Ich habe eine Frage zum Elterngeld und im Internet habe ich bisher nichts richtiges gefunden. Anscheinend ist unsere Variante eher ungewöhnlich. Also ganz kurz zum Sachverhalt:
Mutter (vor der Geburt Teilzeit) bekommt Mitte August ein Kind und will nach dem Mutterschutz wieder arbeiten. Vater (vorher Vollzeit) bleibt nach der Geburt (evtl. auch einen Monat später) 12 Monate zu Hause. Ich als Mutter bekomme ja die ersten 8 Wochen nach der Geburt Mutterschutzgeld, das heißt, ich bekomme kein Elterngeld. Beantrage ich trotzdem für die ersten 2 Lebensmonate Elterngeld auch wenn ich voraussichtlich nichts bekomme?
Evtl. kann der Mann erst 1 Monat nach der Geburt in Elternzeit gehen. Wir können die Elternzeit doch auf die ersten 14 Lebensmonate verteilen wie wir wollen oder nicht?
Ich hoffe ihr versteht mein Problem und jemand kann mir helfen…
das Mutterschutzgeld wird automatisch vom Elterngeld abgezogen. Auch wenn du erst ab dem 3. Monat Eltergeld beantragst…Wenn die Elternteile die Elternzeit aufteilen wollen geht das quasi Monat für Monat. Theoretisch könntet Ihr jeden Monat wechseln. Jedoch darf 1 Elternteil maximal 12 Monate Elterngeld beantragen.
Bitte beachtet die Progessionssteuer. Hierüber wird das Eltergeld nachträglich über den Lohnsteuerausgleich versteuert. Hierbei wird das Elterngeld als Einnahme des Haushalts angesehen und zum Einkommen, für das bereits Steuer bezahlt wurde, hinzugezählt. Das entspricht grob einem Monats-Elterngeld. Das am besten gleich auf die Seite legen, dann erlebt ihr keine Überraschungen!
Hallo,
leider kann ich hierzu auch keine weitere Info geben.
Kann lediglich auf die L-Bank verweisen, die das sicherlich beantworten können: http://www.l-bank.de/lbank/inhalt/nav/privatpersonen…
Viel Erfolg!
Gruss,
Sabrina