag einen Zusatz: Bei Tariferhöhungen verrechnet die Zeitarbeitsfirma diese mit der außertariflichen Zulage.

Nur wenn so ein Zusatz nicht im Vertrag steht würde der Lohn 15% höher sein.

Ich gehe davon aus, die +5,52 Euro werden als außertarifliche Zulage gezahlt.
Wenn Du statt dessen in eine höhere Lohngruppe gestuft wurdest (z.B. E6 statt E1) müßte die Erhöhung um 15% auch für Dich gelten.

Hallo,

ja, denn die Zuschläge wurden von der IG-Metall befürwortet und abgesegnet, somit bekommst du, unabhängig vom ausgehandelten Stundensatz diesen Zuschlag.
Du musst aber davon ausgehen, dass sich das Zeitarbeitsunternehmen erst einmal ein wenig sträubt. Jedoch sind sie verpflichtet, diesen Zuschlag an alle Mitarbeiter weiter zu leiten!

LG

Hallo Mehmet,

nein, dann bist du sozusagen ein ATler - außertariflicher Angestellter - Teilweise steht im Arbeitsvertrag auch, dass tarifliche Lohnerhöhungen bis zum erreichen des Stundenlohnes ausgeschlossen sind.

LG.

Wird wohl mit der Zulage Gegengerechnet :frowning:

Hallo Mehmet,
sorry, kann Dir in dieser Frage nicht helfen.

Gruß aus Bremen.

hallo,

Das kommt auf die Art der Zulage an. IdR wird die Zulage aufgerechnet.

VG

Guten Tag,
Zum thema Branchenzuschlag: Es ist ganz einfach es gibt zuschläge ab der endgeldgruppe 3 wenn du in dieser gruppe bist werden meisst nur freiwillige zulagen wie fahrgeld (Reisekosten ) oder sonstige zulagen gekürzt damit der faire arbeitgeber dir ja den Branchenzuschlag zahlen kann.
Sollte jemand über der Endgeldgruppe 3 liegen die endgeldgruppe auf 3 gekürzt damit man die zulage zahlen kann
Ich bin selbst leiharbeitnehmer, ich soll von eg 5 auf eg 3 zurück gestuft werden damit man mir großzügig die zulage zahlen kann ein witz oder aber es werden jetzt zur zeit viele leihfirmen daran arbeiten wie man uns bescheissen kann.

Kann ich so nicht beantworten, würde es aber von der Logik her eher verneinen.
Da es hier um Prozentsätze geht.
Ich würde eher von einem Mindestsatz ausgehen der eben 15% über dem Minimum liegt.
Wenn Sie da dann drüber sind,(müsste so um 12€ liegen)
wären sie nicht betroffen.

Fragen Sie am besten die Gewerkschaft direkt.

Gruß
Cyb