Frage zum Einzugsverfahren

Hallo
Ich habe einen Vertrag abgeschlossen, bei dem der Empfänger das Geld von meinem Konto einzieht. (Mobilfunkanbieter)

Nun ist es so, dass dieser den Betrag im letzten Monat ermals abgebucht hat, dummerweise am ersten des Monats.
Seit Jahren kommt mein Lohn aber nicht immer pünktlich,zum ersten sondern + - 3 Tage, was mir eigentlich egal ist.

Nun ist es so, dass ich auf eigenen Wunsch keinen Dispo habe. Was passiert denn, wenn der Anbieter am ersten nächsten Monat abbuchen will, aber kein Geld auf dem Konto ist?
Wartet die Bank ein paar Tage ab, oder wird die Überweisung kostenpflichtig abgewiesen?
Gibt es da eine Regelung?

Gruß
B

Was passiert denn, wenn der Anbieter am ersten nächsten Monat abbuchen will, aber kein Geld auf dem Konto ist?

Dann wird die lastschrift, für Dich kostenpflichtig, nicht eingelöst.

Wartet die Bank ein paar Tage ab,

Nein.

oder wird die Überweisung kostenpflichtig abgewiesen?

Ja.

Gibt es da eine Regelung?

Entweder mit dem Mobilfunkanbieter absprechen, dass er später abbucht. Oder mit der Bank absprechen, dass diese Lastschrift auf jeden Fall zugelassen wird, ggf. kleinen Dispo vereinbaren.

Hi

Entweder mit dem Mobilfunkanbieter absprechen, dass er später
abbucht. Oder mit der Bank absprechen, dass diese Lastschrift
auf jeden Fall zugelassen wird, ggf. kleinen Dispo
vereinbaren.

Da man normalerweise zeitgerecht eine Rechnung erhält, könnte man als weitere Variante einfach den Betrag, den die Mobilfunkrechnung ausmacht auf dem Konto belassen.

Gruß
Edith

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Hallo,

Wartet die Bank ein paar Tage ab,

tatsächlich darf sie sogar nicht abwarten, sondern muß die LS, wenn sie das denn vor hat, bis zum nächsten Mittag nach Belastung zurückgeben.

Gruß
Christian

Moin,

Was passiert denn, wenn der Anbieter am ersten nächsten Monat abbuchen will, aber kein Geld auf dem Konto ist?

Dann wird die lastschrift, für Dich kostenpflichtig, nicht
eingelöst.

Ist es nicht so, dass die Lastschrift für den Auftraggeber der Lastschrift kostenpflichtig abgewiesen wird und nicht für den Zahlungspflichtigen?
(Unabhängig davon, dass der Zahlungsempfänger sich diese Gebühren vom Zahlungspflichtigen zurückholen wird)

Grüße,
-Efchen

Ist es nicht so, dass die Lastschrift für den Auftraggeber der
Lastschrift kostenpflichtig abgewiesen wird und nicht für den
Zahlungspflichtigen?

Nein, das ist nicht automatscih so. Die meisten Firmen nehmen eine Rücklastschriftgebühr von ihrem Kunden, wenn die Lastschrift abgewiesen wird.

Nein, ich dachte nicht, dass Du von den Firmen sprichst. Du schriebst, dass die Lastschrift kostenpflichtig abgewiesen wird. Das Abweisen geschieht ja durch die Bank des Zahlungspflichtigen. Die Gebühr dafür wird aber doch von der Bank dem Zahlungsempfänger, nicht dem Zahlungspflichtigen erhoben.

Dass der Zahlungsempfänger sich dann das Geld vom Zahlungspflichtigen zurück holt, ist so üblich, aber das schrieb ich ja.