Frage zum CGZP - Tarif und Lohnnachforderung

Liebe/-r Experte/-in,

ich frage im Auftrag eines Bekannten an. Dieser hat für zwei Monate bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet, welche nach dem umstrittenen CGZP – Tarif gezahlt haben.

Da es ja nun das Urteil gibt (Tarifverträge der CGZP sind unwirksam, Lohnnachzahlungen für Leiharbeiter möglich – http://www.kluge-recht.de/arbeitsrecht-urteile/lohn-… überlegt nun mein Bekannter wie er hier am besten vorgehen kann und hat hierzu ein paar Fragen:

1.) Lohnt es sich überhaupt nach einer nur zweimonatigen Arbeitszeit bei der Zeitarbeitsfirma den Lohn nachzufordern?

2.) Wo kann er sich zum Sachverhalt beraten lassen? Gibt es Forums oder Ämter bzw. Institutionen die diesbezüglich beraten? Er ist in keiner Gewerkschaft und für einen Erstberatungsschein (Gericht) verdient er im Moment noch zuviel.

3.) Mein Bekannter wird im Oktober arbeitslos, gleichzeitig läuft auch seine Rechtsschutzversicherung aus. Sollte er besser jetzt MIT Rechtsschutz und 150 Euro Selbstbeteiligung klagen oder lieber warten bis er ohne Rechtsschutz als Arbeitsloser Anspruch hat auf einen Ersthilfeberatungsschein?

4.) Welche Möglichkeiten hat dann der Anwalt den ausstehenden Lohn einzuklagen bzw. wie erfolgreich ist das? Würden die Kosten dann die Selbstbeteiligungskosten der Rechtsschutz übersteigen bzw. im Verhältnis zum eingeforderten Betrag stehen?

Für Tipps und Hilfen bzw. Vorschläge zum weiteren Vorgehen bedanke ich mich schon einmal.

Sorry aber ich weiss noch nicht mal was CGZP ist.
Grüsse von saphra2

Hallo Marco,

ich kann leider wirklich nur Tipps geben. Ich würde mich auf jeden Fall an die Gewerkschaft wenden, denn ich denke mal, dass es so eine Art „Sammelklage“ geben wird von ehemligen Mitarbeitern, die das Gehalt einfordern. Bevor Ihr Freund die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nimmt und sich mit 150€ beteiligt, würde ich durchrechnen, wie viel Geahlt nachbezahlt werden muss. Bei 2 Monaten kann dies so wenig sein, dass es sich „nicht lohnt“. Man hat ja auch den Stress und Papíerkram. Erste Anlaufstelle sollte aber die Gewerkschaft sein, diese gibt auch Tipps für entsprechende Anwälte.

Viel Glück und viele Grüße,

Paula

Hallo Marco,

damit bin ich als „kirchlicher“ Arbeitsrechtler echt überfragt!
zu 1) ob sich das Ganze bei 2 Monaten lohnt - kommt darauf an, was Dein Bekannter bekommen hat und was er hätte bekommen müssen?

zu 2) ???

zu 3) ??? sihe 1)

  1. ??? ich bin kein Anwalt und kenne auch deren Gebühren nicht.

Allerdings besteht in der ersten Instanz beim Arbeitsgericht keine Anwaltspflicht. Dein Bekannter könnte auch auf die Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts gehen und versuchen, dort vor Ort eine entsprechende Klage zu formulieren.

LG Wolfgang

Hallo Kollege,für 2 monate=ca 44 tage mal 2-3Euro, wäre die Forderung ca. 88.- bis 132.- und Sie müssen Nachweisen die Differenz von der Zeitfirma und der Entleihfirma!!Es lohnt sich nur wenn Sie die Klage selber machen, was möglich ist!! Mit Freundlichen grüssen Betriebsrat. Der rechtspfleger im Arbeitsgericht nimmt Ihre Klage an und kann Ihnen auch dabei helfen!!!

1.) Lohnt es sich überhaupt nach einer nur zweimonatigen
Arbeitszeit bei der Zeitarbeitsfirma den Lohn nachzufordern?

Es kommt darauf an, als was er eingesetzt war - es macht schon was aus, wenn man nut 6,30 bekommen hat, einem aber 12 oder Euro zugestanden haben

2.) Wo kann er sich zum Sachverhalt beraten lassen? Gibt es
Forums oder Ämter bzw. Institutionen die diesbezüglich
beraten? Er ist in keiner Gewerkschaft und für einen
Erstberatungsschein (Gericht) verdient er im Moment noch
zuviel.

Ämter - Nein, Foren - chefduzen.de, zoomforum der ig-Metal… Die Chancen stehen sehr gut sogar!

Hallo Marco,

vorneweg: ich bin kein ausgebildeter Jurist, habe aber lange Jahre in einer Zeitarbeitsfirma organisatorisch gearbeitet. Insoweit versuche ich praxisbezogen zu antworten:

zu 1)Ob die „Christlichen“ je eine Tarifgemeinschaft waren wurde ja schon lange angezweifelt. Jetzt, da es amtlich ist, entsteht Rechtsunsicherheit. Wenn eine Nachzahlung durchzuführen wäre, dann müßte die Differenz zwischen Zeitarbeits-Tarifvertrag und Equal Pay angesetzt werden. Das heißt: Das Bruttogehalt eines vergleichbaren Arbeitnehmers beim Kunden (damaliger Einsatz) minus dem Zeitarbeits-Brutto. Das ganze mit 2 Monaten multipliziert und man weiss um wieviel Geld wir hier reden. Sollten dies nur ein paar Hundert Euro sein, dann würde eher abraten einen unsicheren Rechtsweg zu beschreiten. („Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“ :wink:

zu 2)Erster Ansprechpartner wäre hier das zuständige Arbeitsgericht (i. d. R. das AG am Standort des Arbeitgebers). Es sollte aber auch über einen gewerkschaftlichen Rechtsanwalt/Beratung gehen ohne dass man gleich Mitglied werden will. Am besten mal bei den großen Gewerkschaften (IG Metall, Verdi, etc.) nachfragen.

zu 3)Wenn sich eine Klage lohnt (siehe 1.) dann sollte er sich beim Arbeitsgericht kundig machen, ob es da Fristen zur Klage-Erhebung gibt. Alternativ kann man ja auch mal versuchen eine sog. Feststellungsklage zu erheben bzw. nach dieser im Arbeitsgericht fragen. In dieser Form der Klage ist das ganze losgelöst von der Person deines Bekannten, es geht also allgemein darum, ob Ansprüche bestehen.

zu 4)Wie 3. ist dies schwer zu beantworten. Wie unter 1) ausgeführt, hängt die Wirtschaftlichkeit einer Klage-Erhebung davon ab, wie viel die Differenz zu seinem Zeitarbeitsgehalt beträgt. Gleichzeitig darf man aber auch nicht vergessen, dass die Mühlen des Rechts sehr langsam mahlen. Man braucht also viel Geduld, noch mehr Nerven, einen guten Anwalt und auf alle Fälle Geld, denn erstinstanzlich sind die Kosten durch die Parteien selbst zu tragen.

Vielleicht wäre das ein gangbarer Weg:
Arbeitsgericht konsultieren (Chancen, Fristen)
Wenn positiv: Klage erheben und sich durch das Arbeits-
gericht vertreten lassen bzw. selbst hingehen am Tag der Güteverhandlung. Hier kann man u. U. bereits einen Vergleich heraushandeln, ohne gleich Anwaltskosten, etc. zu verursachen.

Viel Glück

Harry

Nachtrag:

Guck mal hier nach: http://www.dgb.de/themen/++co++e1b9ccdc-0862-11e0-79…

insbesondere Ausschlussfristen auf „Equal Pay“-Anspruch des Leiharbeitnehmers

und: www.gidf.de => googeln mit Stichwort „Tarifvertrag CGZP ungültig“

Gruß
Harry

1.) Lohnt es sich überhaupt nach einer nur zweimonatigen
Arbeitszeit bei der Zeitarbeitsfirma den Lohn nachzufordern?

Das muss jeder für sich selbst entscheiden. Das Problem ist, dass die BAG Entscheidung nicht so generell gilt, wie sie verstanden wird.
Im Prinzip gilt das nur für den entschiedenen Fall und den entschiedenen Zeitpunkt.

2.) Wo kann er sich zum Sachverhalt beraten lassen? Gibt es
Forums oder Ämter bzw. Institutionen die diesbezüglich
beraten? Er ist in keiner Gewerkschaft und für einen
Erstberatungsschein (Gericht) verdient er im Moment noch
zuviel.

Erstberatung bei einem Anwalt. Das Problem ist die vereinbarte SB von 150 Euro

3.) Mein Bekannter wird im Oktober arbeitslos, gleichzeitig
läuft auch seine Rechtsschutzversicherung aus. Sollte er
besser jetzt MIT Rechtsschutz und 150 Euro Selbstbeteiligung
klagen oder lieber warten bis er ohne Rechtsschutz als
Arbeitsloser Anspruch hat auf einen Ersthilfeberatungsschein?

Das kommt auf die Verjährung und den Vertrag an. Das kann ich so nicht beantworten

4.) Welche Möglichkeiten hat dann der Anwalt den ausstehenden
Lohn einzuklagen bzw. wie erfolgreich ist das? Würden die
Kosten dann die Selbstbeteiligungskosten der Rechtsschutz
übersteigen bzw. im Verhältnis zum eingeforderten Betrag
stehen?

Die Kosten der KLage übersteigen ziemlich sicher den SB. Da ich nicht weiß wieveil verdient wurde, kann ich doch nichts zum Verhältnis sagen.

Alles Gute

hallo,
wenn es die firma noch gibt und die relativ gut da stehen finanziell würde ich klagen!! das geld was man für den anwalt ausgibt zahlt ja eh der verlierer :wink:
stell dir vor dein bekannter hat als hilfskraft gearbeitet für 8 euro pro stunde eine hilfskraft im entleihbetrieb kostet sonst 13 euro 5euro unterschied

5x angenommen 152h/ Monat macht 755 euro mehr aus /pro monat
auch die sozialversicherungsbeiträge müssten nachgezahlt werden-falls er danach alo wurde auch alo geld neu berechnen usw… das macht ne ganze menge aus…
ich würde es machen!!!

Hallo,

  1. es kann auch nach zwei Monaten um einige 100€ gehen.

  2. Gewerkschaftsmitglieder bei DGB-Gewerkschaften bekommen ab dem 1. Tag der Mitgliedschaft Rechtsberatung, Rechtsschutz gibt es erst nach drei Monaten Mitgliedschaft

  3. Es gibt auch in diesem Fall Verjährungsfristen, die greifen können, wenn man zu lange wartet.

  4. Grundsätzlich sind die Ansprüche leicht durchsetzbar, wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen. Vor dem ArbG gibt es in der ersten Instanz keinen Anwaltszwang. Außerdem gibt es immer vor einem Urteil einen sog. „Gütetermin“, in dem der Richter versucht, eine Einigung ohne Urteil herbeizuführen. Bei jedem ArbG gibt es Rechtspfleger, die einen Rechtsuchenden (kostenlos) über den Verfahrensgang und evtl. anfallende Kosten informieren.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Marco!
1.) Ob es sich lohnt? Das kommt ja wohl darauf an, was der Bekannte bekommen hat und was er hätte bekommen müssen. Und das kann niemand im Forum ahnen.
2.) Beratung macht ein Anwalt. Die wird wohl nicht mehr als 150,00 (also die Selbstbeteiligung) kosten. Ich bezweifele, dass es lohnt. In Foren bekommen Sie viele Antworten, welche richtig ist, weiß man nie… Ämter und Instutionen für eine solche Bertung sind mir nicht bekannt. Wer oder was sollte das denn sein?
3.) Wenn er jetzt schon weiß, dass er im Oktober arbeitslos sein wird, könnte er ja schon anfangen, neue Arbeit zu suchen… Den Ersthilfeberatungsschein wird er meines Wissens nicht bekommen, da die Aussicht auf Erfolg nicht gegeben ist. Warum nicht? Weil Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb drei Monaten gestellt werden müssen.
4.) Die Kosten werden ganz sicher die 150,00 überschreiten. Ob das in einem gesunden Verhältnis steht, bezweifele ich. Aber wie gesagt, das kommt darauf an, wqas er verdient hat und was er hätte verdienen müssen.
Tipp? Ich würde für 2 Monate nichts machen. Kostet Geld und Nerven, viel Aufwand für wenig Erfolg. Aber das ist meine persönliche Meinung, die muss ja nicht richtig sein.
Viele Grüße
Brigitte

Nachfordern lohnt sich immer, die Frage ist allerdings, über wieviel Geld reden wir da und steht der Kostenaufwand für die Klage im Verhältnis zm Lohn, der eingefordert wird.
Im Arbeitsvertrag sollten Ausschlußfristen geregelt sein, innerhalb derer man Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht haben muß, ansonsten verfallen sie. Diese Frist muß er einhalten, ansonsten ist der Anspruch weg.

Liebe/-r Experte/-in,

ich frage im Auftrag eines Bekannten an. Dieser hat für zwei
Monate bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet, welche nach dem
umstrittenen CGZP – Tarif gezahlt haben.

Da es ja nun das Urteil gibt (Tarifverträge der CGZP sind
unwirksam, Lohnnachzahlungen für Leiharbeiter möglich –
http://www.kluge-recht.de/arbeitsrecht-urteile/lohn-…
überlegt nun mein Bekannter wie er hier am besten vorgehen
kann und hat hierzu ein paar Fragen:

1.) Lohnt es sich überhaupt nach einer nur zweimonatigen
Arbeitszeit bei der Zeitarbeitsfirma den Lohn nachzufordern?

2.) Wo kann er sich zum Sachverhalt beraten lassen? Gibt es
Forums oder Ämter bzw. Institutionen die diesbezüglich
beraten? Er ist in keiner Gewerkschaft und für einen
Erstberatungsschein (Gericht) verdient er im Moment noch
zuviel.

3.) Mein Bekannter wird im Oktober arbeitslos, gleichzeitig
läuft auch seine Rechtsschutzversicherung aus. Sollte er
besser jetzt MIT Rechtsschutz und 150 Euro Selbstbeteiligung
klagen oder lieber warten bis er ohne Rechtsschutz als
Arbeitsloser Anspruch hat auf einen Ersthilfeberatungsschein?

4.) Welche Möglichkeiten hat dann der Anwalt den ausstehenden
Lohn einzuklagen bzw. wie erfolgreich ist das? Würden die
Kosten dann die Selbstbeteiligungskosten der Rechtsschutz
übersteigen bzw. im Verhältnis zum eingeforderten Betrag
stehen?

Für Tipps und Hilfen bzw. Vorschläge zum weiteren Vorgehen

Wenn spätestens 3 Wochen nach Beendigung der Arbeitsverhältnisses, die Schadensforderung dem Richter des Arbeitsgerichtes nicht auf dem Tisch liegt, ist alles ersatzlos verfallen. Als Nicht-Gewerkschaftsmitglied hilft hier nur der sehr rasche Gang zu einem Rechtsanwalt.

Hallo

Bevor Sie solche harten Geschütze auffahren, soll Ihr Bekannter doch erstmal mit der Zeitarbeitsfirma sprechen, vielleicht sind die schon gerüstet und zahlen den noch ausstehenden Betrag. Dann würde ich mich auch erkundigen um welche Summe es sich handelt - dazu sollten sich ihr Bekannter wieder mit dem Ex-Arbeitgeber in Verbindung setzen um zu erfahren nach welchem Tarifvertrag nun abgerechnet wird, Damit der Differenzbetrag erechnet werden kann.

Ihr Bekannter hat doch jetzt noch eine Rechttschutzversicherung, dann kann er doch noch ein Beratungssgespräch bei einem Anwalt vereinbaren.

Alles Gute

Hallo Marco,

wenn er zum Zeitpunkt seiner Beschäftigung bei dem Überlasser rechtsschutzversichert war, ist das ausreichend. Es ist nicht erforderlich, dass er zum Zeitpunkt eines anwaltlichen Aufforderungsschreiben oder einer Klage noch rechtsschutzversichert ist. Aus diesen Grund lohnt sich auch keine neue Rechtsschutzversicherung. Denn der Fall liegt ja in der Vergangenheit.

Wenn er zu viel für einen Beratungshilfeschein verdient, dann muss er wohl selbst das Portemonnaie aufmachen. Anderenfalls soll er zur Rechtsantragsstelle beim Arbeitsgericht gehen. Dort kann er seinen Fall vortragen und hoffen, dass er in eine schlüssige Klage umgesetzt wird. Das ist kostenfrei. Nur: Er muss vortragen, welcher Lohn im stattdessen zugestanden hätte. Das ist nicht einfach.

Ob die Entgeltdifferenz den Selbstbehalt übersteigt, kann ich nicht sagen. Das hängt ja schließlich von diversen Umständen ab: Vollzeit oder Teilzeit, welcher Lohn gilt denn nun? Ich überschlage mal: 172 Stunden/ Monat * 2 Monate * 1 - 3 Euro (Differenz) = 344 - 520 Euro.

Viel Erfolg!

Ivailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -
    _________________________________
    Waitschies & Ziegenhagen
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Tel.: 030 / 288 78 - 600
Fax: 030 / 288 78 - 601

http://www.wz-anwaelte.de

Leider ist die Anfrage in meiner e.mail Post untergegangen. Ich hoffe Ihr Problem hat sich erledigt, sonst noch einmal anfragen.