Hallo,
da ich bei einer Prüfungsuafgabe mir unklar bin möchte ich mal nachfragen:
Folgender Sachverhalt
Person bestellt CD entsiegeld die Software und schickt sie zurück, da sie ihm nicht gefällt(14 tägiges Rückgaberecht)
Datum wo er die CD bekommen hat, war 20.4 und am 4. Mai schickt er sie zurück.
Jetzt ist die Frage, sind das 14 oder 15 Tage? zählt der 20. auch schon mit?
- Frage ist in dem BGB geregelt, dass entsiegelte Software vom Umtauschrecht ausgeschlossen ist?
in den AGBs war nichts zu entnehmen.
Dankeschön,
Grüße,Sven.
Hallo Sven,
also in Deinem Sachverhalt sieht´s so aus: 14 Tage Frist,
Fristbeginn im Laufe des 20.4. (mit Erhalt). Gemäß § 187 I BGB zählt
dieser Tag nicht mit. Also: 21,22,23,… 14 Tage später = 4.5. =
Fristablauf, § 188 I (irgendwann zwischen 23:59h am 4.5. und 0:01 am
5.5).
- Frage ist in dem BGB geregelt, dass entsiegelte Software
vom Umtauschrecht ausgeschlossen ist?
in den AGBs war nichts zu entnehmen.
Nein, denn das ist ein urheberrechtliches bzw.
lizenzrechtliches Problem und findet sich damit wenn überhaupt nur in
den AGBs wieder.
Hallo,
da ich bei einer Prüfungsuafgabe mir unklar bin möchte ich mal
nachfragen:
Folgender Sachverhalt
Person bestellt CD entsiegeld die Software und schickt sie
zurück, da sie ihm nicht gefällt(14 tägiges Rückgaberecht)
Hallo,
§ 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
…
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
…
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
Also Pech gehabt.
Gruß
Matthias
da war ich wohl wieder zu schnell. M. Neumann v. Oldenburg hat
natürlich Recht mit dem Verweis auf § 312 d Abs. IV Nr. 2 BGB…
Wenn man nicht ständig aufpasst… 
da war ich wohl wieder zu schnell. M. Neumann v. Oldenburg hat
natürlich Recht mit dem Verweis auf § 312 d Abs. IV Nr. 2
BGB…
Wenn man nicht ständig aufpasst… 
Danke, das ist jetzt kein realer Fall daher ist zu unterscheiden, ob die Frist eingehalten ist oder nicht
und ob Widerruf gemäss FernAbsG möglich ist.
letzteres ist durch Siegelbruch wiederlegt.
dein Paragraph 187 sagt aus, dass die Frist am 21. beginnt.
Oder sagt 312b (2) BGB, dass sie mit dem Tag der Lieferung beginnt?(glkaube, dass kann ich da nicht herraus lesen)
Grüße,
Sven*der hofft ein paar Punkte zu bekommen :o)*
Hi Sven,
ob´s im FernabsG damals anders war müsste ich nachschauen. Sollst Du
denn das oder die enstprechenden Normen des BGB anwenden?
dein Paragraph 187 sagt aus, dass die Frist am 21. beginnt.
si! (Ich wünschte es wär mein §, dann würde ich an den Rechten zum
Abdruck reich
)
Oder sagt 312b (2) BGB, dass sie mit dem Tag der Lieferung
beginnt?(glkaube, dass kann ich da nicht herraus lesen)
??? § 312b II sagt dazu nix sondern dazu, wie das zustandegekommen
ist, das Geschäft. § 312d II jedoch…
Guckst Du hier:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/index.html
Gruß - Jaschiii