Frage zum Erbpflichteil

Ich habe vor 9 Jahren vorm Notar unterschrieben das ich auf mein Pflichtteil verzichte, aus folgendem Grund weil mein Vater mir sagte er hat fuer seine Firma neue kredite beantragt und die Bank sagte das dafuer die Kinder diesen verzicht erst unterschreiben muessen.In der Urkunde standen 100 000 vermoegen.Er sagte das ist nur ein thema auf dem papier sorgen brauechte ich mir nicht machen.Ein paar Monate vorher verstarb auch meine Mutter.Da gab es ein Testament in dem mein Vater 500 000 von ihr erbte, es gab auch eine Lebensversicherung die 250 000 zahlte von den Sachen erfuhr ich erst vor kurzem, aber wie zuvor geschrieben gab er 100 000 an.Dahinter bin ich erst nach recherchen gekommen als mein Vater meinem juengeren Bruder die Firma ueberschrieb und ich leer ausging.Nun fuehle ich mich betrogen und suche nach moeglichkeiten wegen den taueschungen den verzicht trotz so langer zeit rueckgaengig zu machen, und hoffe das es moeglich ist.
Freu mich auf antworten

Hallo,

ob Chancen auf Anfechtung des Pflichhteil_verzichts bestehen, aknn ich Dir leider nicht sicher sagen. Da kann Dir nur ein Fachanwalt für Erbrecht weiterhelfen.

Sorry.

Ingeborg

Hey,

Sorry, kann nicht helfen.

Gruß

Hallo,

bitte gehen Sie zu einem Anwalt!!! Dringend!!

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Guten Morgen espana1975,

hört sich fies an, ist aber bei uns im Notariat leider alltägllich.

Ich kann Ihnen da leider nicht mehr raten, als einen Fachanwalt für Erbrecht in Ihrer Nähe aufzusuchen. Dieser wird Ihnen weiter helfen können.

Ich wünsche Ihnen alles Gute.

Liebe Grüße aus Stuttgart

Hallo espana1075, dieser Fall ist zu speziell, kann darauf leider keinen Rat geben, unbedingt einen Anwalt befragen.
Viel Glück wünscht petit

hallo espana1975
hat man erst einmal unterschrieben, wird es schwer werden, etwas dagegen zu unternehmen.
der einzige weg wäre, zu einem anwalt zu gehen.
lg sicha

Hallo Espan1975,

in Ihrem speziellen Fall rate ich Ihnen sich schnellst möglich einen Rechtsanwalt für Erbrecht , der jedoch auch als Notar tätig ist, aufzusuchen.
Da Sie bereits vor neun Jahren auf Ihren Pflichtteil verzichet haben, sehe ich persönlich kene Chance mehr das Rückgängig zu machen, jedoch bin ich kein Anwalt für Erbrecht.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihres Rechts.

Schöne Grüße
Pasha

da würde ich dir dringend Raten einen Anwalt für Erbrecht zu befragen.

Warst du schon volljährig als du unterschrieben hast ?
Da sind Kleinigkeiten von großer Bedeutung…

Hallo Espana,

hast du auf das Pflichtteil bei beiden Elternteilen verzichtet?

Wenn nur beim Vater, kannst du das Pflichtteil aus dem Nachlass der Mutter bis 3 Jahre nach Kenntnis vom Tode geltend machen.

Wenn du von beiden Elternteilen enterbst bist und auch bei beiden auf das Pflichtteil verzichtet hast, sieht es übel aus. Dann solltest du in jedem Fall einen Fachanwalt für Erbrecht aufsuchen und dich beraten lassen.

Vielleicht kann der mit der Täuschung was anfangen. Der Notar hätte eigentlich Aufgrund seines Amtes neutral beraten müssen und auf die Vorteile, aber auch die Nachteile hinweisen müssen.

wenn Sie nur unterschrieben haben,dass sie auf den pflichtteil des erbes von der vaterseite her verzichten,dann hat es nichts mit dem erbe der mutter zu tun.dann würde ihnen hier der pflichtteil zustehen.wenn es um einen verzicht beider elternteile geht,wird ihnen der gang zum anwalt nicht erspart bleiben,da es dann nur den rechtsweg aufgrund der täuschung gibt!

Da hilft nur: Einen Fachanwalt für Erbrecht mit der Prüfung beauftragen!!

Hallo,

wenn dem so ist, wie Sie schreiben, gehen Sie zu einem Notar und veranlassen, dass Sie den Pflichtteilsverzicht wegen „arglistiger Täuschung“ anfechten wollen.

Trotzdem sei gesagt, wenn der Vater Ihrem Bruder das ganze Vermögen - die Firma - überschreibt, haben Sie ab dem Überschreibungsdatum sowieso nur ein Jahr lang einen vollen Pflichtteilsergänzungsanspruch. Dieser verringert sich nämlich Jahr für Jahr um 10 Prozent, so dass Sie spätestens nach 10 Jahren keinerlei Anspruch mehr haben, mit und ohne Pflichtteilsverzichtserklärung.

Als die Mutter verstarb, hatten Sie gegenüber dem Nachlass der Mutter auf jeden Fall einen Pflichtteilsanpspruch. Dieser ist aber nach drei Jahren -ab Todestag- verjährt, also auch dahin!

MfG
PB

Sie sollten sich umgehend von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.dr-erbrecht.de

Das mit dem Kredit hört sich nach Märchen an. Die Bank macht das nicht. Den Grundschuld ist Grundschuld.
Als Vorwand kann man das schon nehmen.

Zurückgenommen kann dieser Erbfolgevertrag mit Pflichtteilsverzicht nur wieder mit allen beteiligten Personen die in der ersten Urkunste stehen - vorausgesetzt sie erklären sich dazu bereit

Arglistige Täuschung ? Geh zur Bank und Frag ob die
das so gewollt haben. Ist das inhaltlich in der Urkunde erwähnt ?
Das ist eine Sache für einen s e h r guten RA.
Es könnte ja sein, dass dies ein Erschleichen eines Pflichtteilsverzichts ist.

Nur beweisen muss man es können. Viel Glück.

Glauben heißt nichts wissen.