Kann ein Arbeitnehmer dem Betriebsrat die Einsichtnahme in die individuelle Personalakte des Arbeitnehmers, insbesondere zu persönlichen Eckdaten und Gehaltsdaten, verweigern?
Oder kann der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber anweisen, dass diese persönlichen Daten nur mit ausdrüklicher Genehmigung des Arbeitnehmers an den Betriebsrat weitergegeben werden dürfen?
Hallo,
du wirfst in Deiner Frage zwei unterschiedliche Sachverhalte durcheinander:
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Der BR hat kein Einblicksrecht in die Personalakte ohne Zustimmung des jeweiligen AN gem. § 83 BetrVG:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__83.html -
Der BR bzw. der Betriesausschuß oder ein sonstiger BR-Ausschuß gem. § 28 BetrVG hat jederzeit das Recht auf Einblick in die Brutto lohnlisten - auch ohne Einwilligung des betroffenen AN - einschl. Prämien und (übertariflicher) Zulagen gem. § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__80.html
§ 80 betrVg ist als „Lex specialis“ ggü. anderen datenschutzrechtlichen Vorschriften das höherrangige Recht. BRe haben gem. § 120 BetrVG eine Verschwiegenheitspflicht über persönliche Daten, die sie im Rahmen ihrer BR-Tätigkeit erfahren, diese Verschwiegenheitspflicht gilt aber nie innerhalb des gesamten BR-Gremiums.