Frage zum Erbrecht

Person X ist vor kurzem gestorben und in seinem Testament hat er Person Y als Alleinerbe eingestellt. Dieser Punkt soll auch gar nich bestritten werden, leider gibt es aber einen Absatz der verwirrt. Dieser lautet: Verlangt beim Tode des Erstverstorbenden(Person X) - eines der Kinder oder Kindeskinder gegen den Willen des Überlebenden den Pflichtanteil, dann erhalten die anderen Abkömmlinge aus dem Vermögen des Erstversterbenden zu entrichtende, aber erst beim Tode des Längstlebenden fällige Vermächtnisse in Höhe des Geldbetrages, der dem Wert ihres gesetzlichen Erbteils entspricht; ferner wird der den Pflichtteil verlangende Abkömmling auch beim Tode des Letztverstorbenden von der Erbfolge (…) ausgeschlossen.

Die Frage hierzu ist: Wie sieht das ganze aus wenn Person Y das ganze Erbe in seiner restlichen Lebenszeit ausgibt oder z.B. per Schenkung an jemand anderen überträgt bzw. das Testament zu Gunsten anderer abändert??
X

Wenn der Überlebende auch die Vermächtnisse verbraucht, müssen dessen Erben sie erfüllen. Da diese wahrscheinlich mit den Schlußerben tlw. identisch sind, hebt sich alles auf.
Im Schenkungsfall könnte evtl. ein Pflichtteils(ergänzungs-)anspruch entstehen.
Wenn es sich um ein gegenseitiges Gemeinschaftliches Testament handelt, wird der Überlebende in der Regel an dieses gebunden sein, und kann wirksam nicht umdisponieren, es sei denn, er schlägt sein Erbe aus.
Besondere Testaments-Klauseln sind hierbei nicht berücksichtigt.