Liebe/-r Experte/-in,
ich frage im Auftrag eines Bekannten an. Dieser hat für zwei Monate bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet, welche nach dem umstrittenen CGZP – Tarif gezahlt haben.
Da es ja nun das Urteil gibt (Tarifverträge der CGZP sind unwirksam, Lohnnachzahlungen für Leiharbeiter möglich – http://www.kluge-recht.de/arbeitsrecht-urteile/lohn-… überlegt nun mein Bekannter wie er hier am besten vorgehen kann und hat hierzu ein paar Fragen:
1.) Lohnt es sich überhaupt nach einer nur zweimonatigen Arbeitszeit bei der Zeitarbeitsfirma den Lohn nachzufordern?
2.) Wo kann er sich zum Sachverhalt beraten lassen? Gibt es Forums oder Ämter bzw. Institutionen die diesbezüglich beraten? Er ist in keiner Gewerkschaft und für einen Erstberatungsschein (Gericht) verdient er im Moment noch zuviel.
3.) Mein Bekannter wird im Oktober arbeitslos, gleichzeitig läuft auch seine Rechtsschutzversicherung aus. Sollte er besser jetzt MIT Rechtsschutz und 150 Euro Selbstbeteiligung klagen oder lieber warten bis er ohne Rechtsschutz als Arbeitsloser Anspruch hat auf einen Ersthilfeberatungsschein?
4.) Welche Möglichkeiten hat dann der Anwalt den ausstehenden Lohn einzuklagen bzw. wie erfolgreich ist das? Würden die Kosten dann die Selbstbeteiligungskosten der Rechtsschutz übersteigen bzw. im Verhältnis zum eingeforderten Betrag stehen?
Für Tipps und Hilfen bzw. Vorschläge zum weiteren Vorgehen bedanke ich mich schon einmal.