Frage zum Copyright

Hallo!

Im Internet kann man massenweise Midi-Dateien kostenlos oder gegen Bezahlung downloaden. Lädt man diese Midi-Dateien in bestimmte Musik-Notationsprogramme, erhält man mitunter die komplette Partitur - manchmal für ein Orchester, manchmal für eine Rock-Band.

Meine Frage dazu: Sind das nicht Copyright-Verletzungen gegenüber dem Komponisten bzw. dem entsprechenden Musikverlag? Im Prinzip wäre das doch vergleichbar zu jemandem, der sich einen Film auf DVD/Video anschaut, die Dialoge mitschreibt und das als „Drehbuch“ ins Internet stellt.

Grüße
Heinrich

Hallo,

Meine Frage dazu: Sind das nicht Copyright-Verletzungen
gegenüber dem Komponisten bzw. dem entsprechenden Musikverlag?
Im Prinzip wäre das doch vergleichbar zu jemandem, der sich
einen Film auf DVD/Video anschaut, die Dialoge mitschreibt und
das als „Drehbuch“ ins Internet stellt.

in Deutschland existiert kein „Copyright“. Wir haben hier das Urheberrecht. Die Unterscheidung mag Dir kleinlich erscheinen, ist aber wichtig, da es entscheidende Unterschiede gibt.

Die erwähnten MIDI-Dateien unterliegen nichtsdestotrotz üblicherweise dem Urheberrecht, und ihre freie Verbreitung dürfte in der Regel (je nach Lizenz) einen Verstoß gegen selbiges darstellen.

Gruß,

Malte

Hallo!

in Deutschland existiert kein „Copyright“. Wir haben hier das
Urheberrecht. Die Unterscheidung mag Dir kleinlich erscheinen,
ist aber wichtig, da es entscheidende Unterschiede gibt.

Okay.

Nehmen wir an, die Midi-Datei wurde in den USA erstellt und enthält die Noten eines Songs von den „Scorpions“ (deutsche Band). Was gilt dann: Copyright gemäß Gesetze in den USA oder Urheberrecht gemäßt deutscher Gesetze?

Die erwähnten MIDI-Dateien unterliegen nichtsdestotrotz
üblicherweise dem Urheberrecht, und ihre freie Verbreitung
dürfte in der Regel (je nach Lizenz) einen Verstoß gegen
selbiges darstellen.

Moment, ich glaube, wir haben da aneinander vorbei geredet. Es geht mir nicht um die Rechte an der Midi-Datei, sondern um die Rechte an den Noten, die sich in der Midi-Datei verstecken.

Um es konkret zu machen:
Wenn ich eine Midi-Datei erzeuge, z.B. von einem Lied der Beatles, und aus der Midi-Datei lassen sich über ein ganz normales Partitur-Programm die Noten des Beatles-Songs erstellen - werden dann die Urheberrechte / das Copyright des Beatles-Songs durch den Ersteller der Midi-Datei verletzt? Denn die Midi-Datei stellt etwas zur Verfügung, was ich sonst gegen Geld im Musikhandel in gedruckter Form kaufen müsste.

Grüße
Heinrich

Hallo!

in Deutschland existiert kein „Copyright“. Wir haben hier das
Urheberrecht. Die Unterscheidung mag Dir kleinlich erscheinen,
ist aber wichtig, da es entscheidende Unterschiede gibt.

Okay.

Nehmen wir an, die Midi-Datei wurde in den USA erstellt und
enthält die Noten eines Songs von den „Scorpions“ (deutsche
Band). Was gilt dann: Copyright gemäß Gesetze in den USA oder
Urheberrecht gemäßt deutscher Gesetze?

es gibt mehrere internationale Abkommen, in denen sich die meisten Staaten dieser Erde darauf geeinigt haben, Werke, die von Bürgern anderer Staaten auf deren Boden geschaffen wurden, genauso zu behandeln wie Werke eigener Bürger. Der US-amerikanische Ersteller der Midi-Datei würde also dort nach US-amerikanischem Copyright behandelt werden.

Wenn ich eine Midi-Datei erzeuge, z.B. von einem Lied der
Beatles, und aus der Midi-Datei lassen sich über ein ganz
normales Partitur-Programm die Noten des Beatles-Songs
erstellen - werden dann die Urheberrechte / das Copyright des
Beatles-Songs durch den Ersteller der Midi-Datei verletzt?

Ja, denn Du würdest ebenso wie das Werk (und das Werk ist _auch_ der Song, also nicht nur die konkrete „Materialisierung“ desselben) nach deutschem Urheberrecht behandelt, und dieses verbietet so etwas, wenn man keine ausdrückliche Genehmigung dazu hat.

Gruß,

Malte

Hallo!

Wenn ich eine Midi-Datei erzeuge, z.B. von einem Lied der
Beatles, und aus der Midi-Datei lassen sich über ein ganz
normales Partitur-Programm die Noten des Beatles-Songs
erstellen - werden dann die Urheberrechte / das Copyright des
Beatles-Songs durch den Ersteller der Midi-Datei verletzt?

Ja, denn Du würdest ebenso wie das Werk (und das Werk ist
_auch_ der Song, also nicht nur die konkrete
„Materialisierung“ desselben) nach deutschem Urheberrecht
behandelt, und dieses verbietet so etwas, wenn man keine
ausdrückliche Genehmigung dazu hat.

Danach wären dann 99% aller Midi-Dateien Copyright-/Urheberrechtsverletzungen. Sehe ich das so richtig?

Grüße
Heinrich

Danach wären dann 99% aller Midi-Dateien
Copyright-/Urheberrechtsverletzungen. Sehe ich das so richtig?

Eine Zahl mag ich nicht schätzen, aber bei den meisten dürfte das zutreffen.

Gruß,

Malte