Frage zum Elterngeldantrag bei privat Versicherten

Hallo!

Eine kurze Frage zum Elterngeldantrag:

Die Antragstellerin ist privat versichert ist und erhält daher nur die einmalige Zahlung von max. 200 Euro Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungamt. Muss sie unter Punkt 9 des Elterngeldantrags (Mutterschaftsgeld / Arbeitgeberzuschuss) „Mutterschaftsgeld als laufende Zahlung nach der Entbindung“ ankreuzen oder nicht? Und wenn ja, muss sie eine Bescheinigung vom Bundesversicherungsamt mit einreichen? Bekommt sie diese Bescheinigung automatisch?

Danke im voraus!!!

Gruß
Daniela

Hallo Daniela,

Mutterschaftsgeld bei privat versicherten ist eine Einmalzahlung, keine laufende Zahlung, das muss daher dort nicht angegeben werden.

Hintergrund ist wohl die Verrechnung des laufenden Mutterschaftsgelds der GKV mit dem Elterngeld.

Obs eine Bescheinigung braucht, denk ich nicht. Das Mutterschaftsgeld musst Du aber eh beantragen (kommt nicht automatisch). Insofern wird da ja dann auch ein Antwortschreiben kommen. Das kannst Du dann ja beilegen.

Ciao, Bernhard.