das Copyright bezieht sich nur auf etwas, was erschaffen wurde.
Wenn diese Orte, Namen, u.s.w. aber schon bestehen, also nicht „künstlerisch“ erschaffen wurde, was offenbar hier der Fall ist, dann darf der Anbieter sowas (vieleicht) schreiben, dass man diese Begriffe nicht benutzen darf, aber meiner Meinung nach dürfen die sehr wohl benutzt werden.
das erinnert mich an den Fall Joop!, der sein Ausrufezeichen als Markensymbol geschützt haben wollte; (hätte mich auch sehr gewundert, schade um die Prozesskosten!)
Zwar bin ich kein Jurist, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß der Verlag oder Autor derartige Worte als Markenschutz durchbekommen würde. Anders verhält es sich vielleicht, wenn ein anderer Verlag ebenfalls Fantasybücher mit diesen Namen auf den Markt bringt.
Nicht umsonst geben sich Firmen große Mühe, Namen zu kreieren, die in keiner Sprache vorkommen - Beispiel EXXON.