Liebe WWWler,
aufgrund der aktuellen Wetterlage hier mal ein fiktiver Fall aus dem deutschen Schneemannrecht: Nehmen wir an, in einer Schule bauen Jugendliche in der großen Pause einen Schneemann und geben sich reichlich Mühe damit. Am Ende des Tages braust ein Lehrer zum Verdruss der Schüler laut lachend mit seinem Geländewagen durch den Schneemann. Die gleiche Prozedur wiederholt sich an den folgenden drei Tagen. Am vierten Tag bauen die Schüler den Schneemann um einen freistehenden Hydranten vor dem Schulgebäude. Es kommt, wie es kommen muss: Der Lehrer braust volle Möhre in den getarnten Hydranten, und es entsteht erheblicher Sachschaden an Hydrant, Kfz und Schneemann.
Abgesehen davon, dass das Umbauen eines Schneemanns vermutlich feuerpolizeilich nicht gern gesehen wird, interessiert mich die zivilrechtliche Seite des Falls: Hat der Lehrer Schadenersatzanspruch gegen die (ihm bekannten) Schüler und wenn ja: Auf welcher Grundlage?
Danke und Gruß,
Matt