Abs. 3, schlecht. dann hat sie leider keinen Anspruch.
Abs. 3 sagt, dass sie keinen Aufenthaltstitel hat und sich nur rechtmĂ€Ăig in Deutschland aufhĂ€lt, es ihr âerlaubtâ ist, in Deutschland zu seinâŠ
Abs. 4 sagt, man hatte vorher einen gĂŒltigen Aufenthaltstitel, der auslĂ€uft und verlĂ€ngert wird (deswegen dann eine Fiktionsbescheinigung)
Abs. 3:
(3) Beantragt ein AuslĂ€nder, der sich rechtmĂ€Ăig im Bundesgebiet aufhĂ€lt, ohne einen Aufenthaltstitel zu besitzen, die Erteilung eines Aufenthaltstitels, gilt sein Aufenthalt bis zur Entscheidung der AuslĂ€nderbehörde als erlaubt.
Abs. 4, den sie braucht, um Elterngeld zu kriegen sagt:
(4) Beantragt ein AuslÀnder vor Ablauf seines Aufenthaltstitels dessen VerlÀngerung oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels, gilt der bisherige Aufenthaltstitel vom Zeitpunkt seines Ablaufs bis zur Entscheidung der AuslÀnderbehörde als fortbestehend.