Hallo,
wenn Elternteil 1 zuvor gearbeitet hat, dann für einen Monat arbeitslos und anschließend Mutterschaftsgeld bezogen hat, muss dann eine Verdienstbescheinigung beigefügt werden?
Oder kann der Anspruch aufgrund des Leistungsbescheides der Agentur für Arbeit berechnet werden?
Und wenn Elternteil 2 kein Elterngeld beziehen wird, muss dann trotzdem für diesen Elternteil die Seite im Antrag ausgefüllt werden?
Liebe Grüße,
Schröti
Hallo,
wenn Elternteil 1 zuvor gearbeitet hat, dann für einen Monat
arbeitslos und anschließend Mutterschaftsgeld bezogen hat,
muss dann eine Verdienstbescheinigung beigefügt werden?
Oder kann der Anspruch aufgrund des Leistungsbescheides der
Agentur für Arbeit berechnet werden?
Nein, es muss trotzdem für die letzten 11 Monate Verdienstbescheinigungen beigelegt werden. Da das Elterngeld sich aus den letzten 12 Monaten berechnet.
Und wenn Elternteil 2 kein Elterngeld beziehen wird, muss dann
trotzdem für diesen Elternteil die Seite im Antrag ausgefüllt
werden?
Nein, nur für den Elternteil welcher auch Elterngeld bezieht.
Gruß
Liebe Grüße,
Schröti
Und wie ist das, wenn die Lohnbescheinigungen nicht komplett vorliegen, da der Arbeitgeber nur welche ausgestellt hat, wenn Änderungen im Einkommen vorlagen?
Gruß,
Schröti
Hallo! dann sollte auf dem Wisch sowas wie „gilt ab…“ stehen…
cu kai
… und es hilft, wenn die Dinger durchnummeriert sind (so ist es bei Beamtenbezügen auch…) cu nochmal kai
Dann vermutet ich, reicht es, wenn man das der Elterngeldstelle schriftlich mitteilt und die vorhandenen Verdienstbescheinigungen beilegt.
Auf jeden Fall würde ich aber einfach mal bei der Elterngeldstelle anrufen und nachfragen.
Die sind sehr nett und helfen gerne weiter.
Gruß
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Oh, da muss ich mal nachsehen, ob die nummeriert sind.
Hab ich nie so drauf geachtet.
Vielen Dank für eure Antworten!
LG,
Schröti