Frage zum Erbrecht

Ein älteres Ehepaar hat 2 Kinder und lebt in einem EFH.
Kind 1 erbt das Haus inkl. Wohnrecht der Eltern
Kind 2 erhält einen Betrag X, der aber weit unter dem Wert des Hauses liegt
Nun wird das Haus an Kind 1 überschrieben.
Kind 2 soll auf alle weiteren Ansprüche bzgl. des Hauses verzichten
Kind 1 soll seine Geschwister nicht ausbezahlen müssen.

Kind 2 sieht sich im Nachteil und möchte Kind 1 im Gegenzug zur Pflege und Wart der Eltern verpflichten.

Geht das?

Moin,

solange die Eltern leben und geschäftsfähig sind, können sie mit ihrem Vermögen machen was sie wollen und sind niemandem Rechenschaft pflichtig.

Gandalf

Hallo!

Zur Pflege und Wartung der Eltern ?

2 Kinder,normal erben beide zu gleichen Teilen.

Sonst kann ein Kind auch enterbt werden,dann steht ihm das Pflichtteil zu. Das ist hier 1/4 des Erbes.

zu Lebzeiten können Eltern doch machen was sie wollen,also schenken sie Kind 1 das Haus. kein Problem. Kind 2 hat keine rechtliche Einspruchsmöglichkeit.

Sind 10 Jahre vergangen und tritt dann der Erbfall ein,dann zählt zum Erbe nur noch das was noch an Vermögen da ist. Haus ja nicht mehr. Und beide Eltern werden ja nicht gleichzeitig sterben,also erbt ein Elternteil mindestens mit. Das macht den Pflichtteil kleiner.
Bei weniger als 10 Jahren bis zum Erbfall hätte Kind 2 einen Ausgleichsanspruch auf das Pflichtteil.

mfG
duck313

Das kann dir en detail nur ein Fachanwalt auseinandersortieren. Es hängen ja noch andere Faktoren dran, wie z.B. die Frage, ob Kind 2 z.B. in der Vergangenheit schon etwas von den Eltern bekommen hat (teure Ausbildung, Zuschüsse oder ähnliches) und so einiges mehr. Ansonsten simmte ich meinen Vorschreibern zu.

Eine abschliessende Antwort wird dir hier keiner geben können. Und egal, welche Informationen du hier noch bekommst: in dem Moment, da Kind 2 gegen die Regelung der Eltern vorgehen will, braucht es so oder so einen Anwalt, weil das nunmal ein komplexes Thema ist.