Frage zum Copyright/Verkauf von Uni-Skripten

Hallo!

An meiner Universität ist es so, dass der jeweilige Prof bzw. seine Instituts-Mitarbeiter Skripte erstellen. Die Skripte werden dann gegen eine Kopiergebühr von ca. 5€ an die Studenten verteilt. Während des Semesters wird das Skript dann durch eigene Mitschriften und Tafelbilder des Profs ergänzt. Diese Ergänzungen sind zum Bestehen der späteren Klausur absolut notwendig und es besteht ein allgemeines Interesse der Studierenden diese auch vorliegen zu haben.

Wäre es einem Studenten erlaubt Kopien seines ergänzten Skripts später an tiefere Semester für ca. 10€ zu verkaufen?

Wenn nicht, wieso?

Grüße
Timo

An meiner Universität ist es so, dass der jeweilige Prof bzw.
seine Instituts-Mitarbeiter Skripte erstellen. Die Skripte
werden dann gegen eine Kopiergebühr von ca. 5€ an die
Studenten verteilt. Während des Semesters wird das Skript dann
durch eigene Mitschriften und Tafelbilder des Profs ergänzt.

(…)

Wäre es einem Studenten erlaubt Kopien seines ergänzten
Skripts später an tiefere Semester für ca. 10€ zu verkaufen?

Hallo,

dann könnte man max. von Miturheberschaft im Sinne des UrhG sprechen, gem. § 8 Abs. 2 UrhG

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__8.html

Insoweit muss vor Veröffentlichung und Verwertung der Ersturheber um Erlaubnis gefragt werden. Gem. § 8 Abs. 3 steht der Ertrag nach Umfang der Mitwirkung zu, insoweit hätte hier offensichtlich der Ersturheber (Prof) einen Anteil von 5 Euro, da in den 10 Euro Zweitverkauf mutmaßlich 5 Euro Ausgangsarbeit und 5 Euro Weiterverarbeitung stecken.

Insoweit man dem Prof. also diesen Beitrag anbietet, kann er seine Zustimmung auch nicht einfach verweigern (sh. § 8 Abs. 2 S. 2 UrhG), da er hier auf keine Einnahmen/Verwertungserlöse verzichten müsste.

Mfg vom

showbee

miturheber
hey :o)

An meiner Universität ist es so, dass der jeweilige Prof bzw.
seine Instituts-Mitarbeiter Skripte erstellen. Die Skripte
werden dann gegen eine Kopiergebühr von ca. 5€ an die
Studenten verteilt. Während des Semesters wird das Skript dann
durch eigene Mitschriften und Tafelbilder des Profs ergänzt.

(…)

Wäre es einem Studenten erlaubt Kopien seines ergänzten
Skripts später an tiefere Semester für ca. 10€ zu verkaufen?

nur mit nutzungsrecht am ursprünglichen skript. der prof kann, muss aber nicht zustimmen.

showbee: du verwechselst da was. § 8 zieht nicht, weil sich das werk sehr wohl gesondert verwerten läßt. sonst hätte es ja das ursprüngliche skriptum nicht gegeben :o)

tiger

showbee: du verwechselst da was. § 8 zieht nicht, weil sich
das werk sehr wohl gesondert verwerten läßt. sonst hätte es ja
das ursprüngliche skriptum nicht gegeben :o)

Hi,

naja, vielleicht hab ich den Sachverhalt falsch verstanden. Der Prof.
liefert ein Skript mit Teilangaben und die Studenten müssen zur
Vervollständigung die Unterrichtslösungen „von der Tafel“
aufzeichnen, dass alles einen Sinn ergibt. Oder?

Ansonsten hast du Recht, dann wäre es nur eine Bearbeitung nach § 3
UrhG, in die der Ersturheber einwilligen muss.

Mfg vom

showbee