Hallo!
Eine kurze Frage zum Elterngeldantrag:
Die Antragstellerin ist privat versichert ist und erhält daher nur die einmalige Zahlung von max. 200 Euro Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungamt. Muss sie unter Punkt 9 des Elterngeldantrags (Mutterschaftsgeld / Arbeitgeberzuschuss) „Mutterschaftsgeld als laufende Zahlung nach der Entbindung“ ankreuzen oder nicht? Und wenn ja, muss sie eine Bescheinigung vom Bundesversicherungsamt mit einreichen? Bekommt sie diese Bescheinigung automatisch?
Danke im voraus!!!
Gruß
Daniela