Hallo, folgender fiktiver Fall.
Person A bezieht Alg II. Am Anfang hatte er alle Unterlagen eingereicht wie man es von ihm verlangt hat. Heute hat er erfahren, das im Prinzip die Kontoauszüge nur eingesehen werden müssen und nicht dem Jobcenter für die Akte überlassen werden müssen, ist dies soweit richtig?
Person A möchte gerne in seine Akte einsehen, der Grund ist das bei einem weiterbewilligungsantrag immer wieder wichtige Unterlagen die dem Jobcenter zu Verfügung gestellt worden waren verschwanden. Hat er einen Anspruch darauf? Laut Google, ja, richtig soweit?
Person A möchte gerne die gespeicherten Kontoauszüge löschen lassen, da diese nicht mehr notwendig sind. Laut Google darf er das verlangen, richtig?
Quelle für ja, http://www.buzer.de/gesetz/3086/a43365.htm.
Person A ist sehr bemüht sich von der Hilfsbedürftigkeit zu lösen, allerdings stört ihm dass das Jobcenter immer wieder seine kompletten Kontaktdaten an dubiose Leiharbeitsfirmen weiter gibt, ohne seine Einwilligung. Auf Nachfrage bei dem Jobcenter, geschehe das nur anonym und wenn der AG Interesse an A hat über das Jobcenter die Kontaktaufnahme. Das Problem ist das A allerdings immer von den AG selbst angeschrieben wird und oder angerufen.
Welche Rechte hat hier A?
Wenn A heute Arbeit finden würde und damit sich komplett vom Jobcenter lösen würde, hätte er einen Anspruch auf darauf seine Akte löschen zu lassen?
Laut Jobcenter, ja? Laut Google, nein?
Leider sind nicht immer die Aussagen zu meinen Fragen über Google klar, da ich weiß das hier der ein oder andere Profi mit sitzt, wollte ich mir gerne das mal hier Bestätigen lassen ob meine Recherche zum fiktiven Fall korrekt ist. Vielen Dank im voraus.
Mfg, Xanun.