Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe dieses Jahr das erste mal gegen meinen Einkommensbescheid von 2011 form- und fristgerecht Einspruch eingelegt.
Dieser kam heute von meinem Finanzmat zurück. Darin ist zu Lesen, dass dem Einspruch nicht zu entsprechen war. Nachdem die Sach- und Rechtslage eingehend geprüft worden war.
Zitiat: „Sofern Sie den Einspruch nicht weiterverfolgen wollen, wäre ich Ihnen für die Rücknahme mit beiligendem Vordruck (Rücknahme des Einspruchs) dankbar. Für eine Erledigung bis spätestens 08.11.2012 wäre ich dankbar. Sollte bis zum genannten Termin keine Nachricht von ihnen vorliegen, werde ich den Einspruch zur weiteren Bearbeitung an die Rechtsbefehlsstelle weiterleiten.“
Was heißt das genau?
Was kann mir die Rechtsbefehlsstelle?
Was erwartet mich im schlimmsten Fall? Dieser Verböserungsbescheid? Der muß mir doch erst angekündigt werden, oder?
Wie sie sehen, Fragen über Fragen… da blickt der normale Bürger nicht mehr druch…
Hallo,
Bedeutet wenn der Einspruch zurückgenommen wird ist das Thema erledigt, da es keine Entscheidung des FA gibt können keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden.
Wenn das FA entscheidet und den Einspruch ablehnt sind weitere Rechtsmittel möglich.
Eine Verböserung muss das FA ankündigen. Wenn nicht bleibt es bei dem ergangenen Bescheid.
mfg
Ben
Hallo,
was bitte ist ein „Verböserungsbescheid“??
Ich kann Ihnen aber zeigen wie Sie mit Hilfe des Finanzamts bis zu 100.000.- Euro an Vermögen aufbauen können. Bitte kostenlosen Prüfungsantrag per PN anfordern. Lohnt sich auf jeden Fall für Einkommen ab 35.000.- Euro jährlich!
MfG
Peter Hansen
das ist normal, dass das Finanzamt zuerst vom Sachbearbeiter prüfen lässst, ob der Einspruch OK ist oder nicht. Dies sind aber keien Juristen. Man bekommt aber immer eine Antwort, in welcher darum gebeten wird, den Einspruch zurück zu nehmen, wenn der Sachbearbeiter glaubt, der Einspruch wäre nicht korrekt. Erst danach geht es zur juristischen Prüfung. Intern haben die Sachbearbeiter aber auch ein Problem, wenn gegen Ihre Steuerbescheide zu viele Einsprüche kommen, daher sind die „Beschwichtigungen“ mit Vorsicht zu genießen.
Wenn Sie glauben der Einspruch hat eine Chance auf Erfolgt, dann nichts tun und abwarten.
Wenn der evtl. Verböserungsbescheid angekünduigt wird, kann ich meinen Einspruch aber noch immer zurückziehen und muß somit keine Konsequenzen fürchten, oder?