Frage zum Datenschutz und Rechten beim Jobcenter

Hallo, folgender fiktiver Fall.

Person A bezieht Alg II. Am Anfang hatte er alle Unterlagen eingereicht wie man es von ihm verlangt hat. Heute hat er erfahren, das im Prinzip die Kontoauszüge nur eingesehen werden müssen und nicht dem Jobcenter für die Akte überlassen werden müssen, ist dies soweit richtig?

Person A möchte gerne in seine Akte einsehen, der Grund ist das bei einem weiterbewilligungsantrag immer wieder wichtige Unterlagen die dem Jobcenter zu Verfügung gestellt worden waren verschwanden. Hat er einen Anspruch darauf? Laut Google, ja, richtig soweit?

Person A möchte gerne die gespeicherten Kontoauszüge löschen lassen, da diese nicht mehr notwendig sind. Laut Google darf er das verlangen, richtig?
Quelle für ja, http://www.buzer.de/gesetz/3086/a43365.htm.

Person A ist sehr bemüht sich von der Hilfsbedürftigkeit zu lösen, allerdings stört ihm dass das Jobcenter immer wieder seine kompletten Kontaktdaten an dubiose Leiharbeitsfirmen weiter gibt, ohne seine Einwilligung. Auf Nachfrage bei dem Jobcenter, geschehe das nur anonym und wenn der AG Interesse an A hat über das Jobcenter die Kontaktaufnahme. Das Problem ist das A allerdings immer von den AG selbst angeschrieben wird und oder angerufen.
Welche Rechte hat hier A?

Wenn A heute Arbeit finden würde und damit sich komplett vom Jobcenter lösen würde, hätte er einen Anspruch auf darauf seine Akte löschen zu lassen?
Laut Jobcenter, ja? Laut Google, nein?

Leider sind nicht immer die Aussagen zu meinen Fragen über Google klar, da ich weiß das hier der ein oder andere Profi mit sitzt, wollte ich mir gerne das mal hier Bestätigen lassen ob meine Recherche zum fiktiven Fall korrekt ist. Vielen Dank im voraus.

Mfg, Xanun.

Hallo,

Am Anfang hatte er alle Unterlagen eingereicht wie man es von ihm verlangt hat. Heute hat er erfahren, das im Prinzip die Kontoauszüge nur eingesehen werden müssen und nicht dem Jobcenter für die Akte überlassen werden müssen, ist dies soweit richtig?

Man muß dem JC die Originaldokumente nicht überlassen. Dort wird man sicher Kopien anfertigen. Oder hat man andere Erfahrungen?

Person A möchte gerne in seine Akte einsehen, der Grund ist das bei einem weiterbewilligungsantrag immer wieder wichtige Unterlagen die dem Jobcenter zu Verfügung gestellt worden waren verschwanden. Hat er einen Anspruch darauf?

Ja, guck http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__25.html

Laut Google, ja, richtig soweit?

Google ist nicht maßgeblich. Da tummeln sich auch Inkompetente.

Person A möchte gerne die gespeicherten Kontoauszüge löschen lassen, da diese nicht mehr notwendig sind.

Wie wird dies begründet?

Laut Google darf er das verlangen, richtig?

Nochmals, Google bietet keine gesicherte Rechtsauskunft.

Quelle für ja, http://www.buzer.de/gesetz/3086/a43365.htm.

Was möchte man mit diesem Link bezwecken?

Person A ist sehr bemüht sich von der Hilfsbedürftigkeit zu lösen,

Das ist lobenswert

allerdings stört ihm dass das Jobcenter immer wieder seine kompletten Kontaktdaten an dubiose Leiharbeitsfirmen weiter gibt,

  1. Was versteht jemand mit „kompletten Kontaktdaten“ ?

ohne seine Einwilligung.

Mit der Antragstellung auf Alg ist logischerweise auch verbunden, dass das JC zum Zwecke der Arbeitsvermittlung die dafür notwendigen persönlichen Daten an den Stellenanbieter übermittelt. Dazu bedarf es keiner Erlaubnis des Arbeitslosen im Einzelfall.
2. Welche Fakten geben Anlaß, eine Leiharbeitsfirma als „dubios“ zu bezeichnen?

Auf Nachfrage bei dem Jobcenter, geschehe das nur anonym und wenn der AG Interesse an A hat über das Jobcenter die Kontaktaufnahme. Das Problem ist das A allerdings immer von den AG selbst angeschrieben wird und oder angerufen.

Welche Fragen sind damit verbunden?

Welche Rechte hat hier A?

Die Fage müßte konkretisiert werden.

Wenn A heute Arbeit finden würde und damit sich komplett vom Jobcenter lösen würde, hätte er einen Anspruch auf darauf seine Akte löschen zu lassen?
Laut Jobcenter, ja?

Stimmt

Laut Google, nein?

Unmaßgeblich.

Leider sind nicht immer die Aussagen zu meinen Fragen über Google klar,

Guck meine Antworten bezüglich Google
Gruß
Otto

Hallo Konzepi, vielen Dank für deine Antwort.

Man muß dem JC die Originaldokumente nicht überlassen. Dort
wird man sicher Kopien anfertigen. Oder hat man andere
Erfahrungen?

Die Frage galt den Kontoauszuügen selbst, ob diese auch in Form von einer Überlassung der Kopie dem JC überlassen werden müssen oder ob eine Einsicht allein ausreicht?

Google ist nicht maßgeblich. Da tummeln sich auch
Inkompetente.

Deswegen frage ich hier nach. Um meine Recherche hier zu bestätigen. Was auch im ersten Beitrag gesagt wurden.

Person A möchte gerne die gespeicherten Kontoauszüge löschen
lassen, da diese nicht mehr notwendig sind.

Wie wird dies begründet?

weil diese ja nicht mehr benötigt werden? Es ist ja durch diese bewiesen das Person A bedürftig ist.

Person A ist sehr bemüht sich von der Hilfsbedürftigkeit zu
lösen,

Das ist lobenswert

du musst die Sätze nicht aus dem Zusammenhang reißen.

  1. Was versteht jemand mit „kompletten Kontaktdaten“ ?

ohne seine Einwilligung.

Mit der Antragstellung auf Alg ist logischerweise auch
verbunden, dass das JC zum Zwecke der Arbeitsvermittlung die
dafür notwendigen persönlichen Daten an den Stellenanbieter
übermittelt. Dazu bedarf es keiner Erlaubnis des Arbeitslosen
im Einzelfall.

Kann man das irgendwo nachlesen?

  1. Welche Fakten geben Anlaß, eine Leiharbeitsfirma als
    „dubios“ zu bezeichnen?

Unter anderen, Vorschläge das man sich von der Arge beschäftigen lässt, während man bei der Firma als Praktikant eingestellt wird.

Auf Nachfrage bei dem
Jobcenter, geschehe das nur anonym und wenn der AG Interesse
an A hat über das Jobcenter die Kontaktaufnahme. Das Problem
ist das A allerdings immer von den AG selbst angeschrieben
wird und oder angerufen.

Welche Fragen sind damit verbunden?

Welche Rechte hat hier A?

Die Fage müßte konkretisiert werden.

Die Frage war weiter oben. Dieser Teil war nur eine Information. Es ist nicht Sinnvoll alles aus dem Zusammenhang zu reißen.

Mfg Xanun.

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